Hiermit ging es los:
Person A - Student ohne Bafög - Befreiung aufgrund Härtefallregelunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8623.msg61955.htmlals kurzes Statusupdate,
Angenommen, Person A sei bisher folgendes Passiert:
- die Anträge auf Befreiung wurden abgelehnt
- Person A widersprach
- zwischenzeitlich empfing Person A ALG II
- für diesen Zeitraum wurde die Befreiung akzeptiert
- für die Zeit davor (Studium, kein Bafög) nachwievor NICHT
- Beitragsservice und zugehörige Landesrundfunkanstalt liesen sich immer Zeit - 1 Monat Ablehnung, nach 3 Wochen Widersprach Person A usw.
- KEINER der Gebührenbescheide enthielt je ein zuständiges Gericht, es wurde nie auf die Möglichkeit der Klage hingewiesen
- Person A hatte letzte Widerspruchsfrist versäumt (1.8.), nun kam erst eine Mahnung vom Beitragsservice und eine Ankündigung der Vollstreckung (ja....vom Beitragsservice) , danach von der Landesrundfunkanstalt nur eine Mahnung
- Person A nutzte den Tag der offenen Tür des zugehörigen Landtags und sprach einige Abgeordnete an (Grundtenor der Abgeordneten: das ist ungerecht, da stimmt was nicht, dass Studenten pauschal zahlen müssen)
- Person A würde einen Brief an die Landtagsfraktionen schreiben, mit bitte um Weitergabe zu den medienpolitischen Sprechern (Wenn Person A diesen fertiggestellt hat ... könnte man ihn wohl vlt. sogar hier auffinden)
- Person A würde an die Landesrundfunkanstalt schreiben:
Bezugnehmend auf Ihre Mahnung vom ... weise ich Sie darauf hin, das der darauf zugrunde liegende Beitragsbescheid vom ... keine vollständige Rechtsbelehrung enthielt. Es fehlt ein zuständiger Gerichtsstandort, an dem ich bei Bedarf gegen den Gebührenbescheid Klage erheben kann. Somit entfallen sämtliche von Ihnen in Rechnung gestellte Mahn- und Versäumniszuschläge. Durch die Unvollständige Rechtsbelehrung wurden auch keine Widerspruchsfristen verletzt, da diese noch nicht angelaufen sind.
Ich widerspreche hiermit im Vorraus Ihrer vorhergehenden Ablehnung meines Antrages auf Befreiung von den Rundfunkgebühren für den Zeitraum vom ... bis ... und beantrage erneut eine Befreiung für den selben Zeitraum mit der selben Begründung. Ebenfalls beantrage ich die Aussetzung der Vollstreckung.
Ich habe Ihnen bereits in mehreren Schreiben nachgewiesen, dass ich in dem oben genannten Zeitraum in der Endphase meines Studiums war und keinerlei Bafög Anspruch mehr hatte. Des Weiteren habe ich Ihnen Ausführlich nachgewiesen, dass ich in dieser Zeit weniger Vermögen als der ALG II Mindestsatz zur Verfügung hatte und aufgrund des rechtlichen Status als Student kein ALG II Anspruch vorlag. Dadurch habe ich die mir zur Verfügung stehenden Mittel verwendet, um eindeutig nachzuweisen, dass mein zur vorhandenes, monatlich verfügbares Vermögen eben unter dem ALG II Mindestsatz lag. Es liegt als Privatunternehmen in Ihrem eigenem ermessen, ob Sie in meinem Fall eine Einzelfallprüfung vornehmen und mich für diesen Zeitraum befreien.
Sollten Sie eine Befreiung erneut ablehnen und sich dabei auf den Rundfunkstaatsvertrag beziehen, zeigen Sie damit auf, dass dieser Vertrag dem Gleichheitsprinzip des deutschen Rechts Widerspricht. Als nicht Student kann man sich aufgrund von geringem Einkommen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Es ist in keinster Weise nachvollziehbar, warum dies Studenten in einer ähnlich finanziell prekären Situation verwehrt bleiben soll.
Mit meinem Anliegen habe ich mittlerweile die Fraktionen des sächsischen Landtags informiert. In Einzelgesprächen erhielt ich bereits als Rückmeldung, dass Ihr vorgehen gegenüber finanzschwachen Studenten nicht nachvollziehbar ist und dies ebenfalls als höchst kritisch im Kontext des Gleichheitsprinzips der deutschen Rechtsprechung zu werten ist.
- Person A würde an den Beitragsservice schreiben:
Hiermit Widerspreche ich Ihrer Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung vom .... Der dieser Mahnung zugrundeliegende Gebührenbescheid der (Landesrundfunkanstalt) enthielt keine vollständige Rechtsbelehrung. Dadurch entfallen Mahngebühren und es ist auch keine Widerspruchsfrist einzuhalten. Ich habe diesem Bescheid jedoch erneut bei (Landesrundfunkanstalt) widersprochen, erneut eine Befreiung beantragt und einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung gestellt.
Des Weiteren fordere ich Sie hiermit auf, keinerlei Zahlungsaufforderungen mehr an mich zu senden. Sie sind laut Ihrem eigenem Impressum keine Rechtsfähige Gesellschaft. Somit sind sie für die Verwaltung und den Einzug von Rundfunkbeiträgen nicht berechtigt. Ich fordere Sie hiermit auf, mein Teilnehmerkonto zu löschen und untersage es Ihnen hiermit ausdrücklich, mich in Zukunft anzuschreiben.
Sooo...Person A wäre sich bezüglich der Antwort an den Beitragsservice etwas unsicher, ob diese aufgrund des rechtlichen Status des Beiragsservice (nicht rechtsfähig) möglich ist. Des Weiteren wüsste Person A gern, ob die Ablehung von Fristen / Gebühren aufgrund des fehlenden Verweises auf die Klagemöglichkeit / zuständiges Gericht korrekt ist. Als Ergänzung: wir nehmen mal an, das Person A in Sachsen leben würde.