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Autor Thema: Widerspruch eingelegt -> normaler Antwort Brief -> Mahnung  (Gelesen 6648 mal)

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  • Beiträge: 14
Hallo,

Person A hatte bereits vor einiger Zeit einen Thread aufgemacht, dass auf seinen Widerspruch nur via normalem Antwortbrief reagiert wurde.
Auf diesen Brief hat Person A nicht reagiert, da er auf den Widerspruchsbescheid wartete.
Heute teilte mir Person A mit, dass im Briefkasten eine Mahnung vom Rundfunk drin war.

Was ist euer Rat?

Wie zum Teufel kommen die auf 53,94 € als Mahnbetrag.
Und wie soll Person A jetzt reagieren?
Weiter auf den Widerspruchsbescheid warten?
Auf die Mahnung antworten oder doch bezahlen? (Allerletzte Letzte Variante!!!)


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2014, 21:22 von Bürger«

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Person A hatte bereits vor einiger Zeit einen Thread aufgemacht, dass auf seinen Widerspruch nur via normalem Antwortbrief reagiert wurde.
Auf diesen Brief hat Person A nicht reagiert, da er auf den Widerspruchsbescheid wartete.
Heute teilte mir Person A mit, dass im Briefkasten eine Mahnung vom Rundfunk drin war.
Was ist euer Rat?
[...]
Und wie soll Person A jetzt reagieren?
Weiter auf den Widerspruchsbescheid warten?
Auf die Mahnung antworten oder doch bezahlen? (Allerletzte Letzte Variante!!!)

Kein Einzelfall ;)
Bitte vor dem Erstellen von Beiträgen auch mal die Suchfunktion des Forums bemühen... :police:

Mahnung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10930.msg74834.html#msg74834

Diese "Mahnung" ist ein Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung.
Widerspruch nicht möglich. Es ist "informativ".
Ihm folgen üblicherweise noch die "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom Beitragsservice und dann die Einleitung der Zwangsvollstreckung mit einem Brief von der örtlichen Vollzugsstelle. [...]

Weitere Infos dann dort ;)

...und selbstverständlich eingehend in die einschlägigen und bereits im anderen Thread benannten Links einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


Wie zum Teufel kommen die auf 53,94 € als Mahnbetrag.

Wer obige fiktive Mahnung genau studiert, wird feststellen, dass als "Mahnbetrag" bzw.
"Betrag der Mahnung" 341,51 € ausgewiesen sind - und nicht etwa "nur" 53,94 €.
Das sind die bis einschl. 06/2014 per Bescheid festgesetzten Beträge incl. "Mahngebühren" und augenscheinlich incl. der nicht separat ausgewiesenen ebenso fragwürdigen "Säumniszuschläge".

Die 53,94 € sind (als "Offene Forderung ab 07.2014" aufgeführt, wohl um die Drohkulisse weiter zu verschärfen) offensichtlich noch nicht per Bescheid festgesetzte Beträge am 07/2014 - und somit weder der Mahnbetrag noch Bestandteil dessen.


Da dies kein "Sonderfall", sondern ein schon mehrfach im Forum beschriebener "Regelfall" ist, bleibt dieser Thread zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen und somit zur Wahrung der Übersicht des Forums geschlossen.
Danke für das Verständnis & Mitwirken.


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