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Autor Thema: Klage mit mehreren Gründen  (Gelesen 1938 mal)

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  • Beiträge: 1
Klage mit mehreren Gründen
Autor: 04. Oktober 2014, 19:41
Hallo,

ich überlege gerade, welche Begründungen eine hypothetische Person A bei einer Klage angeben könnte.

1. Ist es erlaubt, mehrere potentiell unterschiedliche Begründungen in der Klage aufzuführen? Oder wird dann die Klage sofort abgewiesen?
2. Kann Person A nur solche Gründe aufführen, die sie selbst direkt betreffen? Oder ist es auch möglich ggf. aus Wettbewerbssicht zu argumentieren? (z.B. Subvention von Inhalten, die keinen Bildungsbezug, sondern klaren Entertainment-Charakter haben, z.B. Fußball, etc.)
3. Gibt es schon abgewiesene Klagen, welche die Begründung enthalten, dass es ungerecht ist, dass der Beitrag nicht pro Kopf sondern pro Wohnung erhoben wird? (z.B. die 8er WGs, bei denen jeder nur 1/8 zahlen muss)
4. Gibt es schon abgewiesene Klagen, die die Begründung enthalten, dass es unfair ist, dass Bafög Empfänger keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen und andere Studenten, die ggf. nur auf Grund der Einkünfte der Eltern, benachteiligt werden.

Die hypothetische Person A freut sich über eure Ratschläge.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Re: Klage mit mehreren Gründen
#1: 07. Oktober 2014, 20:33
1. Ist es erlaubt, mehrere potentiell unterschiedliche Begründungen in der Klage aufzuführen? Oder wird dann die Klage sofort abgewiesen?
Da die Probleme mit dem RBStV vielschichtig sind, ist es normal, wenn unterschiedliche Argumente in einer Klage verwendet werden.

2. Kann Person A nur solche Gründe aufführen, die sie selbst direkt betreffen? Oder ist es auch möglich ggf. aus Wettbewerbssicht zu argumentieren? (z.B. Subvention von Inhalten, die keinen Bildungsbezug, sondern klaren Entertainment-Charakter haben, z.B. Fußball, etc.)
Es muss immer die persönliche Betroffenheit beklagt werden, es ist nicht möglich zu klagen, dass jemand gegen irgendetwas verstösst, aber indirekt können solche Argumente eine Zahlungsverweigerung auslösen, wenn ein Verstoss gegen den RStV §10 und§11 nachgewiesen wird. Für sich allein ist dieses Argument vermutlich zu wenig.

3. Gibt es schon abgewiesene Klagen, welche die Begründung enthalten, dass es ungerecht ist, dass der Beitrag nicht pro Kopf sondern pro Wohnung erhoben wird? (z.B. die 8er WGs, bei denen jeder nur 1/8 zahlen muss)
Mindestens eine Klage läuft schon, in der auch dieses Argument angebracht wurde.

4. Gibt es schon abgewiesene Klagen, die die Begründung enthalten, dass es unfair ist, dass Bafög Empfänger keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen und andere Studenten, die ggf. nur auf Grund der Einkünfte der Eltern, benachteiligt werden.
Dazu kann ich nichts sagen, ich weiss es nicht.


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