Hallo,
ich überlege gerade, welche Begründungen eine hypothetische Person A bei einer Klage angeben könnte.
1. Ist es erlaubt, mehrere potentiell unterschiedliche Begründungen in der Klage aufzuführen? Oder wird dann die Klage sofort abgewiesen?
2. Kann Person A nur solche Gründe aufführen, die sie selbst direkt betreffen? Oder ist es auch möglich ggf. aus Wettbewerbssicht zu argumentieren? (z.B. Subvention von Inhalten, die keinen Bildungsbezug, sondern klaren Entertainment-Charakter haben, z.B. Fußball, etc.)
3. Gibt es schon abgewiesene Klagen, welche die Begründung enthalten, dass es ungerecht ist, dass der Beitrag nicht pro Kopf sondern pro Wohnung erhoben wird? (z.B. die 8er WGs, bei denen jeder nur 1/8 zahlen muss)
4. Gibt es schon abgewiesene Klagen, die die Begründung enthalten, dass es unfair ist, dass Bafög Empfänger keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen und andere Studenten, die ggf. nur auf Grund der Einkünfte der Eltern, benachteiligt werden.
Die hypothetische Person A freut sich über eure Ratschläge.