Hallöchen.
Ich konnte die hoch geladenen Festsetzungsbescheide leider nicht lesen - keine Ahnung warum es nicht geht. Jedenfalls wollte ich noch einen Aspekt mit einbringen. Meine Nachbarin hat gestern auch einen solchen Festsetzungsbescheid erhalten, datiert auf den 1.9.2014.
Allerdings ist kein Gebührenbescheid vorausgegangen. Im Jahr 2013 erhielt sie zwei Gebührenbescheide, beiden wurde widersprochen und wie üblich keinen negativen Widerspruchsbescheid erhalten. Dann Mahnung, Androhung der Vollstreckung blablabla...
Im jetztigen Festsetzungsbescheid ist allerdings folgendes zu lesen (u.a. zu dem was ihr schon geschrieben habt):
"......
Für den Zeitraum vom 01.06.14 bis 31.08.14 wird daher ein Betrag von 61,94 EUR (Berechnung siehe Kontoauszug) festgesetzt.
Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer......
Hinweis: Einschließlich des festgesetzten Betrags weist das Beitragskonto bis Ende 08.2014 einen offenen Gesamtbetrag von 396,60 EUR auf.
(!) Für Rückstände, die bereits mit vorangegangenen Bescheiden festgetzt wurden, haben wir am 01.09.14 die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Dafür fallen zusätzliche Kosten an.(!!!???)
Wenn Sie den offenen Gesamtbetrag von 396,60 EUR umgehend begleichen, können Sie künftige Vollstreckungsmaßnahmen vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Bayerischer Rundfunk"
Steht das in euren Festsetzungsbescheiden auch so drin? Besonders der Teil mit der bereits eingeleiteten Zwangsvollstreckung???
Das verwirrt meine Nachbarin doch sehr. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist die gleiche wie auf den Gebührenbescheiden. Widerspruch kann beim Bayrischen Rundfunk eingelegt werden etc.
Einmal setzen sie einen Betrag von diesem Quartal fest und wollen aber gleichzeitig mitteilen, dass sie schon die Zwangsvollstreckung eingeleitet haben. Wie geht das denn?
Und natürlich haben sie den Säumniszuschlag von 8 EUR drauf geknallt. Spinner. Und von welchen zusätzlichen Kosten reden sie denn? Die GV-Kosten? Es wird immer dreister und undurchsichtiger.
Meine Nachbarin wird wohl jetzt erstmal Widerspruch einlegen. Außerdem hat meine Nachbarin vor Wochen auch einen Brief an den Intendanten vom Bayerischen Rundfunk geschrieben nachdem die erste Mahnung und dann die Ankündigung der Zwangsvollstreckung kamen. In diesem Brief hat sie höflich gebeten man möge die Mitarbeiter anweisen Drohungen künftig zu unterlassen und gebeten man möge ihr die Legitimation zu kommen lassen auf dessen Grundlage man meint Beiträge eintreiben zu können. Keine Antwort - war ja klar.
Dennoch, wenn jemand einen ähnlichen Textbaustein in seinem Brief hat, bitte mal melden. Und wenn ihr Erklärungen dafür habt, auch. Danke.