Also eine Person "V" sieht das auch so wie „Bürger“, „Person X“ und andere hier.
Letztendlich muss jeder seinen Weg selbst beschreiten. Aber auch: Man hat ja 4 Wochen Zeit. Die sollte man nutzen. Und: Man sollte es sich nicht immer zu leicht machen (C&P).
Person „V“ bereitet gerade ihren ersten Widerspruch vor (Bescheid war von Anfang Nov; er ist hier unverschuldet spätpubertärer Rundfunkprotestler) und hat eine Vorlage vom Forum genutzt. Diese abgeändert, verschiedenes gestrichen –anderes ergänzt, einiges umformuliert. Das Gerüst steht. Die Vorlage war aber auch sehr gut!
Jetzt kommen noch weitere eigene Argumente, Anlagen und Übersichten/Tabellen dazu um das Ganze abzurunden. Dazu noch der Datenschutz. Daran arbeitet "V" so ca. 10 Std/Woche. Dieses spätepochale Werk des Rundfunkboykotts wird bald das Licht der Welt erblicken.
Sollte ein 2. Widerspruch für einen 2.Bescheid erforderlich sein, so verwendet „V“ bisherige und zusätzliche andere Argumente. Da muss die Seitenzahl so +/- 10 abweichen. Auch eine andere Reihenfolge ist hilfreich. „Ruhe bewahren“ sowieso. "V"denkt auch an eine Rüge wegen grundloser Zweitbescheidung in gleicher Sachlage, weil dadurch nur vermeidbare Kosten und überflüssige Arbeit entstehen. „V“ wird jetzt so bei ca. 60-80 Seiten A4 in normaler Schriftgröße landen.
Und dann ist "V"auch mal gespannt, auf das Resultat und die Textbausteine. Man hört ja, es gäbe ablehnende Worte, auf Dinge, denen man nicht widersprochen hat und andererseits fehlen ablehnende Worte, auf Dinge, denen man widersprochen hat. Wenn man das aber als „Taktik“ des Gegners abtut, welcher sein Unvermögen offenbart, so fühlt man sich schon wesentlich besser.
"V" ist noch unschlüssig, ob er den Widerspruch zur Niederschrift anmeldet und es dort schreiben oder nur ausdrucken lässt ("V" hat keinen Drucker und wird auch keinen kaufen).
"V" ist flexibel - gerne kommt "V" 2 Tage später wieder vorbei und unterschreibt den Sermon, falls fehlerfrei (nach Korrekturlesung vor Ort)
Das mit dem Widerspruch vor Ort ist eigentlich eine gute Sache und folgt dem "kye"-Prinzip. (know your enemy)
Es kommt aber auch wesentlich auf das Verhalten der Bearbeiter vor Ort an. "Wünscht" man eine Textdatei zum Ausdrucken oder die Audio-Datei zum Abtippen? Oder liest "V" das alles vor Ort freihand vor? Das ist dann der Ermessensspielraum.
VG rave
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."
'Where there is oppression the masses will rebel!'
Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!