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Autor Thema: Erneut Widerspruch gegen 2. Festsetzungsbescheid -> Auf 1. Widerspruch beziehen?  (Gelesen 6723 mal)

p
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Hallo,

Person A hat bereits vor vielen Monaten einen 1. Festsetzungsbescheid erhalten und gegen diesen widersprochen. Es folgten lediglich normale Antwortschreiben (kein ablehender Widerspruchsbescheid) seitens des Beitragsservices und seitens Person A. Irgendwann hat der Beitragsservice geschrieben, es gibt keine neuen Erkentnisse mehr und man wolle deshalb nicht mehr antworten. Nun hat Person A erneut einen Festsetzungsbescheid erhalten.

Gibt es eine Vorlage oder eine recht einfach gehaltene Floskel/Vorlage mit der Person A sich ganz einfach auf die ganzen Begründungen des ersten verfassten Widerpsruchs beziehen kann ?

Danke!


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Gibt es eine Vorlage oder eine recht einfach gehaltene Floskel/Vorlage mit der Person A sich ganz einfach auf die ganzen Begründungen des ersten verfassten Widerpsruchs beziehen kann ?

...die Frage ist, ob dies unbedingt so hilfreich wäre ;)

Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
Gegen jeden einzelnen = eigenständigen Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID = Verwaltungsakt müssten gemäß der beinhalteten Rechtsbehelfsbelehrung bei Bedarf die dort angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) innerhalb der ebenfalls dort angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat nach Zustellung = Bekanntgabe) eingelegt und an die ebenfalls dort angegebene Stelle (i.d.R. die jeweilige Landesrundfunkanstalt oder/ und auch den sog. "Beitragsservice") gerichtet werden - vorzugsweise immer *nachweislich*, d.h. z.B. per Fax vorab mit Sendeprotokoll (somit i.d.R. auch bei knapper Frist noch fristwahrend, da abgesendet = eingegangen).

Ab dem zweiten Widerspruch könnte entweder auf die Begründung des ersten verwiesen werden...
(dann sollte aber auch dessen Zustellung bei ARD-ZDF-GEZ abgesichert sein!)
...oder aber die gleiche Begründung nochmals beigefügt bzw. verfasst werden.
Um den Arbeitsaufwand für die Gegenseite zu erhöhen, könnte dabei die Reihenfolge variiert oder/ und auch der Inhalt variiert oder ergänzt werden.


Wichtig hierbei wäre:
Mit jedem eigenständigen Widerspruch wäre i.d.R. auch jeweils ein Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" zu stellen.
Dieser (wichtige!) Antrag sollte wohl auch in jedem Falle gut erkennbar und klar formuliert gleich am Anfang eingebunden werden, damit dieser auch tatsächlich Beachtung findet, denn das wäre ja das Ziel.

Für maximalen Arbeitsaufwand und somit maximale  Bearbeitungsdauer gilt vermutlich:
am besten handschriftlich, Schachtelsätze, "ohne Punkt und Komma", ohne Absätze, viele individuelle Gründe, usw.
...gern bis zu 8 Din A4 Seiten oder mehr ;)

Da ARD-ZDF-GEZ trotz umfänglicher Widersprüche, welche die Rechtsgrundlage und die darauf basierenden Forderungen grundsätzlich anfechten, unbeeindruckt weitere FestsetzungsBESCHEIDe erlassen, anstatt die Widersprüche mit einem klagefähigen WiderspruchsBESCHEID zu beantworten, könnte ggf. eine Formulierung in die Widersprüche eingearbeitet werden ähnlich dieser...
Zitat
Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.
Dies soll eben dazu dienen, den Streitwert nicht unnötig zu erhöhen...
...und auch nicht ständig fristwahrend reagieren zu müssen, damit die per Bescheid geltend gemachte Forderung nicht bei versehentlichem Fristversäumnis unversehens rechtskräftig wird.
Dies könnte aber ggf. auch umgekehrt bedeuten, dass ARD-ZDF-GEZ evtl. doch eher mal den Vorgang mit einem WiderspruchsBESCHEID abschließen und man dann natürlich entsprechend eher zur Klage gezwungen wäre - muss jeder für sich selbst abwägen...


..ebenso könnte insbesondere im Zusammenhang mit dem Antrag auf Aussetzung Person A folgendes in Betracht ziehen:
In diesem Zusammenhang könnten ARD-ZDF-GEZ auch schon "vorgewarnt" werden, dass man sich Vollstreckungsversuche trotz Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht so ohne weiteres gefallen lassen wird - und durchaus auch gewillt ist aktiv zu klagen:
Zitat
Sollte mein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden oder vor Verfahrensende Vollstreckung eingeleitet werden, werde ich umgehend und zu Ihren Kosten Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen.

Sollte nicht innerhalb einer angemessenen Frist über meinen Widerspruch entschieden werden, werde ich direkt Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.


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Hi, danke dir.

du meinst also, Person A sollte lieber den 6 Seiten Brief (=Widerspruch) des 1. Festsetzungsbescheides verwenden, textlich und vom Aufbau her etwas umbauen, anstatt einfach in zwei Sätzen zu schreiben, dass Person A sich auf die genannten Gründe im 1. Widerspruch bezieht?

Person A wird sich wahrscheinlich dazu entschließen, lieber nicht auf fehlende Widerspruchsbescheide hinzuweisen, die Vorwarnung jedoch der GEZ/dem Beitragsservice mitzuteilen :)


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Person A sollte lieber den 6 Seiten Brief (=Widerspruch) des 1. Festsetzungsbescheides verwenden, textlich und vom Aufbau her etwas umbauen, anstatt einfach in zwei Sätzen zu schreiben, dass Person A sich auf die genannten Gründe im 1. Widerspruch bezieht?

Kann das eventuell nochmal jemand so bestätigen, seinen Ratschlag äußern?


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Eine Person X würde es wie folgt beschreiben. 2 Sätze, Arbeitsanweisung bei LRA -> siehe alten Widerspruch -> Zeit 2 Min zum Drucken der alten Ablehnung. -> Person A hat schnelle Antwort

Umbauen, umstellen und erweitern usw. auch Sätze mit "anderen" Worten neu formuliert und auch noch Seiten voran, dass alter Text erst später kommt und zersplittert ist, bringt Freude beim Lesen, macht Laune, weil abwechslungsreich und damit wird es hilfreich, dass eine mögliche Arbeitsanweisung nicht beachtet werden kann. 

Die anderen Hinweise, je nach Belieben davon Gebrauch machen. Wenn eine Person A bis Z eine Aussetzung will, hier ein Beispiel

2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html
(Achtung viele Rechtschreib- und Ausdruckfehler)

Antwort: Dauer der Antwort der LRA auf die Erste Version ca. 13 Monate, mit Teil A und Teil B im Widerspruchsbescheid siehe Antwort 60

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Warten auf die Antwort auf die zweite Version, dass ist offen und die Antwort wird wahrscheinlich nicht kommen, weil LRA irgendwie denkt, dass Sie keine Post erhalten haben, naja.
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Warum eigentlich soviel Mühe? Schonmal was von "Copy and Paste" gehört?
Egal wieviele Seiten Widerspruch man formuliert, es ist für den Ausgang der ersten Instanz (Widerspruchsverfahren) völlig irrelevant.
Also einfach das erste Schreiben als Vorlage nehmen und relevante Daten ändern (Datum, Bescheid vom etc.)-mehr Aufwand ist reine Zeitverschwendung, Zeit lieber in die vorsorgliche Ausarbeitung einer Klageschrift investieren.


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Warum eigentlich soviel Mühe? Schonmal was von "Copy and Paste" gehört?
Die Gründe sind oben bereits erklärt:
Weil es der Gegenseite ein Mehrfaches an Mühe beschert...
...und "Copy and Paste" es der Gegenseite ebenfalls vereinfacht, einfach "Copy and Paste" zu machen.
Was im dümmsten Falle bedeutet, dass der Widerspruch in Windeseile bearbeitet und ein WiderspruchsBESCHEID erstellt ist, gegen den Person A dann umso schneller das Rechtsmittel der Klage einlegen müsste.
Weshalb so "eilen"...? ;)

Egal wieviele Seiten Widerspruch man formuliert, es ist für den Ausgang der ersten Instanz (Widerspruchsverfahren) völlig irrelevant.
Für den "Ausgang" der ersten Instanz ist in der Tat faktisch alles "völlig irrelevant"...
...nicht aber für die Bearbeitungszeit der Gegenseite bis zu einem WiderspruchsBESCHEID ;)
Und genau darum geht es hier.

Also einfach das erste Schreiben als Vorlage nehmen und relevante Daten ändern (Datum, Bescheid vom etc.)-mehr Aufwand ist reine Zeitverschwendung,
...eben nicht ;)
Ganz im Gegenteil dürfte jede Minute, die man mit einer Verkomplizierung des Vorgangs verbringt, allenfalls eine ZeitVERSCHWENDUNG auf der Gegenseite erzeugen - verbunden mit einem ZeitGEWINN auf der Seite des Betroffenen ;)

Zeit lieber in die vorsorgliche Ausarbeitung einer Klageschrift investieren.
Das eine schließt das andere ja nicht aus... ;)


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Also eine Person "V" sieht das auch so wie „Bürger“, „Person X“ und andere hier.
Letztendlich muss jeder seinen Weg selbst beschreiten. Aber auch: Man hat ja 4 Wochen Zeit. Die sollte man nutzen. Und: Man sollte es sich nicht immer zu leicht machen (C&P).
Person „V“ bereitet gerade ihren ersten Widerspruch vor (Bescheid war von Anfang Nov; er ist hier unverschuldet spätpubertärer Rundfunkprotestler) und hat eine Vorlage vom Forum genutzt. Diese abgeändert, verschiedenes gestrichen –anderes ergänzt, einiges umformuliert. Das Gerüst steht. Die Vorlage war aber auch sehr gut!
Jetzt kommen noch weitere eigene Argumente, Anlagen und Übersichten/Tabellen dazu um das Ganze abzurunden. Dazu noch der Datenschutz. Daran arbeitet "V" so ca. 10 Std/Woche. Dieses spätepochale Werk des Rundfunkboykotts wird bald das Licht der Welt erblicken.
Sollte ein 2. Widerspruch für einen 2.Bescheid erforderlich sein,  so verwendet „V“ bisherige und zusätzliche andere Argumente. Da muss die Seitenzahl so +/- 10 abweichen. Auch eine andere Reihenfolge ist hilfreich. „Ruhe bewahren“ sowieso. "V"denkt auch an eine Rüge wegen grundloser Zweitbescheidung in gleicher Sachlage, weil dadurch nur vermeidbare Kosten und überflüssige Arbeit entstehen. „V“ wird jetzt so bei ca. 60-80 Seiten A4 in normaler Schriftgröße landen.
Und dann ist "V"auch mal gespannt, auf das Resultat und die Textbausteine. Man hört ja, es gäbe ablehnende Worte, auf Dinge, denen man nicht widersprochen hat und andererseits fehlen ablehnende Worte, auf Dinge, denen man widersprochen hat. Wenn man das aber als „Taktik“ des Gegners abtut, welcher sein Unvermögen offenbart, so fühlt man sich schon wesentlich besser.

"V" ist noch unschlüssig, ob er den Widerspruch zur Niederschrift anmeldet und es dort schreiben oder nur ausdrucken lässt ("V" hat keinen Drucker und wird auch keinen kaufen).
"V" ist flexibel - gerne kommt "V" 2 Tage später wieder vorbei und unterschreibt den Sermon, falls fehlerfrei (nach Korrekturlesung vor Ort)
Das mit dem Widerspruch vor Ort ist eigentlich eine gute Sache und folgt dem "kye"-Prinzip. (know your enemy)
Es kommt aber auch wesentlich auf das Verhalten der Bearbeiter vor Ort an. "Wünscht" man eine Textdatei zum Ausdrucken oder die Audio-Datei zum Abtippen? Oder liest "V" das alles vor Ort freihand vor? Das ist dann der Ermessensspielraum.
VG rave


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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

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"V"denkt auch an eine Rüge wegen grundloser Zweitbescheidung in gleicher Sachlage, weil dadurch nur vermeidbare Kosten und überflüssige Arbeit entstehen.
Das klingt sehr gut... ;)
...und das sollte wohl jeder in einen Widerspruch auf jeden weiteren Bescheid nach dem ersten einbauen - da es ja i.d.R. um die Forderung dem Grunde nach geht.

"Wünscht" man eine Textdatei zum Ausdrucken oder die Audio-Datei zum Abtippen?
Oder liest "V" das alles vor Ort freihand vor?
...ohne dies hier bitte weiter zu vertiefen:
"Zur Niederschrift" - so die Erkenntnis in anderen diesbezüglichen Threads - dient nicht dazu, Romane vorzulesen. Die Widerspruchsstelle scheint demnach nicht verpflichtet zu sein, ein seitenweises Diktat niederzuschreiben... ;) Schon gar nicht, wenn das Diktat von einem bereits verfassten Schriftstück abgelesen wird. Und wohl erst recht nicht, wenn der Widerspruchsführer erkennbar in der Lage wäre, dies selbst zu tun. Zur Fristwahrung reicht i.d.R. ohnehin ein weitestgehend un- oder allenfalls nur kurz begründeter Widerspruch.
Bitte mal die Suchfunktion bemühen...


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