Hallo,
ich verfolge dieses Forum schon sehr lange und plane ebenfalls gerichtlich gegen den Beitragsservice vorzugehen. Dafür schreibe ich bereits seit langem an meinem Widerspruch und orientiere mich dabei an den Beiträgen des Forums.
Nehmen wir folgenden hypothetischen Sachverhalt an:Person A hat vor einigen Wochen den langersehnten
Beitragsbescheid über einen
Betrag xxx Euro für Zeitraum X erhalten und wollte innerhalb der Frist darauf regieren.
Zwei Wochen vor Ablauf der Frist erhält Person A einen
Festsetzungsbescheid über einen
anderen Betrag yy Euro für Zeitraum Y, mit dem Hinweis, dass es sich um einen vollstreckbaren Titel handelt.
- Sind Beitragsbescheid und Festsetzungsbescheid gleichzusetzen?
- Ich würde vermuten das es sich um zwei Verfahren handelt, auf die reagiert werden muss. Ist das korrekt?
- Worum handelt es sich bei einem Festsetzungsbescheid? Hierzu findet man wenig Informationen.
- Welchen Stellenwert hat ein Festsetzungsbescheid und darf dieser ergehen ohne vorhergehende Androhungen?
- Muss man darauf antworten oder kann man damit direkt zu Gericht gehen?
- Worauf sollte sich Person A beziehen? Warum gibt es keine Verfahrensnummer?