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Autor Thema: Festsetzungsbescheid & Beitragsbescheid  (Gelesen 3292 mal)

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  • Beiträge: 6
Festsetzungsbescheid & Beitragsbescheid
Autor: 06. September 2014, 13:02
Hallo,

ich verfolge dieses Forum schon sehr lange und plane ebenfalls gerichtlich gegen den Beitragsservice vorzugehen. Dafür schreibe ich bereits seit langem an meinem Widerspruch und orientiere mich dabei an den Beiträgen des Forums.

Nehmen wir folgenden hypothetischen Sachverhalt an:

Person A hat vor einigen Wochen den langersehnten Beitragsbescheid über einen Betrag xxx Euro für Zeitraum X erhalten und wollte innerhalb der Frist darauf regieren.

Zwei Wochen vor Ablauf der Frist erhält Person A einen Festsetzungsbescheid über einen anderen Betrag yy Euro für Zeitraum Y, mit dem Hinweis, dass es sich um einen vollstreckbaren Titel handelt.

  • Sind Beitragsbescheid und Festsetzungsbescheid gleichzusetzen?
  • Ich würde vermuten das es sich um zwei Verfahren handelt, auf die reagiert werden muss. Ist das korrekt?
  • Worum handelt es sich bei einem Festsetzungsbescheid? Hierzu findet man wenig Informationen.
  • Welchen Stellenwert hat ein Festsetzungsbescheid und darf dieser ergehen ohne vorhergehende Androhungen?
  • Muss man darauf antworten oder kann man damit direkt zu Gericht gehen?
  • Worauf sollte sich Person A beziehen? Warum gibt es keine Verfahrensnummer?


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. September 2014, 04:50 von Bürger«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Festsetzungsbescheid & Beitragsbescheid
#1: 10. September 2014, 04:05
Person A hat vor einigen Wochen den langersehnten Beitragsbescheid über einen Betrag xxx Euro für Zeitraum X erhalten und wollte innerhalb der Frist darauf regieren.
Zwei Wochen vor Ablauf der Frist erhält Person A einen Festsetzungsbescheid über einen anderen Betrag yy Euro für Zeitraum Y, mit dem Hinweis, dass es sich um einen vollstreckbaren Titel handelt.

Ein vergleichbarer Fall wird u.a. hier beschrieben:
Festsetzungsbescheid erhalten nach Beitragsbescheid und Widerspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10986.0.html


Sind Beitragsbescheid und Festsetzungsbescheid gleichzusetzen?
...augenscheinlich prinzipiell ja - hierzu und zu den anderen Fragen u.a. hier:

Seit 01.09.2014 scheinen statt "Gebühren-/BeitragsBESCHEIDen"
Gebühren-/BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

neuerdings "FestsetzungsBESCHEIDe" versendet zu werden...
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html

...mit denen (ebenso wie auch bisher) die angefallenen Beträge "festgesetzt" werden.


Am prinzipiellen Ablauf und der Vorgehensweise von Widerspruch & Klage scheint sich dadurch allerdings nichts grundsätzlich zu ändern - daher gilt auch weiterhin vor jeglichem Fragen oder Handeln:

Eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen :police: ;)

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Der bisherige Begriff "Gebühren-/ BeitragsBESCHEID" (bis August 2014) scheint hierbei seit 01.09.2014 durch "FestsetzungsBESCHEID" zu ersetzen zu sein.


Dieses Thema hier wird unter Verweis auf o.g. Informationen zwecks
Wahrung der Übersicht des Forums und Vermeidung von Mehrfachposts geschlossen.


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