Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

Festsetzungsbescheid & Beitragsbescheid

Begonnen von ingo_klaus_rudolf, 06. September 2014, 13:02

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

ingo_klaus_rudolf

Hallo,

ich verfolge dieses Forum schon sehr lange und plane ebenfalls gerichtlich gegen den Beitragsservice vorzugehen. Dafür schreibe ich bereits seit langem an meinem Widerspruch und orientiere mich dabei an den Beiträgen des Forums.

Nehmen wir folgenden hypothetischen Sachverhalt an:

Person A hat vor einigen Wochen den langersehnten Beitragsbescheid über einen Betrag xxx Euro für Zeitraum X erhalten und wollte innerhalb der Frist darauf regieren.

Zwei Wochen vor Ablauf der Frist erhält Person A einen Festsetzungsbescheid über einen anderen Betrag yy Euro für Zeitraum Y, mit dem Hinweis, dass es sich um einen vollstreckbaren Titel handelt.


  • Sind Beitragsbescheid und Festsetzungsbescheid gleichzusetzen?
  • Ich würde vermuten das es sich um zwei Verfahren handelt, auf die reagiert werden muss. Ist das korrekt?
  • Worum handelt es sich bei einem Festsetzungsbescheid? Hierzu findet man wenig Informationen.
  • Welchen Stellenwert hat ein Festsetzungsbescheid und darf dieser ergehen ohne vorhergehende Androhungen?
  • Muss man darauf antworten oder kann man damit direkt zu Gericht gehen?
  • Worauf sollte sich Person A beziehen? Warum gibt es keine Verfahrensnummer?

Bürger

#1
Zitat von: ingo_klaus_rudolf am 06. September 2014, 13:02
Person A hat vor einigen Wochen den langersehnten Beitragsbescheid über einen Betrag xxx Euro für Zeitraum X erhalten und wollte innerhalb der Frist darauf regieren.
Zwei Wochen vor Ablauf der Frist erhält Person A einen Festsetzungsbescheid über einen anderen Betrag yy Euro für Zeitraum Y, mit dem Hinweis, dass es sich um einen vollstreckbaren Titel handelt.

Ein vergleichbarer Fall wird u.a. hier beschrieben:
Festsetzungsbescheid erhalten nach Beitragsbescheid und Widerspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10986.0.html


Zitat von: ingo_klaus_rudolf am 06. September 2014, 13:02
Sind Beitragsbescheid und Festsetzungsbescheid gleichzusetzen?
...augenscheinlich prinzipiell ja - hierzu und zu den anderen Fragen u.a. hier:

Seit 01.09.2014 scheinen statt "Gebühren-/BeitragsBESCHEIDen"
Gebühren-/BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

neuerdings "FestsetzungsBESCHEIDe" versendet zu werden...
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html

...mit denen (ebenso wie auch bisher) die angefallenen Beträge "festgesetzt" werden.


Am prinzipiellen Ablauf und der Vorgehensweise von Widerspruch & Klage scheint sich dadurch allerdings nichts grundsätzlich zu ändern - daher gilt auch weiterhin vor jeglichem Fragen oder Handeln:

Eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen :police: ;)

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Der bisherige Begriff "Gebühren-/ BeitragsBESCHEID" (bis August 2014) scheint hierbei seit 01.09.2014 durch "FestsetzungsBESCHEID" zu ersetzen zu sein.


Dieses Thema hier wird unter Verweis auf o.g. Informationen zwecks
Wahrung der Übersicht des Forums und Vermeidung von Mehrfachposts geschlossen.
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de