Irgendwie war PersonX nachweislich auch nicht da, und siehe da, hat doch PersonX doch möglicherweise auch so eine Mahnung bekommen, da heute der 15.08.2014 ist war die Wahrscheinlichkeit groß das PersonX diese auch erst heute erhalten hat. Die Mahnung selbst sieht möglicherweise fast genauso aus, wie bei @PersonXYZ mit dem Unterschied, der Mahnbetrag beläuft sich wahrscheinlich statt 6,50 auf 7,67 und der Satz nach " ...zu Ihren Lasten." also "Zuständig ist Stadt Erfurt - Stadtkasse", der ist vielleicht nicht vorhanden, dass liegt vielleicht aber daran, dass Person X möglicherweise auch nicht in Erfurt wohnt ;-), naja.
Nach bisherigen allgemeinem Informationsstand war es so, dass wenn gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt wurde, und auch Aussetzung beantragt bis zum Tag X vor Gericht, aber noch nicht der Widerspruchsbescheid erstellt wurde, sondern nur dieses Infoschreiben, welches dem Nachweis zuträglich ist, dass der Widerspruch angekommen war, dann war es ja so, dass behauptet wird, dass ja trotzdem zu zahlen wäre, weil es ja öffentliche Abgaben seien, nun da PersonX dass ja genau auch anders sieht und auch wegen der Höhe in dem Widerspruch dieser Thematik zum Ausdruck bringt wird PersonX auf diese Mahnung mal gelassen gar nichts machen. Sollte also jetzt das Ganze zu einer Vollstreckung weiter gereicht werden, wird PersonX wohl wieder reagieren. -> Falls irgendwer folgen konnte, und da jetzt andere Meinung wäre, dass PersonX jetzt doch auf die Mahnung irgendwas schreiben sollte dann poste er doch eine Antwort.
Und ohne richtige Rechtsbelehrung kann aus Sicht von PersonX gar keine Frist ablaufen.