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Autor Thema: Mahnung Erhalten  (Gelesen 14605 mal)

S
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Mahnung Erhalten
Autor: 12. August 2014, 12:58
Hallo,

Person A hatte heute ein Mahnung im Briefkast. War ein Standart Brieumschlag des Vereins.
Person A hat bis heute alle Briefe der GEZ Mafia ignoriert.
Hab die Mahnung hier angehängt.

Was kann Person A tun

Gruß



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Re: Mahnung Erhalten
#1: 12. August 2014, 15:08
Das gleiche Schreiben hat Person B heute auch erhalten, allerdings plus 3,50 Mahngebühren. Die scheinen bei dem Verein auch willkürlich verhängt zu werden. Person B hat bisher auch alle Schreiben ignoriert. Seltsam, dass dieses Mal die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt. Also am besten auf das nächste Schreiben warten?


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s
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Re: Mahnung Erhalten
#2: 12. August 2014, 17:27
Laut der Mahnung hat Person A am 1.6. einen Beitragsbescheid erhalten.

Wenn das so war, hätte A den nicht ignorieren sollen.
Wenn es keinen Bescheid gab, kann diese "Mahnung" ignoriert werden.


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Re: Mahnung Erhalten
#3: 12. August 2014, 17:42
Offiziel hat Person A auch nichts erhalten.

Also was tun im fahl von nicht erhalten?

Und was tun im fahl von erhalten?

Gruß


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Re: Mahnung Erhalten
#4: 12. August 2014, 18:24
Offiziel hat Person A auch nichts erhalten.

Was heißt das?

Also was tun im fahl von nicht erhalten?

In dem Fall wäre eine Vollstreckung unzulässig. A könnte den Gerichtsvollzieher (oder wer auch immer vollstrecken soll) mit der Begründung wegschicken, dass ihm kein Bescheid zugestellt wurde und es somit keinen wirksamen Bescheid gibt.

Und was tun im fahl von erhalten?

Dann wäre der Bescheid rechtskräftig geworden, weil A keinen Widerspruch eingelegt hat. Also zahlen.


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vmp

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Re: Mahnung Erhalten
#5: 12. August 2014, 18:43
Zitat
Und was tun im fahl von erhalten?

Dann wäre der Bescheid rechtskräftig geworden, weil A keinen Widerspruch eingelegt hat. Also zahlen.

Was ist, wenn Person A Widerspruch eingelegt hat und trotzdem eine Mahnung bekommen hat? Sollte Person A in diesem fiktiven Fall auf die Mahnung reagieren? Sind die Mahngebühren dann "rechtens" ?


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Re: Mahnung Erhalten
#6: 12. August 2014, 19:19
Würde mich auch Interessieren.

Jetzt ma rein Fiktiv, Person A hat bis zur Mahnung keinen der Briefe erhalten, deshalb ist die Mahnung nicht Rechtens oder?

Gruß


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Re: Mahnung Erhalten
#7: 12. August 2014, 19:35
"A" könnte dem Beitragsservice mitteilen, dass entgegen der Behauptung in der Mahnung kein Gebühren- oder Beitragsbescheid zugegangen ist und daher Vollstreckungen gem. § 18 Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG) unzulässig sind, da ein Bescheid nicht zugestellt oder bekanntgegeben wurde. Am besten per Einschreiben an den Hess. Rundfunk.

Link zum HessVwVG : http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1mj5/page/bshesprod.psml;jsessionid=08BA7C5FB3D33BF98DD3A5F637C52F07.jpc5?doc.hl=1&doc.id=jlr-VwVGHE2008rahmen:juris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=106&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#jlr-VwVGHE2008pP18

(Die Bundesländer haben jeweils eigene Verwaltungsvollstreckungsgesetze, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvollstreckungsgesetz_%28Deutschland%29#Landesrecht  - das Prinzip ist das gleiche.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Re: Mahnung Erhalten
#8: 12. August 2014, 23:08
Laut der Mahnung hat Person A am 1.6. einen Beitragsbescheid erhalten.

Wenn das so war, hätte A den nicht ignorieren sollen.
Wenn es keinen Bescheid gab, kann diese "Mahnung" ignoriert werden.

Was ist denn jetzt wenn Person a den Beitragsbescheid bekommen hat,
gegen diesen widersprochen hat und dann ein Schreiben vom BS erhalten hat,
indem geschrieben ist, dass die Gründe nicht akzeptiert werden.


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Re: Mahnung Erhalten
#9: 12. August 2014, 23:16
Wenn dies kein offizieller Widerspruchsbescheid ( steht so in der Betreffzeile ) ist  , so kann Person A dieses wahnsinnig unwichtige Schreiben mit aufs stille Örtchen nehmen und da angemessen weiter verwerten.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Re: Mahnung Erhalten
#10: 12. August 2014, 23:17

Was ist denn jetzt wenn Person a den Beitragsbescheid bekommen hat,
gegen diesen widersprochen hat und dann ein Schreiben vom BS erhalten hat,
indem geschrieben ist, dass die Gründe nicht akzeptiert werden.

Person a wäre die erste, deren Gründe akzeptiert werden.   :laugh:
Darüber entscheidet aber letztendlich das VG, nicht der BS!
Sofern Person a dem Bescheid widersprochen hat, gilt es, den Widerspruchsbescheid abzuwarten und dann Klage einzureichen.
Alle zwischenzeitlichen Schreiben, mit Ausnahmen weiterer Bescheide, sind zu ignorieren.


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Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

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Re: Mahnung Erhalten
#11: 12. August 2014, 23:19

Was ist denn jetzt wenn Person a den Beitragsbescheid bekommen hat,
gegen diesen widersprochen hat und dann ein Schreiben vom BS erhalten hat,
indem geschrieben ist, dass die Gründe nicht akzeptiert werden.

Alle zwischenzeitlichen Schreiben, mit Ausnahmen weiterer Bescheide, sind zu ignorieren.

Also auch Mahnungen trotz Widerspruch? Denn dazu scheint hier keine wirkliche Einigkeit zu existieren.


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Re: Mahnung Erhalten
#12: 12. August 2014, 23:24
Wenn Widerspruch erhoben wurde  , können die mahnen bis sie schwarz vor Gier werden !
Es gibt immer noch eine einzuhaltende Reihenfolge ! Alles andere ist Schnee von gestern !
Sch.... Sommer


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Re: Mahnung Erhalten
#13: 13. August 2014, 00:02
Ein Bekannter hat heute 1 zu 1 das selbe Schreiben erhalten. Auch er hat vorherige Schreiben ignoriert. Allerdings hat er vorher nur ein Schreiben aufgesetzt in dem er dem Rundfunk mitteilte, dass er bei seinem Vater im Haus wohnt und alle meldepflichtigen Geräte dem Vater gehören. Dieses Schreiben hat er allerdings nicht per Einschreiben versendet. Was kann er in dem Fall tun? Er besitzt ja nicht mal selber Geräte.


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Re: Mahnung Erhalten
#14: 13. August 2014, 00:07
Person A in der gleichen Situation wie SgameX

A hat leider versäumt, den Widerspruch einzulegen gegen die Rechtsbehelfsbelehrung :(
(stand klein auf der Rückseite, das sah für A aus wie alle anderen Schreiben vorher...)

Kann A jetzt überhaupt noch was machen?



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