Wer sich die zahlreichen Urteilsbegründungen durchliest, der muss sich doch die Frage stellen, ob alle zuständigen "Beamten", die sowas durchwinken, jemals eine Berufsausbildung gemacht haben.
Da werden so viele Formvorschriften missachtet, das einem die Haare zu Berge zu stehen. Ich meine, das stimmt ja gar nichts. Es liest sich so, als wenn die GEZ ihre Schreiben an ihre "Mittäter" schickt und diese werden ohne Prüfung einfach weitergeleitet.
Das habe ich mir erstmal gebookmarkt und freue mich jetzt schon.
Das Urteil ist ein echter Lichtblick und ein Hoffnungsschimmer, das es noch Gerechtigkeit gibt.
....alle übrigen zivilprozessualen Voraussetzungen sind - unabhängig von einer etwaigen Versicherung der Gläubigerin - zu prüfen, einschließlich des Vorhandenseins entsprechender (zugestellter) originären Beitragsbescheide....
Übersetzung: Die Behauptung der GEZ, ich habe irgendwelche Bescheide bekommen oder irgendetwas unterschrieben, muss geprüft werden. Gut, das ich niemals Widerspruch eingelegt habe, was ja der Beweis für den Erhalt eines Bescheides ist.
Sollte ich jemals einen Mahnbescheid oder eine Vollstreckungsankündigung erhalten, werde ich jeden einzelnen Punkt aus diesem Urteil zitieren und dann prüfen lassen. Allein der Beweis, das mir überhaupt irgendwelche Briefe zugestellt worden sind, dürfte sehr schwierig werden. Selbst gelbe Briefe, werden ja heutzutage falsch, nämlich nicht persönlich und von keinem Beamten, zugestellt.
Geil!