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Autor Thema: Widerspruch des M  (Gelesen 5679 mal)

R
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Widerspruch des M
Autor: 22. November 2013, 21:56
Hallo,

ich stelle mal meinen Widerspruch aus dem Juni 2013 zur Verfügung - ich habe mir mal den Spaß erlaubt, neben den bekannten verfassungsrechtlichen Gründen Formmängel hinsichtlich des Bescheides zu behaupten. Vielleicht erhöht das ja den Unterhaltungswert - auch beim Verwaltungsgericht Berlin.

Viele Grüße,

Redfox


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Re: Widerspruch des M
#1: 22. November 2013, 22:26
Wow, das ist so schön geschrieben, da geht mir das Herz auf.
Leider ignoriert der Beitragsservice jederlei rechtlich begründeten Einwand. Niemandem bleibt es erspart, sich gegen dieses Unrecht vor Gericht zu wehren. Inzwischen wurden so viele Gründe gegen den Beitrag offengelegt, dass man denken könnte: " Kommt doch, ihr könnt mir nichts!" Aber leider muss das alles noch vor Gericht erstritten werden, wir müssen absurderweise beweisen, dass der Beitragsservice im Unrecht ist. Der Beitragsservice ist wegen diesem Gesetz, entstanden durch Korruption und verfilzter Vetternwirtschaft, noch im Recht. Aber dein Brief ist ein weiterer Sargnagel für diesen örR mit seinem B-Service.


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Re: Widerspruch des M
#2: 22. November 2013, 23:09
Klasse Einstand Redfox - Willkommen im Forum.


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Re: Widerspruch des M
#3: 22. November 2013, 23:18
Ja, Redfox, danke!

Eine ordentliche Watsche an ARD-ZDF-GEZ und deren Steigbügelhalter und Erfüllungsgehilfen in der Landespolitik - und ein sehr guter Rundunmschlag bezüglich des in jeder hinsicht missratenen Machwerks namens Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sowie dessen vor Datenschutzmissachtung, Irreführung, unverholenen Drohgebärden und Willkür nur so strotzenden Umsetzung - einschl. der mehr als nur "mangelhaften" oder "ungenügenden" Formwahrung der Bescheidung, siehe auch unter

Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.0.html

Und eine weitere Ladung an Argumenten für Widersprüche und Klageverfahren.

Daran werden die dann wohl doch ein bisschen zu knaubeln haben... ;)  :laugh:


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Re: Widerspruch des M
#4: 22. November 2013, 23:42
ich stelle mal meinen Widerspruch aus dem Juni 2013 zur Verfügung - ich habe mir mal den Spaß erlaubt, neben den bekannten verfassungsrechtlichen Gründen Formmängel hinsichtlich des Bescheides zu behaupten. Vielleicht erhöht das ja den Unterhaltungswert - auch beim Verwaltungsgericht Berlin.

Knackig geschrieben, Redfox! Respekt!

Da Du Formmängel erwähnst: Wenn Du magst, kannst Du ja meinen Thread zu den formularbasierten Schreiben
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg54341.html#msg54341
um einen oder mehrere Gesichtspunkte bereichern. Bin jetzt bei Punkt 6) (Antwort#5)


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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