Ich werde noch meine "Sammlung" der Anschreiben des BS hier demnächst anonymisiert hochladen, falls Interesse besteht.
Vorab möchte ich kurz darstellen, wie mit Hilfe der vorgefertigten Formularschreiben seit Beginn 2013 Vertuschung, Nötigung und Datenschutzmissachtung betrieben wird.
1) Bei den Anschreiben steht die Teilnehmernummer im sichtbaren Adressfenster, kann also von jedem mit einer Person in Verbindung gebracht werden. Damit könnten z.B. die aktuell vorkommenden Betrugsversuche mit den Zahlungsaufforderungen noch weiter personalisiert werden -
Datenschutzmissachtung.
2) Hinweis auf die Rückseite des Schreibens:
- Die Bescheide weisen auf der Vorderseite auf die Rechtsbehelfsbelehrung hin - OK.
- Die Zahlungserinnerung weist auf der Vorderseite auf die "wichtigen Hinweise" hin - OK.
- Die standardisierte Antwort auf meinen Widerspruch weist auf der Vorderseite auf die Kontoverbindungen hin - OK.
- Nur das
erste Anschreiben weist
nicht auf die Rückseite hin, obwohl sich dort die grundlegend wichtigsten Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags befinden. Mit dem Hinweis hätte man, zumindest rudimentär,
jeden nahezu sicher erreicht. Fokussiert wird der Leser obendrauf mit der Zeile
Für sie als Hinweis (genau so fettgedruckt!) auf die webseite
www.rundfunkbeitrag.de/service. Personen ohne Internetzugang fühlen sich
nicht angesprochen (meist ältere Mitbürger)
- VertuschungHinweise auf Rückseiten der Schreiben werden meist nur gelesen wenn man - darauf hingewiesen wird oder - wenn Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des Schreibens besteht. Bei den Schreiben des Beitragsservices gehen die meisten Menschen wohl mit Vertrauensvorschuß davon aus, dass alles mit rechten Dingen zugeht, insbesondere wenn der Zahlungsbetrag gleich geblieben ist, wie bei allen "Vollzahlern"
Perfide ist hier, dass der BS trotzdem behaupten kann, nichts verschwiegen zu haben, obwohl schon das Blass- und Kleingedruckte jeden wohl vom Lesen abschreckt."wenns nicht unbedingt nötig ist".
3) Rundfunkbeiträge werden in den gleichen Anschreiben mit Rundfunkgebühren angemahnt, was den Eindruck erweckt, dass nur eine Namensänderung stattgefunden hat, dass die gesetzlichen Grundlagen gleich geblieben sind.
- Vertuschung
4) Es werden Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeld bis 1000 Euro angedroht. Dabei wird verschwiegen, dass
- es ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nichtzahlens offensichtlich noch nie gegeben hat, da der Beitrag eher per Vollstreckungsbescheid eingezogen wird.
- dass die Summe von 1000 Euro nur die Höchstgrenze des Gesetzgebers für Ordnungswidrigkeiten allgemein angibt, und dies bei einer Beitragsbescheidsumme von 53,97 Euro nicht auch nur annähernd angesetzt werden kann. -
Verschleierung verbunden mit Nötigung zur Zahlung5) Säumnisgebühren werden mit Erstellung des Beitragsbescheides erhoben. Das geht nicht. Jeder muss erst die gesetzlich vorgegebene Möglichkeit des Widerspruchs nutzen können, bevor er in Zahlungsverzug gerät. - Meiner Meinung nach sogar
(versuchter) BetrugMan muss sich vor Augen halten, dass der Beitragsservice, da er nahezu jeden Deppen in dieser Republik erreichen und informieren muss, verpflichtet ist, klare, deutliche und ehrliche Briefvorlagen zu verfassen. Das ist wahrscheinlich auch zu GEZ Zeiten nicht so gewesen, aber nun, da der Beitrag sich zu einer Volksabgabe entwickeln soll, wird der Beitragsservice, bzw. die Rundfunkanstalten mit dieser Gangart rechtliche Probleme bekommen.
Ich würde mich freuen, wenn andere Forumsmitglieder, möglichst auch noch rechtlich angreifbare Formulierungen ihrer Beitragsserviceschreiben hier mit einbringen würden.