Uralter Thread, aber zum kritischen "Augenöffnen" wozu Formulare nötig / fähig sind... Ich bin ja inzwischen der Auffassung, dass das "Schattenregister", das Mithilfe der Einwohnermeldeamtsdaten in staatsferne Hände gelegt wird, für etwas ganz anderes gedacht als nur den Einzug des Rundfunkbeitrags. Interessant im Buch ist der Abschnitt über die formularbasierte Abfrage der Vermögensverhältnisse jüdischer auswanderungswilliger Bürger Ende der 30er Jahre. Die wurden brav ausgefüllt da der Eindruck erweckt wurde, es handele sich um Vermögensregistrierung und -schutz im Zusammenhang mit der Ausreise . Die Folgen sind bekannt... und keiner hätte gedacht, dass es dafür genutzt werden würde.
Peter Plener / Niels Werber / Burkhardt Wolf (Hrsg.)
Das Formular (2021) (Leider schwere wissenschaftliche Kost!, 342 S.)
https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/978-3-662-64084-5.pdf (Creative Commons -
http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de) - frei zugänglich)
Stutzig macht bis heute beim Erzeugen der Beitragspflicht, warum eine Beitragsnummer für jeden Bewohner und nicht für die Wohnung gesetzt wird. Der Rundfunkbeitrag wird - unabhängig von der Anzahl der Bewohner - einmal pro Wohnung fällig. (§2 RBStV). Es wäre logisch, die Beitragsnummer an die Wohnung zu knüpfen, u.A. auch aus Datenersparnisgründen. Änderungen im Wohnungsbestand treten im Verhältnis zu Änderungen im Bewohnerbestand sehr viel seltener auf. Man bräuchte zur Erzeugung des Beitrags auch nicht den Umweg über eine komplizierte Gesamtschuldnerschaft (die im offiziellen Schriftverkehr sowieso nirgends auftaucht), sondern würde ihn über die Eigentümer oder Vermieter abrechnen, die die Beiträge wie Wasser oder Strom auf die Bewohner/ Mieter per Mietvertrag umlegen. Die Erteilung einer Beitragsnummer pro Person ist unnötig. Da diese Beitragsnummer auch noch zu den personlichen Daten der jeweiligen Person gehört, ist es - auch oder gerade im geschützten Bereich des Zusammenwohnens - höchst bedenklich, diese von einen anderen Mitbewohner zur Möglichkeit der Personenverknüpfung zu verlangen. nach den Datenschutzregelungen dürfen persönliche Daten nur mit Zustimmung der betroffenen Person von anderen weitergegeben werden. Dies wird in der Anmeldung weder kommuniziert, noch ist es möglich, diese nicht anzugeben, da die Beitragsberechnung sonst keine Gesamtschuldnerschaft sondern Einzelschuldner erzeugt. Es scheint ein nötiger Sachzwang zu sein, alle Bewohnerbeitragsnummern angeben zu müssen, um den korrekten Beitrag errechnen zu können. Dabei entsteht zum Einen eine fingierte Zustimmung zur Gesamtschuldnerschaft (siehe: Hennecke, 'Der Zwangsrundfunk, 2. Aufl. Anhang) zum Anderen die Möglichkeit, jederzeit abzurufen, wer wann mit wem wie lange zusammengewohnt hat. ( Verknüpfung der persönlichen Daten über die Beitragsnummern) Auch wenn der Beitragsservice behauptet, dies würde nicht geschehen, ist es potentiell möglich und daher aus Datenschutzgründen EIGENTLICH zu vermeiden.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)