Also ich denke nicht, dass diese Möchtegernbehörden selber Vollstreckungsbescheide ausstellen können. Wenn sie das könnten, dann könnten sie die Vollstreckungen auch gleich selber durchführen und brauchten nicht den Umweg über Stadtkasse, Finanzamt oder Gerichtsvollzieher zu gehen.
Denn dafür fehlt ihnen die zwingend erforderliche Fachaufsicht. [..]
Wer was denkt oder glaubt ist nicht von Belang:
Maßgebend sind die Landesverwaltungsvollstreckungsgesetze.
In denen ist es "Anstalten des öffentlichen Rechts" (was die LRA'en zweifelsfrei sind) erlaubt
1) entweder selbst zu vollstrecken
oder
2) um Vollstreckungshilfe zu ersuchen
Vollstreckungsersuchen gehen an:
- in Berlin / Bremen an die Finanzämter
- in Hamburg an die Finanzbehörde (Kasse.Hamburg)
- in Baden-Württemberg / Bayern / Sachsen an die Gerichtsvollzieher, wobei Baden-Württemberg und Sachsen
*** eine Besonderheit darstellen, laut (Landes-)Verwaltungsvollstreckungsgesetz sind die Landesrundfunkanstalten in den beiden Bundesländer selbst die Vollstreckungsbehörden
*** und können Pfändungs- und Einziehungsverfügungen (Lohn/Kontopfändung) eigenständig vornehmen/verschicken
- in allen übrigen Bundesländern an die kreisfreien Städte, Kommunen oder jeweiligen Landkreise
Quellen/zum nachlesen:
Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länderhttps://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/vwvg_laender.htmund
Kostenordnungen zu den VwVG der Länder / Verordnung zur Durchführung des xyz Verwaltungsvollstreckungsgesetzeshttps://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/vwvg-kosto_laender.htm***Edit "Bürger": Wobei relativierend anzumerken sei, dass dies am Wortlaut des jeweiligen Landes-VerwaltungsVollstreckungsGesetzs noch genau zu prüfen wäre, denn z.B. ist noch nicht abschließend geklärt, ob z.B. die Landesrundfunkanstalt "Mitteldeutscher Rundfunk" tatsächlich rechtlich eine der "Vollstreckungsbehörden" nach Landes-VerwaltungsVollstreckungsGesetz (SächsVwVG) sein kann, da dieses z.B. nur für die Vollstreckung von "Verwaltungsakten" gilt, welche im VwVfG geregelt sind, welches jedoch nicht für "Mitteldeutscher Rundfunk" gilt - siehe u.a. auch unter
Sind Vollstreckungen durch den MDR in Sachsen nach SächsVwVfG überhaupt möglich?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17894.0
Verwaltungsverfahrensgesetz/Verwaltungsvollstreckungsgesetz Sachsen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14136.0
sowie jeweils dortige weiterführende Links. Und auch für die "Vollstreckung von Leistungsbescheiden durch die Behörde selbst" bedürfte es "Leistungsbescheide", welche ja aber nach des Forums Kenntnisstand überhaupt nicht existieren und es demzufolge auch keine Vollstreckungsbehörde nicht existenter Leistungsbescheide geben kann. Weites Feld, Verfahren zu all diesen Aspekten noch anhängig und ändert momentan leider noch nichts daran, dass ARD-ZDF-GEZ & die Maschine in Köln ebenso ihr Ding machen wie die örtlichen Vollstrckungsstellen - hier jedoch nicht Thema, sondern nur zur Relativierung und Berücksichtigung. Und somit nochmals @alle: Bitte Rückbesinnung/ Fokussierung auf das eigentliche Kern-Thema dieses Threads
Wurde Georg Thiel auf Anweisung einer Maschine inhaftiert?
Zu den anderen Aspekten siehe bitte Forum-Suche bzgl. der einschlägigen Threads.
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."