Dem
rbb ist nichts mehr peinlich.
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/10/rbb-untersuchungsausschuss-staatsferne-durchsuchungsbeschluss.html
[...] Der rbb hat dagegen, unter Verweis auf das laufende Verfahren, Beschwerde beim OLG eingelegt. Zur Begründung erklärte die Justitiarin des rbb, Kerstin Skiba, zunächst müsse der Sender selbst seine Konsequenzen aus dem Bericht ziehen. Erst dann könne der Untersuchungsausschuss zum Zuge kommen: "Hier geht es auch um die Staatsferne und unsere Unabhängigkeit."
Klar ist, dass einige konkrete Menschen beim
rbb Angst haben, bestraft zu werden.
Die kommen aber nicht wie Egon Krenz in den Knast, sondern bekommen allenfalls eine hohe Geldstrafe aufgebrummt - und nicht einmal das, denn in Deutschland ist es so, dass Politiker und andere exponierte Figuren der Politik (nicht: der Wirtschaft) nicht bestraft werden. Eher wird ein Verfahren gegen Zahlung eingestellt. Den Straftatbestand
Untreue gegen Politiker & Co. anzuwenden, ist rechtspolitisch unerwünscht (das stand - glaub ich - sogar hier im Forum vor vielen Jahren).
https://www.dwdl.de/nachrichten/95132/streit_um_compliancebericht_teilerfolg_fuer_den_rbb
[...] erklärte RBB-Justitiarin Kerstin Skiba [...]. "Nach der ständigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sind laufende, noch nicht abgeschlossene Vorgänge, die den Handlungsbereich der Exekutive, also auch den RBB, betreffen, der Untersuchung durch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss nicht zugänglich." [...] Compliance-Bericht, [...]. [...] sei Grundlage für eine Vielzahl von Entscheidungen, "die der RBB als Selbstverwaltungsorganisation selbst zu treffen hat". [...]
Ah ja, jetzt will sich eine Landesrundfunkanstalt unter den schützenden Mantel der Exekutive kuscheln und von deren Verfassungsrang zehren.
In der Tat ist es seit Jahrzehnten ein sehr großer, aber nur sehr, sehr leise diskutierter Streitpunkt, ob eine Exekutive einen gewissen Arcanbereich gegenüber dem Souverän haben darf oder nicht. Man bedenke, dass es selbst für Geheimdienste eine parlamentarische Kontrolle gibt.
(Info: Für den kleinen Bürger bricht diese Fragestellung konkret auf bei staatlichen Lebensmittel- und Hygienekontrollen. Die Behörden sehen die vor Schimmel schwarzen Wände einer Hühnerfabrik auch, aber halten Berichte hierzu streng geheim [unter Konstruktion von "Datenschutz" und "Wirtschaftsgeheimnis"] und handeln schlicht nicht.)
Der
rbb also möchte unbedingt vor dem Souverän beschützt werden. Der
rbb macht es hier so, dass im Zuge einer Art "Selbstverwaltung" laufende Vorgänge ganz lange nicht abgeschlossen werden. Dann aber ist eine
Rechtsaufsicht der Exekutive zahnlos. Im übrigen sind warme Rehrücken bereits serviert worden, und die Gästelisten können schon lange dem Landtag zugänglich gemacht werden. Diese Listen sind bestimmt auch im Bericht der Kanzlei enthalten. Da braucht kein Vorgang noch zu "laufen".
Es zeigt sich wieder und wieder, wie sehr sich der
rbb als über dem Grundgesetz stehend sieht. Der
rbb entwickelt sich immer mehr zum Verfassungsfeind. Auf merkwürdige Art kommt das Recht auf Widerstand nach Art. 20 (4) GG in den Sinn.
Das kann ja wohl nicht wahr sein.