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Autor Thema: SPD kontra Wirtschaftsminister - "Presseförderung dient dem Gemeinwohl"  (Gelesen 2434 mal)

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  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Vorsicht! Ein als solcher nicht klar genug gekennzeichneter "Gast-" bzw. SPD-"Verlags-Lobby"-Artikel... ::) >:(
Erst mit dem unausweichlichen, unsozialen, pauschalen sog. "Rundfunkbeitrag" auch für Rundfunk-Nicht-Interessenten/ Rundfunk-Nicht-Nutzer die letzten Zeitungs-Abonnenten abspenstig machen, dann aber "durch die Hintertür" diese Rezipienten-Verschacherung wieder durch "Förderung" (aus dem allgemeinen Haushalt) scheinheilig "ausgleichen"... ::) ::) ::)
...und ebenso scheinheilig die "unabdingbare" Bedeutung der Print-Medien für die Demokratie heraufbeschwören, wie sie schon für ARD-ZDF-GEZ heraufbeschwört wurde und wird ::)
Fehlt nur noch ein sog. "Zeitungs-Zustell-Beschaffungs-Möglichkeits-Beitrag"... ::)



FAZ, 12.04.2023
SPD kontra Wirtschaftsminister
Presseförderung dient dem Gemeinwohl
Das Bundeswirtschaftsministerium legt Studien vor, die eine Förderung der Zustellung von Zeitungen bejahen. Das Ministerium will davon aber nichts wissen. Die SPD schon. Ein Grundsatzpapier.
Von Heike Raab*** [SPD], Verena Hubertz [SPD] und Dirk Wiese [SPD]
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/raab-hubertz-und-wiese-formulieren-spd-agenda-zur-pressefoerderung-18813975.html
Zitat von: FAZ, 12.04.2023, SPD kontra Wirtschaftsminister - Presseförderung dient dem Gemeinwohl
Freie und unabhängige Medien sind unabdingbar für den demokratischen Meinungsbildungsprozess. Sie informieren, liefern Hintergründe, erklären. Tages- und Wochenzeitungen sind ein Garant für eine unabhängige, faktenbasierte Berichterstattung – vor allem auf lokaler und regionaler Ebene. Dies bestätigt nicht nur eine Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen vom November 2022, wonach die regionalen Tageszeitungen den Wert der höchsten Glaubwürdigkeit unter den genutzten Medien erreichten.

[...] In Zeiten, in denen viele Menschen jeden Cent zweimal umdrehen müssen, wird auch das Abo in Frage gestellt.

Die Folge ist: Sowohl die Zahl der Abonnements als auch die noch abgedeckten Zustellbezirke gerade in ländlichen Regionen sind stark rückläufig. Diese Entwicklung ist dramatisch. Sie bedeutet, dass ganze Regionen von seriöser Berichterstattung über Kommunalpolitik, lokalen Sport oder regionale Kultur abgeschnitten werden [...] [sic! Anm.: Wozu gibt's denn dann noch den "Rundfunkbeitrag", der uns allen diese "Möglichkeit" bieten soll...? ::)]

Zu Recht wurde im Koalitionsvertrag, um diese Entwicklung aufzuhalten, vereinbart, die flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen zu gewährleisten. Wie dies gelingen kann wollen wir mit un­serem Beitrag aufzeigen.

[...]

- Es geht nicht um die bloße Förderung von Printerzeugnissen, sondern um demokratische Daseinsvorsorge. [...]

Neben den genannten Punkten befürworten wir politische Initiativen, die über die Gewährleistung der Zustellung hinaus die Förderung journalistischer Presseprodukte in den Blick nehmen. Angesichts steigender Papier-, Personal- und Energiekosten steht die Politik hier in der Verantwortung, die Gewährleistung der Informationsinfrastruktur unserer Gesellschaft sicherzustellen.

[...] Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass Presseförderung weder am Grundgesetz noch am europäischen Beihilferecht scheitern wird.

Es muss jetzt schnell gehandelt werden. Demokratie lebt von Teilhabe und Partizipation informierter Bürgerinnen und Bürger. Wir brauchen schnell eine Presseförderung, auch für unser Ge­meinwohl.


Heike Raab*** ist Vorsitzende der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand. Verena Hubertz ist stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, unter anderem für den Bereich Wirtschaft. Dirk Wiese ist stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, unter anderem für den Bereich Kultur und Medien.


Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



***Heike Raab [SPD] (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Heike_Raab
Zitat von: Heike Raab [SPD
(wikipedia)]
Am 1. Juli 2015 wurde Raab [...] zur Bevollmächtigten beim Bund und für Europa, Medien und Digitales in die Staatskanzlei berufen.[3] In dieser Funktion koordiniert sie die Rundfunkkommission der Länder für die Vorsitzende, Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Darüber hinaus ist sie Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur und im Fernsehrat des ZDF. Am 1. Juli 2019 übernahm sie für ein Jahr den Vorsitz der Europaministerkonferenz der Länder.

Zur "Verlags-Lobby"-Partei namens "SPD" siehe u.a. unter
Warum berichten die meisten Zeitungen so zögerlich zum Rundfunkbeitrags-Unrecht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17321.0

Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Druck-_und_Verlagsgesellschaft
Zitat
Die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (DDVG; Eigenschreibweise: ddvg) mit Sitz in Berlin und Zweigniederlassung in Hamburg ist eine Medienbeteiligungsgesellschaft der SPD. Sie ist die Beteiligungsgesellschaft des SPD-Unternehmensbesitzes und zu 100 % im Eigentum der SPD. Die DDVG kommt als Verlagsgruppe mit den ihr zuzurechnenden Tageszeitungen auf eine anteilige Gesamtauflage von rund 435.000 Exemplaren und einen Marktanteil am bundesdeutschen Tageszeitungsmarkt in Höhe von 1,9 %. Sie nimmt damit Rang 11 der führenden Verlagsgruppen im deutschen Zeitungsmarkt nach Gesamtauflagen ein.

Weitere tangierende Themen siehe u.a. unter
"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11749.0
BVerfG, Leipziger-Volkszeitung-Entscheid.: Informations-/Rezipientenfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36695.0




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


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P
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Bitte die nächste Sau. Brauchen haben wir noch kein Dorf?
Den Tageszeitungen geht es wie Tupperware. Bekannt, aber leicht aus der Mode. Es gibt keine Garantie für Erfolg.

Es muss nicht gefördert werden, was keinen Erfolg mehr hat. Eine solche Förderung ist Verschwendung von Ressourcen.
Wenn sich die Informationskultur ändert, weil andere Produkte nachgefragt werden, dann führt die Förderung nicht mehr nachgefragter Produkte am Ende zu einem Gemeinwohlschaden.

Es braucht, wenn gedruckte Medien nicht nachgefragt werden, keiner Förderung gedruckter Presse-Produkte. Was es braucht, sind vernünftige Preise bei aktuell tatsächlich nachgefragten Produkten.
Das ist vergleichbar mit den Dosen, die sind "halt" zu teuer und an der jungen Zielgruppe vorbei. Aus schnöder Plaste gibt es preiswertere Dosen, welche sicherlich nicht viel schlechter sind.
Die Nachfrage regelt dabei, dass die Dosen entweder wettbewerbsfähig werden oder vom Markt verschwinden.
Das gilt ebenso für gedruckte Zeitungen, die sind entweder wettbewerbsfähig oder verschwinden vom Markt.


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Das gilt ebenso für gedruckte Zeitungen, die sind entweder wettbewerbsfähig oder verschwinden vom Markt.
Einspruch!

Deine Aussage ist nur dann angebracht, wenn die Bürger*innen ihr Budget nach eigenen Bedürfnissen frei einsetzen können, also bspw. auch für Informationsmedien ihrer eigenen Wahl.

Bedauerlicherweise haben die Printmedien eine wesentliche Frage der Unternehmensgleichbehandlung noch nicht gestellt; nämlich jene, warum die Mitarbeiter*innen der Printmedien bei Desinteresse an Rundfunk zur Finanzierung der medialen Konkurrenz ihrer Arbeitgeber, (mediale Konkurrenz der Printmedien sind die audio-visuellen Medien; hier: ÖRR), zwangsherangezogen werden, wohingegen die Mitarbeiter*innen der audio-visuellen Medien, (hier: ÖRR), bei Desinteresse an Printmedien nicht ebenso zur Finanzierung der medialen Konkurrenz ihrer Arbeitgeber, (mediale Konkurrenz der audio-visuellen Medien sind die Printmedien), zwangsherangezogen werden.


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https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/raab-hubertz-und-wiese-formulieren-spd-agenda-zur-pressefoerderung-18813975.html
Zitat von: FAZ, 12.04.2023, SPD kontra Wirtschaftsminister - Presseförderung dient dem Gemeinwohl
[...] In Zeiten, in denen viele Menschen jeden Cent zweimal umdrehen müssen, wird auch das Abo in Frage gestellt. [...]

Nun, zumindest kann man so ein Abo noch in Frage stellen, da es Zwangsabos bisher noch nicht gibt.

Aber ich weiß eigentlich gar nicht, über was sich jetzt plötzlich so aufgeregt wird. Seit nunmehr über 10 Jahren finden es doch alle so toll, dass den Printmedien das Wasser zugunsten eines anderen Mediums abgegraben wird. Wo ist da jetzt das Problem?

Aber die Lösung ist doch eigentlich ganz einfach. Man führt einen Zeitungsbeitrag ein. Natürlich mit Beitragspflicht für alle Inhaberschaften von Wohnungen und Betriebsstätten. Der Anknüpfungspunkt ist ja schon gegeben, da Zeitungen üblicherweise in Wohnungen und Betriebsstätten gelesen werden. Bringt über 8 Milliarden Euro im Jahr, also eine nette Finanzspritze.
Eine unabhängige Prüfungskommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs gibt es ja auch schon. Wenn die KEF das für den ÖRR machen kann, dann schafft sie nebenbei auch noch den Zeitungsmarkt.

Das muss dann nur noch alles in dem neuen Zeitungsbeitragsstaatsvertrag offiziell geregelt werden und alles ist ok. Und bezüglich der erforderlichen Meldedatenabgleiche bedient man sich einfach der schon für den Rundfunk geregelten.
Und eigentlich könnte sogar der Beitragsservice eine entsprechende Kontoführung übernehmen. Wenn sie schon rund 40 Millionen Konten verwalten können, dann schaffen sie sicher locker auch 80 Millionen.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Das gilt ebenso für gedruckte Zeitungen, die sind entweder wettbewerbsfähig oder verschwinden vom Markt.
Einspruch!

Deine Aussage ist nur dann angebracht, wenn die Bürger*innen ihr Budget nach eigenen Bedürfnissen frei einsetzen können, also bspw. auch für Informationsmedien ihrer eigenen Wahl.


Ein Grund der Klage gegen den Rundfunkbeitrag, eben weil es kein Verbot gibt, seine Mittel nicht frei einzusetzen.
Das fehlende Verbot führt in Verbindung mit der Erhebung eines solchen eingreifenden Beitrags zur rechtswidrigen Erhebung.
Eine solche Einschränkung ist nicht hinzunehmen.
Bisher schweigt das Gericht dazu.


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@Spark
Die SPD braucht keine Blaupause.

@alle
Anscheinend gibt es noch Druckhäuser, welche den Wandel im Verlauf der letzten 20 Jahre verpasst haben.
Je nach Machtverhältnissen gibt es eine Rettung, vgl. Bankenrettung. Diese erfolgt auch immer wieder, weil ...? Systemrelevant oder anderes Bullshit Wort einsetzen. Beim Rundfunk ist es die Gefährdung der Demokratie. Komisch, dass es bei der Presse auch sein soll. Also wohlgemerkt bei der gedruckten. Ein Teil der Presse geht mit der Zeit.
Was bleibt ist die Deutungshoheit, also woraus diese abgeleitet wird?
Am Ende geht es nur noch um das "Medium", wo die "Mehrheit" belehrt wird, was Ihre Meinung sein sollte. Was aber, wenn keine Mehrheit ein solches "Medium" nutzt? Das Internet ist nicht das "Medium", sondern ein Kanal zum "Medium".  Mit dem Internet zerfällt die Deutungshoheit, wenn genügend verschiedene "Medium" vorhanden sind. "Medium" kann dabei eine papierlose Zeitung sein. "Medium" kann eine papier simulierte Zeitung sein mittels 3D Brille. "Medium" kann etwas sein, was es bisher nicht gibt, aber in der nächsten Zukunft geben wird und das Einzige, was neben dem Zugang mittels Internet gebraucht wird, ist ein passendes Implantat. Jetzt braucht es noch eine Visualisierung oder Vorlesefunktion, um ein "Medium" zu nutzen. In der Zukunft kann der optische Unterbrecher "Auge" übergangen werden.

Naja, wenn der Bürger nicht mehr in einer "Zeitung" lesen kann, was er für eine Meinung haben soll, dann wird es Zeit selbst zu denken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2023, 11:38 von Bürger«

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[...] Aber die Lösung ist doch eigentlich ganz einfach. Man führt einen Zeitungsbeitrag ein. Natürlich mit Beitragspflicht für alle Inhaberschaften von Wohnungen und Betriebsstätten. Der Anknüpfungspunkt ist ja schon gegeben, da Zeitungen üblicherweise in Wohnungen und Betriebsstätten gelesen werden. Bringt über 8 Milliarden Euro im Jahr, also eine nette Finanzspritze. [...]
Deine Lösung wäre eben gerade keine Lösung, weil es Art 10 EMRK und Art 11 GrCH mit jeweils der identischen Aussage zur Informations- und Meinungsfreiheit "without interference by public authority" - "ohne behördliche Eingriffe" hat, und diese sind mit dieser konkreten Aussage genauer und präziser als Art 5 GG, wo ja "nur" von "ungehindert" die Rede ist.

Natürlich darf es staatliche Beihilfen auch für die Printmedien geben, dieses allerdings zu den unionsrechtlichen Beihilfe-Kriterien mit Anmeldung und u. U. anschließender Genehmigung, was ja auch in Belangen des ÖRR einzuhalten wäre, auch heute schon, was nur keiner verstehen mag.

Je nach Machtverhältnissen gibt es eine Rettung, vgl. Bankenrettung. Diese erfolgt auch immer wieder, weil ...? Systemrelevant oder anderes Bullshit Wort einsetzen. Beim Rundfunk ist es die Gefährdung der Demokratie. Komisch, dass es bei der Presse auch sein soll. Also wohlgemerkt bei der gedruckten. Ein Teil der Presse geht mit der Zeit.
Die Zeitungen haben zwei grundsätzliche Probleme, wenn sie nur online produzieren, nämlich das der geringeren Bekanntheit für Einheimische und Reisende, (siehe derzeitige Angebote der gedruckten Zeitungen in den Bahnhofsbuchhandlungen), denn Reisende sind eine nicht völlig zu unterschätzende Einnahmequelle -> für die gedruckte Ausgabe der Zeitung. Nur benötigt es eine gewisse Auflage, damit die Druckkosten wieder reinkommen, und deswegen wird es auch weiterhin die gedruckte Version für Einheimische geben, die zudem selbst oft an der gedruckten Version festhalten, weil sie diese einerseits gewöhnt sind, andererseits weil Bildschirmleserei längerfristig über die Augen geht, weil die gedruckte Zeitung auch mal herunterfallen kann, ohne dabei gleich kaputtzugehen, weil man sich auf die gedruckte Zeitung auf einer kalten Bank auch mal draufsetzen kann, etc. Es ist auch während des Badens völlig unkritisch, wenn die gedruckte Zeitung mal ins Badewasser fällt, die trocknet danach wieder. Und, übrigens, wenn Verlag und Druckhaus über ausreichende Notstromaggregate verfügen, kann auch mal der Strom ausfallen, was für die Onlinezeitung abträglich wäre, für die gedruckte Zeitung nicht.


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@pinguin

Also ehrlich gesagt, kann ich meinen Kommentar nicht ganz ernst nehmen. Tut mir leid, aber ich muss diesen ganzen Murks einfach ins Lächerliche ziehen.
Würde ich wirklich im Klartext schreiben, was ich davon halte, dann würde so ein Kommentar nicht lange stehen bleiben, da es da immer noch die Forumsregeln gibt, an die wir uns halten müssen.

Aber eines habe ich durchaus schon ernst gemeint. Den ganzen Verantwortlichen, die damals an der Einführung der Zwangsabgabe für den ÖRR beteiligt waren, hätte klar sein müssen, dass damit den Printmedien ein nicht ubeachtlicher Teil ihrer Einnahmen entzogen wird. Und dass sich das im Laufe der Jahre bis heute noch verschärft hat, dafür brauchte man nun wirklich kein Hellseher zu sein.


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Also ehrlich gesagt, kann ich meinen Kommentar nicht ganz ernst nehmen.
Das darfst Du doch auch.

Tut mir leid, aber ich muss diesen ganzen Murks einfach ins Lächerliche ziehen.
Ich nicht, auch deswegen, weil man nichts lächerlich machen soll, schon gar keine konkreten Personen.

Den ganzen Verantwortlichen, die damals an der Einführung der Zwangsabgabe für den ÖRR beteiligt waren, hätte klar sein müssen, dass damit den Printmedien ein nicht ubeachtlicher Teil ihrer Einnahmen entzogen wird. Und dass sich das im Laufe der Jahre bis heute noch verschärft hat, dafür brauchte man nun wirklich kein Hellseher zu sein.
Es wurde garantiert nicht als Zwangsabgabe geplant, war doch das höhere Recht sicherlich davon ausgegangen, daß das niedere Recht im Rahmen seiner Befugnisse handelt und die Grundrechte auch der Union achtet. Hätten sich alle nämlich zu jeder Zeit an die Vorgaben des Art 10 EMRK und Art 11 GrCH gehalten, hätte es nie behördliche Eingriffe in das Medienverhalten der Bürger*innen gegeben, denn der Staat hat auch hier staatsfern zu sein und sich rauszuhalten. Der Staat darf sich nicht nur bei den Medien nicht einmischen, sondern auch nicht bei den Bürger*innen; immerhin sind die Entscheidungen der Unionsgerichte und des Bundesverfassungsgerichtes doch, jedenfalls im Forum, bekannt?

Kein Vollstreckungsersuchen des ÖRR, und kein Vollstreckungshandeln der Behörden zugunsten des ÖRR, bzw., der Medien, kommt ohne Verarbeitung personen-bezogener Daten aus, und wie wir wissen, ist dann das Unionsgrundrecht mit seinem Art 11 GrCH zur Informations- und Meinungsfreiheit unmittelbar bindend, (BVerfG 1 BvR 276/17, Leitsatz 2); -> "without interference by public authority" - "ohne behördliche Eingriffe". Auch wissen wir, daß unionsweit keine Maßnahme rechtens ist, die mit dem Unionsgrundrecht unvereinbar ist, (EuGH C-234/17, Rn. 37), und wir wissen ebenso, daß die Mittel zum Vertrieb der Informationen ebenfalls unionsgrundrechtlich geschützt sind, (EuGH C-401/19, Rnn. 44, 46).

Heute sind wir schlauer und wissen, daß das niedere Recht offenbar nicht in der Lage ist, (aus welchen Gründen auch immer), die Vorgaben des höheren Rechts einzuhalten und die Grundrechte zu achten. Obwohl dem niederen Recht jede Befugnis fehlt, sich darüber hinwegzusetzen, (BVerfG 2 BvR 470/08, Rn. 26). Und freilich haben auch Gebietskörperschaften keine Recht, sich über die Vorgaben des Unionsrechts "herumzumogeln", (BVerfG 2 BvG 1/04, Rn. 146).


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@pinguin

Also ich kann einfach nicht glauben, dass Du meinen "Lösungsvorschlag" wirklich ernst genommen hast. Ich dachte aber, dass sich schon aus der Formulierung selber ergeben würde, dass das mehr als "Joke" gedacht war. Und ja, auch um es damit ins Lächerliche zu ziehen, aber das System, nicht irgendwelche Personen.

Wie im zitierten Artikel des Einstiegsbeitrags ja schon zu sehen ist, betrifft es besonders die kleinen Verlage und lokalen Zeitungen, weil sie auf Dauer einfach nicht mehr wettbewerbsfähig sein können, wenn sie nicht mehr genug Einnahmen erzielen können.
Das liegt aber nicht nur an gestiegenen Papier-, Personal- und Energiekosten, obwohl sich diese natürlich damit noch stärker auswirken.

Durch die 2013 eingeführte unausweichliche Abgabe für den ÖRR fehlten bestimmt nicht wenigen die Mittel, um sich nebenbei noch ein Zeitungsabo leisten zu können.
Und mit den immer weiter steigenden Lebenshaltungskosten wird sich diese Situation bestimmt noch verschlimmern für die Printmedien.
Das wirklich Unverschämte ist, dass diese Ursache von den Verantwortlichen einfach totgeschwiegen wird. Der "heilige Rundfunkbeitrag" als Ursache für Einnahmeeinbußen bei den Printmedien? Undenkbar!

Und @pinguin, die Abgabe war von Anfang an als Zwangsabgabe gedacht. Der Rundfunkbeitrag war von Anfang an als unausweichliche, pauschale Abgabe mit maximaler Ausbeute konzipiert.
Du sagst, das höhere Recht sei davon ausgegangen, dass das niedere Recht bei der Ausgestaltung die Grundrechte achten würde? Ist das wirklich ernst gemeint? Dann hast Du bis heute das ganze System immer noch nicht richtig erkannt.
Aber natürlich müsste man erstmal klären, wo für Dich niederes Recht endet und höheres Recht anfängt.

Also ich rechne beispielsweise das Bundesverfassungsgericht schon dem höheren Recht zu.
Und jetzt erklär mir bitte einmal die Aussage in Leitsatz 3 der Entscheidung vom 18.07.2018.
Wo legt das Bundesverfassungsgericht da noch irgendwelchen Wert auf Grundrechte wie Art. 10 EMRK oder Art. 11 GrCH? Scheinbar interessiert es die Richter einfach nicht.


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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Ach wie lieb sich jetzt alle um das Geld der Steuerzahler raufen... Wir sind für diese da oben  nur noch Kühe zum Melken und Schlachten?

Wir können das auch: Gründen umgehend einen Bürgerverlag
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mit Kostenloser Spitzenqualifikation im WEB. Und mit dem holen wir das Geld legal aus der Rundfunkabgabe raus (ohne Garantie). 
 
Jeder zahlt für die paar Monate Widerspruchsdauer rund 20 € in die Unternehmenskasse, danach nach Laune ab 5 € monatlich, erfüllt damit seine Pflicht laut Bundesverfassungsgericht, Bildung zu finanzieren, aber viel bessere,

und kündigt deshalb beim bisherigen minderwertigen Provider ARD mit einem derart saftigen Brief an den Intendanten über Straftaten, das dann vielleicht nie eine Antwort kommt. Oder wenn, dann sendet der Bürger den nächsten Liebesbrief über ARD-Straftaten, so dass wegen des Beihilfeverbots (Strafgesetzbuch) er keine Zahlungen mehr leisten darf. .
Endergebnis offen. Kann niemand garantieren.
Bei Leuten mit niedrigem Einkommen müsste es aber eigentlich klappen, weil Falschinkasso-Opfer.

Sollen wir das machen mit dem Bürger-Verlag? So ein dickes Brett zu bohren, schaffen wir nie! Gibt es nicht, wird es nie geben, basta.

Aber ja, wir schaffen das. Wer macht mit? Nur per PM.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2023, 23:46 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Also ich kann einfach nicht glauben, dass Du meinen "Lösungsvorschlag" wirklich ernst genommen hast.
Man sollte immer davon ausgehen, daß auch der krudeste Vorschlag ernstgenommen wird.

Zitat
Also ich rechne beispielsweise das Bundesverfassungsgericht schon dem höheren Recht zu.
Und jetzt erklär mir bitte einmal die Aussage in Leitsatz 3 der Entscheidung vom 18.07.2018.
Wo legt das Bundesverfassungsgericht da noch irgendwelchen Wert auf Grundrechte wie Art. 10 EMRK oder Art. 11 GrCH? Scheinbar interessiert es die Richter einfach nicht.
Doch, die haben darauf eine Aussage, die nur nicht wahrgenommen wird

Das Gericht muß materiellem Unionsrecht entsprechen -> 1 BvR 1675/16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30058.0

Zitat
Zitat
143
Das Gericht muss sich daher hinsichtlich des materiellen Unionsrechts hinreichend kundig machen. Etwaige einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs muss es auswerten und seine Entscheidung hieran orientieren [...]
Und die klare Aussage des Gerichtshofes lautet

EuGH C-234/17 - Mit Unionsgrundrechten unvereinbare Maßnahmen sind unzulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35193.0

Zitat
37
[...] so dass mit den Grundrechten unvereinbare Maßnahmen in der Union nicht zulässig sind [...]
Was, bitte @Spark, ist daran unklar?


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Nachtrag:

Doch, die haben darauf eine Aussage, die nur nicht wahrgenommen wird

Das Gericht muß materiellem Unionsrecht entsprechen -> 1 BvR 1675/16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30058.0

Zitat
Zitat
143
Das Gericht muss sich daher hinsichtlich des materiellen Unionsrechts hinreichend kundig machen. Etwaige einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs muss es auswerten und seine Entscheidung hieran orientieren [...]
Und die klare Aussage des Gerichtshofes lautet

EuGH C-234/17 - Mit Unionsgrundrechten unvereinbare Maßnahmen sind unzulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35193.0

Zitat
37
[...] so dass mit den Grundrechten unvereinbare Maßnahmen in der Union nicht zulässig sind [...]
[...]
Und das hat es ja auch noch, entschieden vor fast 2 Jahrzehnten, und in eben dieser Rn. 37 wird darauf hingewiesen.

EuGH C-260/89 - Rundfunk - Keine Maßnahme rechtens, die Art 10 EMRK mißachtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35024.0

Zitat
Zu Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention

41

[...] daß in der Gemeinschaft keine Maßnahmen als Rechtens anerkannt werden können, die mit der Beachtung der so anerkannten und gewährleisteten Menschenrechte unvereinbar sind.

Und, übrigens, ist es unverständlich, wieso in Belangen ÖRR "Staatsferne" gelten soll, wenn gegenüber  den eigentlichen Grundrechtsträgern, den Bürger*innen, "Staatsnähe" realisiert wird; bei allem Respekt, aber das Grundrecht muß in alle Richtungen die gleiche Auslegung haben. Pressefreiheit, Rundfunkfreihheit, Informationsfreiheit der Bürger*innen; alles in 1 Grundrecht enthalten, also ist es entweder "staatsfern" für alle zu realisieren oder "staatsnah" für alle.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Und das hat es ja auch noch, entschieden vor fast 2 Jahrzehnten, und in eben dieser Rn. 37 wird darauf hingewiesen.
Ok, ist inzwischen "etwas" mehr als 2 Jahrzehnte; hier noch als Ergänzung, daß schon in der ersten BVerfG-Rundfunkentscheidung entschieden wurde, daß Länder wie Gemeinden auch in Belangen ÖRR keine Befugnis haben, sich über die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Bundes hinwegzusetzen.

BVerfGE 12, 205 - 1. Rundfunkentscheidung - Begriff "Rundfunk"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31178.0

Zitat
169
[...]  "Bleiben die Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung nicht auf den Raum des Landes begrenzt, so muß der Landesgesetzgeber Rücksicht auf die Interessen des Bundes und der übrigen Länder nehmen" (BVerfGE 4, 115 [140]). Aus dem Verfassungsgrundsatz der Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten kann sich weiter die Pflicht der Länder zur Beachtung von völkerrechtlichen Verträgen des Bundes ergeben (BVerfGE 6, 309 [328, 361 f.]). Unter Umständen kann schließlich ein Land mit Rücksicht auf seine Pflicht zur Bundestreue verpflichtet sein, im Wege der Kommunalaufsicht gegen Gemeinden einzuschreiten, die durch ihre Maßnahmen in eine ausschließliche Bundeskompetenz eingreifen (BVerfGE 8, 122 [138 ff.]). Auch bei der Wahrnehmung der Bundeskompetenzen auf dem Gebiet des Rundfunks ist, wie oben dargelegt (vgl. I 4 d und D II 7 b), der Satz vom bundesfreundlichen Verhalten von grundsätzlicher Bedeutung.

Es ist also keinesfalls so, daß seitens des BVerfG immer pro Rundfunk entschieden wird.


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