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Autor Thema: Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)  (Gelesen 14021 mal)

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Hier können allgemeine und spezielle Infos und Fragen zur KEF ihren Platz finden.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wurde am 20. Februar 1975 durch Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder errichtet. Ihre Aufgabe war es, den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf zu überprüfen und auf dieser Grundlage gegenüber den Regierungschefs der Länder Empfehlungen über die Höhe der Rundfunkgebühr abzugeben.

Die Überprüfung bezieht sich darauf, ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrages (siehe 10. Bericht, Tzn. 39 ff.) halten und ob der aus ihnen abgeleitete Finanzbedarf im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist.
Kennt/hat jemand den 10. Bericht der KEF, Tzn. 39 ff., wo angeblich der rechtlich umgrenzte Rundfunkauftrag definiert wird? Und, ist der abgenickte Finanzbedarf tatsächlich im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit...?

Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen, die von den Ministerpräsidenten jeweils für die Dauer von fünf Jahren berufen werden; Wiederberufung ist zulässig.
Wenn der Job gut ist (Ansehen, Belastung & Bezahlung), und eine Wiederberufung zulässig ist, ist man dann tatsächlich unabhängig, oder redet und entscheidet man dann wohl besser im Interesse derer, die einen zu dem Amt berufen (Ministerpräsidenten)...!? Also doch abhängig von Politik...?

Hier ein paar der dieser unabhängigen KEF-Mitglieder:
Dr. Heinz Fischer-Heidlberger
1984 - 1998 Persönlicher Referent des Bayerischen Ministerpräsidenten

Marion Classen-Beblo
1991-1997 Richterin am Kammergericht Berlin

Dr. Helmuth Neupert
1992 Hauptabteilungsleiter im Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Reimers
Technischer Direktor des Norddeutschen Rundfunks (NDR)

Horst Röper
Volontariat beim WDR im Jahr 1980 zunehmend auch für das Fernsehen (WDR-Sendereihen "Glashaus", "ARD Pressekritik" und "Politik aktuell"; bis 1995)

Hubert Schulte
2005 - 2011 Mitarbeit in der ... Rundfunkkommission der Länder und im Fernsehrat des ZDF

(...)

Frei  8)


Edit "Bürger" - einige gesammelte Links zum Thema:
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19048.0
Ab Januar 2022 acht neue Mitglieder in der KEF (12/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35867.0
KEF-Anfrage fragdenstaat an Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26691.0
KEF Statut (ab 01.01.2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35868.0
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und KEF: Chefetagen - hinter den Kulissen.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33832.0
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0
Expertenkommission KEF erhält mehr Briefe: Zahler beschweren sich immer öfter (12/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25724.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen !!!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

T
  • Beiträge: 334
Hier ein paar dieser unabhängigen KEF-Mitglieder

Ein weiteres illustres Beispiel

Zitat
Dr. Norbert Holzer
1997
SAARLÄNDISCHER RUNDFUNK (SR)
Verwaltungs- und Betriebsdirektor
ab 1.1.2012
Rechtsanwalt in Saarbrücken
Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht, Saarbrücken-Brüssel
http://www.kef-online.de/inhalte/mitglieder/dr_norbert_holzer.html

Ein hervorragendes Beispiel von "Unabhängigkeit", wenn ein ehemaliger Verwaltungsdirektor einer Rundfunkanstalt dann in die Kommision zu deren Überprüfung erwählt wird!

Und zum "Institut für Europäisches Medienrecht" nur soviel:
Zitat
Das EMR wurde am 10. August 1990 in Saarbrücken unter dem Namen "Institut für Europäisches Medienrecht e. V." als eingetragener Verein gegründet. Gründungsdirektor war der Justitiar des Saarländischen Rundfunks (SR), Dieter Dörr. Außerdem waren an der Gründung der Intendant des Saarländischen Rundfunks, Manfred Buchwald, sowie der Chef der Staatskanzlei des Saarlandes, Rechtsanwalt Reinhold Kopp, maßgeblich beteiligt. Weitere Gründungsmitglieder waren Rechtsanwalt Klaus Hümmerich, Mitglied der KEF, Norbert Holzer, [...]
https://de.wikipedia.org/wiki/Institut_f%C3%BCr_Europ%C3%A4isches_Medienrecht

So schafft man die richtigen connections ...


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b
  • Beiträge: 776
Zitat
Die Geschäftsstelle der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ist organisatorisch an die Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz angebunden und ist daher gemäß der geltenden Rechtslage betreffend die Entrichtung von Rundfunkbeiträgen keine eigenständige Betriebsstätte.Die Rundfunkbeiträge werden nach den für Betriebsstätten maßgeblichen Vorschriften in §§ 5 und 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz entrichtet.
https://fragdenstaat.de/anfrage/kommission-zur-ermittlung-des-finanzbedarfs-der-rundfunkanstalten-kef
https://fragdenstaat.de/files/foi/74331/170807AntwortStkRLPaufAnfragegem.LTranspGvom06.07.2017_geschwaerzt.pdf


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Die Rundfunkbeiträge werden nach den für Betriebsstätten maßgeblichen Vorschriften in §§ 5 und 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz entrichtet.

Die Staatskanzlei bezahlt nach dieser Aussage also Zwangsrundfunkbeitrag an den BS.

Die Staatskanzlei ist dann das sogen. "eigenständige Mutterunternehmen" der KEF, ist dass so richtig betrachtet, gemäß §§ 5, 6 RBStV? +++  >:D



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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wurde am 20. Februar 1975 durch Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder errichtet. Ihre Aufgabe war es, den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf zu überprüfen und auf dieser Grundlage gegenüber den Regierungschefs der Länder Empfehlungen über die Höhe der Rundfunkgebühr abzugeben.

Im Klartext:

Die Staatskanzleien gründen eine Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der LRAn (KEF).
Die KEF ist nicht eigenständig, derweil Staatskanzlei verantwortlich ist für KEF.
Finanziert wird das ganze Konstrukt der KEF aber mit Zwangsrundfunkbeitrag.
Die Staatskanzleien lassen sich selbst vom Zwangsrundfunkbeitrag bezahlen, als ihr eigenes gegründetes nicht selbständiges Unternehmen (KEF).
Das ist absonderlich.

§ 6 RFinStV - Finanzierung und Organisation der KEF
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RFinStV-6
Zitat
(1) 1 Die Kosten der KEF und ihrer Geschäftsstelle werden vorab aus dem Rundfunkbeitrag gedeckt. [...]

Meinungen? +++  :o


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2020, 23:17 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hat jemand verlässliche Quelle/n, wie hoch genau die "Kosten der KEF" selbst liegen, welche ja offenkundig (siehe RFinStV/ Vorkommentar) "vorab aus dem Rundfunkbeitrag" entwendet, entnommen, ach nein "gedeckt" werden?

Wer bestimmt die Höhe der "Kosten der KEF" und wo genau sind diese geregelt?

Ebenso interessant wäre, welche Saläre sich die KEF erlaubt oder "erlaubt bekommt".

Welche "Geschäftsordnung" oder andere Aufgaben-/ Tätigkeitsregelungen hat die KEF?

Oder bedarf es zu all dem öffentliche Anfragen?!?

Weder dem web-Auftritt
www.kef-online.de
noch dem neuerlichen Bericht unter
22. KEF-Bericht: KEF empfiehlt Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33355.0.html
[...]
Zitat
Der 22. KEF-Bericht steht hier zum Download zur Verfügung. Eine Zusammenfassung findet sich auf S. 17 ff.
https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/22._Bericht.pdf
sind - selbst nach ein paar Such-, Scroll- und Klickbemühungen - diesbezügliche Informationen zu entnehmen.

Im Dunkeln ist gut Munkeln, wie es scheint... ???

Zu einer weiteren, separat zu vertiefenden Frage siehe und diskutiere bitte unter
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Man beachte den offiziellen Hinweis:

Zitat
Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen;
https://kef-online.de/de/kommission/mitglieder/

Der kritische Leser könnte der Meinung sein,  dass sich Unabhängigkeit darin auszeichnet, staatsfern und gerade nicht in Lohn und Brot zu einer Landesregierung zu stehen.

EuroExpert European Organisation for Expert Associations, September 2006:
Zitat
„Der Sachverständige ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverst%C3%A4ndiger


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Aber die bekommen doch nur Geld...

Man beachte den offiziellen Hinweis:

Zitat
Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen;
https://kef-online.de/de/kommission/mitglieder/
...
Der kritische Leser könnte der Meinung sein,  dass sich Unabhängigkeit darin auszeichnet, staatsfern und gerade nicht in Lohn und Brot zu einer Landesregierung zu stehen.
...

...von diesen.  Wer hätte denn je davon gehört, dass so etwas auch nur im Entferntesten kritische Auswirkungen haben könnte. Das wird jeder deutsche Richter bestätigen, die kennen sich ja schließlich bestens aus.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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Zu obigen Punkten - der schnellen Erfassbarkeit wegen hier ausnahmsweise als weitestgehendes Vollzitat...
Hat jemand verlässliche Quelle/n, wie hoch genau die "Kosten der KEF" selbst liegen, welche ja offenkundig (siehe RFinStV/ Vorkommentar) "vorab aus dem Rundfunkbeitrag" entwendet, entnommen, ach nein "gedeckt" werden?

Wer bestimmt die Höhe der "Kosten der KEF" und wo genau sind diese geregelt?

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Oder bedarf es zu all dem öffentliche Anfragen?!?

Weder dem web-Auftritt
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noch dem neuerlichen Bericht unter
22. KEF-Bericht: KEF empfiehlt Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33355.0.html
[...]
sind - selbst nach ein paar Such-, Scroll- und Klickbemühungen - diesbezügliche Informationen zu entnehmen.

Im Dunkeln ist gut Munkeln, wie es scheint... ???

...nunmehr ein paar erste, halbwegs "erhellende" aktuelle Informationen und Wortlaut im Volltext zum
KEF Statut (ab 01.01.2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35868.0


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Die wichtigste Frage zur KEF ist die Folgende: Was tut sie eigentlich? Sie tut nämlich nicht dass was sie soll!

Die KEF prüft nicht "ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrages halten", sondern nickt einfach jeden Bullshit durch. Nach RFinStV und auch dem BVerfG soll sie genau das tun - macht sie aber nicht.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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Die KEF prüft nicht "ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrages halten" [...]
Nach RFinStV und auch dem BVerfG soll sie genau das tun - macht sie aber nicht.
Bitte konkrete Links, Paragrafen, Zitate. Danke.

Hinweis: Wenn der Rundfunkauftrag (wie diesseits angenommen) über den vom BVerfG zuletzt mit Entscheidung vom 18.07.2018 definierten "beitragsrechtfertigenden Vorteil" hinausgeht (Zeit für Link/Zitat fehlt mir aktuell - im Forum/ Netz zu finden), so fehlt es eher an einer Stelle, welche den Anteil des "beitragsrechtfertigenden Vorteils" am darüber hinausgehenden Auftrag abgrenzt und daraus den "gerechtfertigten Beitrag" ermittelt.
Das ist nicht Aufgabe der KEF.
Und genau dagegen könnten sich auch diverse Klagen/Verfassungsbeschwerden richten - nämlich gegen die Unterlassung der Länder, eine solche Stelle zu errichten. Das wiederum ist jedoch nicht Thema dieses Threads.


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  • Beiträge: 886
§ 3 Abs. 1 RFinStV - Aufgaben und Befugnisse der KEF
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RFinStV-3
Zitat von: § 3 Abs. 1 RFinStV - Aufgaben und Befugnisse der KEF
(1) Die KEF hat die Aufgabe, unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf fachlich zu überprüfen und zu ermitteln. Dies bezieht sich darauf, ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrages halten und ob der aus ihnen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der Haushalte der öffentlichen Hand ermittelt worden ist.

Das ist wortwörtlich eine Forderung der BVerfG. Entstanden ist das glaube ich im 4. Leitsatz hier:
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 22. Februar 1994
- 1 BvL 30/88 -, Rn. 1-196,
http://www.bverfg.de/e/ls19940222_1bvl003088.html
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 22.02.1994, 1 BvL 30/88
Leitsätze
zum Urteil des Ersten Senats vom 20. November 1993
1 BvL 30/88

1.    Die Rundfunkfreiheit erfordert nicht die Gebührenfestsetzung durch die Rundfunkanstalten selbst. Eine Festsetzung der Rundfunkgebühr durch Staatsvertrag der Länder und anschließende Umsetzung in Landesrecht ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

2.    Art 5 Abs 1 Satz 2 GG verlangt für die Festsetzung der Rundfunkgebühr ein Verfahren, das dem öffentlichrechtlichen Rundfunk die zur Erfüllung seiner Aufgabe im dualen System erforderlichen Mittel gewährleistet und ihn vor Einflußnahmen auf das Programm wirksam sichert.

3.    Für die Gebührenfinanzierung gilt der Grundsatz der Programmneutralität. Im Verfahren der Gebührenfestsetzung ist von den Programmentscheidungen der Rundfunkanstalten auszugehen. Die Gebühr darf nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik eingesetzt werden.

4.    Die Überprüfung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten darf sich nur darauf beziehen, ob sich ihre Programmentscheidungen im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrags halten und ob der aus ihnen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist.

5.    Der so überprüfte Bedarf der Rundfunkanstalten darf bei der Gebührenfestsetzung nur aus Gründen unterschritten werden, die vor der Rundfunkfreiheit Bestand haben. Dazu gehören namentlich die Interessen der Gebührenzahler. Abweichungen sind zu begründen.
Anm. "Bürger": Im Original steht "Rundfunkaustrag". Um per Forum-Suche auffindbar zu sein, wurde es korrigiert auf "Rundfunkauftrag".

Später wurde auch nochmal bestätigt, dass ein fachliches Gremium diese Frage beantworten muss (nicht zum Beispiel die Politik oder gar Gerichte).

Im Zehnten KEF-Bericht steht praktisch drin, dass die KEF das nicht tut. Den Scan hatte ich hier vor Jahren mal hochgeladen. Die Suche geht leider nicht so weit zurück, sodass ich das gerade nicht finde. Außerdem: Hat denn JEMALS die KEF eine Anmeldung mit dieser Begründung zurückgewiesen? Das sagt doch schon alles!

Edit: Hab es über die Liste meiner Dateianhänge gefudden! Top-Verwaltung hier!  :)
Streit um Rundfunkbeitrag - Was sind die Unterschriften wert? (06/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33823.msg206030.html#msg206030
Auszug 10. KEF-Bericht.pdf (4 Seiten, ~2,5MB)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=33823.0;attach=26051


Edit "Bürger": Quellen-Angabe RFinStV + Paragraf/ Absatz ergänzt.
Quellenangabe/ Link zu 1 BvL 30/88 angepasst, Leitsätze zur effektiven Diskussion zitiert.
Bitte all dies immer eigenverantwortlich beachten. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2022, 12:59 von Markus KA«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
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Zusatz: Der Punkt ist glaube ich schlicht, dass die KEF ihre Arbeitsweise nicht geändert hat. Diese zusätzliche Kontrolle wurde zwar "pflichtgemäß"(wortwörtlich) ins Gesetz aufgenommen, aber in der Realität hat sich genau nichts geändert. Es wurde nicht nur noch nie eine Anmeldung mit dieser Begründung abgelehnt, es wurde sogar noch nie überhaupt nur eine Anmeldung dahingehend von der KEF geprüft. Die Forderung nach Gremienbeschlüssen für teure Sportevents waren formal mal eine Anforderung in dieser Richtung, die aber letztlich trotz Nichtnachweis durchgewunken wurden. Das kann man wohl kaum als fachliche Prüfung bezeichnen. Es war lediglich eine Formprüfung und die sogar ohne Wirkung bei Nichteinhalt.


Edit "Bürger": Eine Vertiefung der Aufgaben bzw. speziell dieser Aufgabe der KEF und deren Nicht-/Erfüllung sollte in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff erfolgen. Vielen Dank.


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