Dennoch muss man nicht so schwarz sehen...
Roggi erinnert mich sehr an die Halter von pennystocks an der Börse, der Unternehmenswert ins Bodenlose gekracht ist, die aber noch ganz fest auf den großen turnaround hoffen, ewig ihre Aktien halten, damit sie ja keine Verluste realisieren müssen. Happy endings treten da zu 99,99% nicht auf.
Zur REALITÄTSABKLÄRUNG:
- Bundesverwaltungsgericht - der Rundfunbeitrag ist verfassungsgemäß...
- Bayerisches Landesverfassungsgericht - der Rundfunbeitrag ist verfassungsgemäß... (Ermano Greuer wurde über den Löffel barbiert, .. klar hatte er recht!)
- Verfassungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz - der Rundfunbeitrag ist verfassungsgemäß...
Es stellt sich die ganz reale Frage, ob das Bundesverfassungsgericht bereit ist, die oben drei genannten Instanzen durch eine gegenteilige Ansicht als inkompetent hinzustellen.
Ich halte 1. - 3. nicht für inkompetent sondern korr...t, durch und durch dem ÖRR gefällig und gegen die Bürger eingestellt, so dass tatsächlich kein echtes Recht gesprochen werden kann. Es war in allen drei Fällen eine reine Show-Veranstaltung mit bereits vorher feststehenden Ausgängen.
Und jetzt soll plötzlich beim Bundesverfassungsgericht alles ganz anders sein ? .. Der Himmel über Karlsruhe ist blau, die Sonne scheint und die Vögeln zwitschern..? Von der Farbe Schwarz weit und breit keine Spur...?
LG Peli