Hallo zusammen,
dieser Beitrag und Inhalt bezieht sich auf einen Beitragswiderspruch und Zahlungseinstellung wegen elementaren Verstoßes der Beitragsforderung gegen GG Artikel 4 in Zusammenhang mit GG Art. 19.
(Der Inhalt ist erstmal nur für gläubige Menschen / Christen interessant, was das für alle anderen bedeuten kann, ergänze ich am Ende!)
In der Beitragsforderung wird eine Zwangsfinanzierung des Ö"R"R gesichert.
Nun gibt es viele Inhalte in den Ö"R"R, die ich als Christ mit meiner Glaubensüberzeugung nicht mittragen kann.
Angefangen von Inhalten, die den christlichen Glauben lächerlich machen, bis hin zu gotteslästerlichen Aussagen; Filme / Sendungen mit okkulten Inhalten, (Hexen, Dämonen, Geister, Horoskope etc.), ... gibt es eine Unzahl von Inhalten, die ich als Christ nach meinem Glauben an die Bibel nicht akzeptieren kann.
Wenn ich jetzt durch die Zwangsfinanzierung an der Finanzierung dieser Inhalte beteiligt werden soll,
werden Christen zu Mittätern gemacht!Der Zwang, Themen mitzufinanzieren, die auch meinem Glauben entgegenstehen, widerspricht daher elementar dem GG Art. 4, in dem jedem Menschen Glaubens- und Gewissensfreiheit zugesichert wird. Außerdem wird durch Art 19 /2 GG klar ausgesagt:
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.Nun, was hat diese Situation für die Allgemeinheit zu bedeuten?
Gemäß dem Gleichheitsgrundsatz können Forderungen, die für einen Teil der Gesellschaft rechtswidrig sind, nicht noch für andere erhoben werden!
So zumindest verstehe ich den Gleichheitsgrundsatz als Rechtslaie, - dass sollten Fachleute genauer prüfen.
So viel zu einem neuen Rechtsansatz, - meines Empfindens dem Sargnagel für die Beitragsforderung im Ganzen!
Ein Christ aus Überzeugung
PS: öffentlich-"rechtlicher" Rundfunk deshalb in Anführungszeichen, weil ich eben diese Rechtmäßigkeit in Frage stelle.