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Autor Thema: Beitragsforderung im Gegensatz zum Grundgesetz  (Gelesen 3887 mal)

Beitragsforderung im Gegensatz zum Grundgesetz
Autor: 26. Februar 2018, 10:50
Hallo zusammen,
dieser Beitrag und Inhalt bezieht sich auf einen Beitragswiderspruch und Zahlungseinstellung wegen elementaren Verstoßes der Beitragsforderung gegen GG Artikel 4 in Zusammenhang mit GG Art. 19.

(Der Inhalt ist erstmal nur für gläubige Menschen / Christen interessant, was das für alle anderen bedeuten kann, ergänze ich am Ende!)

In der Beitragsforderung wird eine Zwangsfinanzierung des Ö"R"R  gesichert.

Nun gibt es viele Inhalte in den Ö"R"R, die ich als Christ mit meiner Glaubensüberzeugung nicht mittragen kann.

Angefangen von Inhalten, die den christlichen Glauben lächerlich machen, bis hin zu gotteslästerlichen Aussagen; Filme / Sendungen mit okkulten Inhalten, (Hexen, Dämonen, Geister, Horoskope etc.), ... gibt es eine Unzahl von Inhalten, die ich als Christ nach meinem Glauben an die Bibel nicht akzeptieren kann.

Wenn ich jetzt durch die Zwangsfinanzierung an der Finanzierung dieser Inhalte beteiligt werden soll, werden Christen zu Mittätern gemacht!
Der Zwang, Themen mitzufinanzieren, die auch meinem Glauben entgegenstehen, widerspricht daher elementar dem GG Art. 4, in dem jedem Menschen Glaubens- und Gewissensfreiheit zugesichert wird. Außerdem wird durch Art 19 /2  GG klar ausgesagt: (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Nun, was hat diese Situation für die Allgemeinheit zu bedeuten?

Gemäß dem Gleichheitsgrundsatz können Forderungen, die für einen Teil der Gesellschaft rechtswidrig sind, nicht noch für andere erhoben werden!
So zumindest verstehe ich den Gleichheitsgrundsatz als Rechtslaie, - dass sollten Fachleute genauer prüfen.

So viel zu einem neuen Rechtsansatz, - meines Empfindens dem Sargnagel für die Beitragsforderung im Ganzen!  ;D

Ein Christ aus Überzeugung

PS: öffentlich-"rechtlicher" Rundfunk deshalb in Anführungszeichen, weil ich eben diese Rechtmäßigkeit in Frage stelle.


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K
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Wenn ich jetzt durch die Zwangsfinanzierung an der Finanzierung dieser Inhalte beteiligt werden soll, werden Christen zu Mittätern gemacht!
Der Zwang, Themen mitzufinanzieren, die auch meinem Glauben entgegenstehen, widerspricht daher elementar dem GG Art. 4, in dem jedem Menschen Glaubens- und Gewissensfreiheit zugesichert wird. Außerdem wird durch Art 19 /2  GG klar ausgesagt: (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

aus ähnlichen Gründen könnte man jegliche Zahlung von Steuern und Abgaben an den Staat ablehnen, da dieser ja in unchristlicher Weise Kriege im Ausland führt und auch billigend in  Kauf nimmt, dass hierdurch in großer Zahl Opfer zu beklagen sind.


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- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

Nun, genau dazu hat Jesus uns in der Bibel eine klare Antwort gegeben.
Auf die Frage hin, ob es Recht sei, dem Staat Steuern zu zahlen, sagt er: Gibt dem Staat was des Staates ist, und gib Gott was Gottes ist.

Deshalb lässt sich dieser Gedankengang nicht gegen Steuern anwenden!

Allerdings ist der geforderte Beitrag keine "Steuer", sondern wird von einer "Firma" als Zahlung eingefordert.


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Allerdings ist der geforderte Beitrag keine "Steuer", sondern wird von einer "Firma" als Zahlung eingefordert.
Dieser "Beitrag" heißt aber nur so und ist in Wahrheit eine Steuer, weil im höheren europäischen Recht als "aus staatlichen Mitteln geleistet" eingestuft; siehe dazu auch EuGH C-337/06 zum dt. ÖRR zur damaligen Gebühr, die lt. dieser Einschätzung ebenfalls "aus staatlichen Mitteln geleistet" wurde.

Übrigens darf die Frage gestellt werden, warum es der Bürger hinnehmen muß, daß auf Basis staatlicher Mittel Gewaltverherrlichung betrieben wird.


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b
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Nun, genau dazu hat Jesus uns in der Bibel eine klare Antwort gegeben.
Auf die Frage hin, ob es Recht sei, dem Staat Steuern zu zahlen, sagt er: Gibt dem Staat was des Staates ist, und gib Gott was Gottes ist.

Deshalb lässt sich dieser Gedankengang nicht gegen Steuern anwenden!

Ja, Gibt dem Staat was des Staates ist, und gib Gott was Gottes ist.  Es heisst aber nicht: Gibt dem Staat was auch immer der Staat sagt, seins ist.  Der Gedankengang ist genauso für jeden Steuer anwendbar.  Man muss jeden Steuer auf Legitimität und Gerechtigkeit getrennt prüfen genauso wie den Rundfunkbeitrag.

Die Frage über Steuerzahlung wurde von Jesus Gegner gestellt, weil sie Jesus in einer Falle stellen wollten.  Hätte Er gesagt "Ja, man muss Steuer zahlen." würden die Juden Ihn hassen, weil die Juden damals Rom für Besetzer gehalten haben und die Steuer nicht zahlen wollten.  Hätte Er gesagt, "Nein, man muss Steuer nicht zahlen." würden die Römer Ihn wegen Staatsverrat festnehmen.  Das war die Falle.  Aber so wie Jesus das immer macht, hat Er eine super geile und sehr wahre Antwort gegeben und die Falle vermieden.  Wenn der Staat sagt "zahle das" dann fragt der Christ nach "wofür und auf welcher Grundlage."  Keine legitime, rechtliche Grundlage oder böse Zwecke, dann keine Zahlung.  Wem gehorchst Du, Gott oder Mensch?

Lohnsteuer ist zB so ein Steuer, dass der Staat nicht erheben darf.


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u
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Das wurde bereits ausprobiert mit Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 des Grundgesetzes (Religions- und Gewissensfreiheit).

Fazit:
Ablehnung der Gründe mit Berufung auf das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ( AZ 5 K 145/15 NW vom 20.09.2016 ). Gleich darauf kam wieder die Androhung von Zwangsmaßnahmen...


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Allerdings ist der geforderte Beitrag keine "Steuer", sondern wird von einer "Firma" als Zahlung eingefordert.
Dieser "Beitrag" heißt aber nur so und ist in Wahrheit eine Steuer, ...

Nun, dazu hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig klar ausgesagt, dass der Beitrag KEINE Steuer ist, da sonst die Unabhängigkeit der Medien nicht gewährleistet wäre.

Ich frage mich zwar, wo die Unabhängigkeit geblieben ist, wo doch in den letzten Jahren eine deutliche Prägung der Medienlandschaft durch Links-Demagogen für ihre eigenen Ideolischen Gedanken genutzt wird....?!  (Gender, Abtreibung etc.)


Andreas


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@GG Artikel 4 schützen: na, wenn das BVerwG gesagt hat, dass der sogn. Rundfunkbeitrag keine Steuer ist, muss es ja wahr sein. Überhaupt muss das, was staatliche Institutionen sagen und schreiben immer wahr sein. Wenn demnächst ein anderes Gericht behauptet, dass die Erde eine Scheibe ist, schreiben wir selbstverständlich die Physikbücher um.  8)

Von mir aus kannst du glauben, was du willst. Schon Luther sagte ja: "Glauben ist eine gewisse Zuversicht dessen, was man nicht weiß!" Wenn du aber schreibst, dass man Kriege finanzieren muss, weil diese mit Steuermitteln bezahlt werden, die zu zahlen Pflicht eines Gläubigen sei, kann es mit deinem Glauben nicht sonderlich weit her sein. Denn sich an der Finanzierung von Mord zu beteiligen, - Soldaten sind Mörder! - also Mördern Geld zu geben, damit sie außer Sichtweite töten, kann doch wohl kaum mit dem wahren Glauben zusammen passen. Spätestens an der Stelle ist dein Widerstand unglaubwürdig. Er ist aber auch nach deinen eigenen Aussagen bereits vorher zu Ende. Denn wenn Jesus fordert dem "Staate zu geben, was des Staates ist", dann meint er selbstverständlich alle staatlichen Abgaben. Und eines ist sicher: der sogn. Rundfunkbeitrag ist eine staatliche Abgabe, auch wenn man über deren Natur unterschiedlicher Auffassung ist. Und diese Abgabe wird auch nicht von einer "Firma" eingefordert, sondern dieser "Beitragsservice" handelt im Auftrag der ÖR-Rundfunkanstalten. Diese Sender sind nun einmal staatliche Institutionen, denen die Abgabe, die "Rundfunkbeitrag" genannte wird, per Gesetz zufließt.

Jedes ein Gericht in Deutschland ziemlich sicher feststellen, dass das du zahlen musst. Dafür kannst du gern bis zum BVerwG gehen, dessen Urteilen du ja viel Vertrauen schenkst, es wird dir nichts anderes sagen. Probiere es ruhig aus, aber sage hinterher bitte nicht, du wärest nicht gewarnt worden.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

b
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Denn wenn Jesus fordert dem "Staate zu geben, was des Staates ist", dann meint er selbstverständlich alle staatlichen Abgaben. Und eines ist sicher: der sogn. Rundfunkbeitrag ist eine staatliche Abgabe, auch wenn man über deren Natur unterschiedlicher Auffassung ist.

Nochmal: Es heisst, dem Staat zu geben, was des Staates ist und nicht dem Staat zu geben, alles was der Staat sagt, seins ist.  Wenn was der Staat will in Konflikt mit Gottes Gesetzen und Wille ist, dann ist Gott zu gehorchen und nicht dem Mensch (Apostelgeschichte 5,29).  Der Rundfunkbeitrag ist so eine Abgabe, die dem Staat nicht gehört.

Siehe:
The Christian Response to the German Public Radio Fees
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10877.msg74508.html#msg74508


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f

faust

... das ist alles nett, aber es "greift" letztlich nicht, denn ihr habt (leider) eine Kleinigkeit übersehen:

Der Rundfunk in diesem Lande  IST  Gott.

Und das müssen wir ändern  (#) (#) (#) .


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@busymaster: wie kommst du darauf meine Wiederholung der Aussage, die der Threadstarter Jesus zuschreibt, umzudeuten in eine, mit der der Staat alles bekommt, ewas er fordert?

Wer immer Jesus war, er hat nicht von Steuern gesprochen. Dir ist u. U. nicht klar, dass Steuern eine Abgabe (an den Staat) sind, allerdings nicht die Einzige. Es gibt daneben mindestens noch Gebühren und Beiträge. Wenn man dem Staat geben soll, eas des Staates ist, dann wäre die Übersetzung in die heutige Zeit, dass man die Abgaben leisten soll. Jesus oder wer immer, hat nicht gesagt: "suche dir die Abgaben aus, die du dem Staat geben/zahlen willst, die anderen ignoriere".

Du bist offenbar bibelfester als ich, ich hab's nicht so mit Spökenkiekerei. Bei der menschlichen/staatlichen Ordnung zeigen sich bei dir aber Defizite. Kurz: das, was als "Rundfunkbeitrag" bezeichnet wird ist eine Steuer. Und holla die Waldfee, diese Abgabe/Steuer wird dem Staat als Einnahme zugerechnet. Dabei ist es völlig egal, dass die dann für den Rundfunk ausgegeben werden sollen. Darauf kommt es nicht an. Du bist also ziemlich weit von der Wahrheit entfernt. Und bitte fang jetzt nicht an von der "Staatsferne" des ÖR-Rundfunks zu schreiben. Das Märchen glaubt hier kaum jemand.

Im übrigen bringt @faust das ziemlich auf den Punkt. Wobei ich hinzu füge: so ist das, wenn sich jemand im Dauerrausch befindet.  ;)

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

b
  • Beiträge: 54
Ich bin kein Muttersprachler; also kann sein, dass ich mich nicht ganz richtig ausdrücke.

Ich greife nicht an, dass der Rundfunkbeitrag eine staatliche Abgabe ist.  Ob Beitrag oder Steuer ist nur ein Wortspiel m.E.  Der Punkt ist, dass der Staat es verlangt.  Ob das Geld in seinen eigenen Koffer oder den Koffer von Dritten geht, ist irrelevant.  Relevant ist, dass staatlicher Gewalt für die Eintreibung angewendet wird.  Deswegen findet "Gibt dem Staat was des Staates ist, und gib Gott was Gottes ist." hier Anwendung.

Falls es nicht klar ist dann sage ich es nochmal eindeutig: Ich bin Zahlungsverweigerer, also auf Deine Seite, und kann die Rechtsmäßigkeite meines Widerstands biblisch bestätigen.  Ich würde sogar sagen, dass man biblisch verpflichtet ist, Widerstand zu leisten.  Aber welche deutsche Christen wissen das?  Sonntagschristen sind sie und genauso ahnungslos wie ihre Pfarrer.

Und ich sage auch nicht, dass man die Abgaben aussucht, die man zahlen möchte.  Es gibt Regeln, die man folgen muss.  Man lernt zunächst die grundliegenden biblischen Prinzipien des Rechtsstaates und leitet daraus aus, ob was der Staat verlangt, tatsächlich ihn gehört.  Dann gehorcht man wenn es rechtsmäßig ist und widersteht wenn nicht.  Nichts willkürlich mit der Entscheidung und niemand suchst sich was aus.  Der Staat sucht sich auch genauso nicht aus, was für Abgaben/Steuer er haben möchte.  Er muss auch die natürlichen Gesetzen folgen.




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Lev

  • Beiträge: 331
@ drboe
Zitat
...Dir ist u. U. nicht klar, dass Steuern eine Abgabe (an den Staat) sind, allerdings nicht die Einzige. Es gibt daneben mindestens noch Gebühren und Beiträge.
Herr drboe, da stimmt L voll und ganz zu!!!     >>> Zur Hilfe für den Text unten: "Wenn der Staat sie erhebt Bundesweit"
...
Zitat
Kurz: das, was als "Rundfunkbeitrag" bezeichnet wird ist eine Steuer. Und holla die Waldfee, diese Abgabe/Steuer wird dem Staat als Einnahme zugerechnet.
Ich möchte dies nicht werten, weil ich die darauf folgende Diskussion meiden möchte.

Aber,,,
der "Rundfunkbeitrag" ist nachweislich und nach geltender Rechtssprechung eine "Vorzugslast". D.h. genau das Gegenteil einer Steuer. Ergo eine Abgabe die der Bund nicht erhebt, sondern das Land. 

Herr drboe, für den Fall anderer Auffassung, reicht mir ein Urteil wo entschieden wurde, das es eine Steuer ist und nicht wie ich behaupte eine Vorzugslast.
L wäre sogar sehr dankbar dafür. Das meint L sehr erst.  :angel:


...
Im Bezug zur Thematik oben:
Zitat
Nun, genau dazu hat Jesus uns in der Bibel eine klare Antwort gegeben.
Auf die Frage hin, ob es Recht sei, dem Staat Steuern zu zahlen, sagt er: Gibt dem Staat was des Staates ist, und gib Gott was Gottes ist.
Wenn man nun Jesus beim Wort nehmen wollte, müsste man Fragen: "Was hat er den über das Land gesagt?"   ;)
Da der Beitrag eine Landesweite Abgabe ist.

Lev


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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Die Sache mit dem Art. 4 Abs. 1 GG (= Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich) sehe ich insofern schwierig, da man belegen muss, dass diese Freiheiten eingeschränkt werden.
Daher glaube ich persönlich, dass ein Berufen auf die negative Religionsfreiheit mehr Aussichten auf Erfolg hat, da die negative Religionsfreiheit vor allem auch für nicht-gläubige Richter leichter nachzuvollziehen ist. Der Medienkult wird nach meiner Ansicht in den Rang einer Religion erhoben, wenn man diesen durch die Zwangsfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu einem für alle Bürgern des Landes verpflichtenden Kult erhebt. Auch wenn ein Kult noch keine Religion ist, wird der Rundfunkbeitrag mit denselben Argumenten eingeführt, die man eigentlich nur aus Ländern kennt, die eine Staatsreligion haben. Denn man hat nirgends das Recht sich gegen den Medienkult in irgendeiner Form zu entscheiden, sondern muss die nicht demokratischen Gesetze dieses Kultes hinnehmen. Man hat grundsätzlich nicht das Recht nein zu sagen. Dies ist nicht nur undemokratisch, sondern läuft zugleich auch allen Grundsätzen einer pluralistischen Gesellschaft zu wider, die man kennt, da andere Lebensweisen und Lebensauffassungen, die nicht im Einklang mit dem Medienkult stehen, nicht akzeptierte und nicht toleriert werden. Dies wäre mein Ansatz für eine Klage in Richtung Art. 4 GG.

Sinnvoller halte ich persönlich eine Klage in Richtung der negativen Vereinigungsfreiheit, die auch in Art. 9 Abs. 1 GG verankert ist, da aus dem Begriff „Beitrag“ sich herleitet, dass es sich hierbei um eine Mitgliedschaft bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten handelt. Derartige Zwangsmitgliedschaften sind nach der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg als sehr umstritten anzusehen, wie in diesem Forum bereits häufiger erörtert wurde.           

In anderen Threads wurde hierzu bereits festgestellt:

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25835.0

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22224.0.html

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23478.msg150313/topicseen.html

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25367.0.html


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

 
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