Es gibt weitere Möglichkeiten, dem BS das Geldrauben so schwer wie möglich zu machen.
Die erste ist, das Geld zurückholen, wenn kein Sepa-Mandat erteilt wurde. Damit können 4 Quartalsbeiträge per Rücklastschrift zurückgeholt werden.
Das Thema hatten wir hier:
Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7788.msg56337.html#msg56337Die zweite legale Möglichkeit neben Barzahlung ist:
Ein halbes Jahr nicht bezahlen!Das Gesetz, der Rundfunkbeitragstaatsvertrag (RBStV) besagt dazu Folgendes:
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt,
2. der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder
3. den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Dazu ist es nötig, die Einzugsermächtigung zu widerrufen oder, am einfachsten und sichersten, eine Rücklastschrift zu veranlassen. Anschließend wird der Zwangsbeitrag per Dauerüberweisung mit Verzögerung bezahlt, aber so frühzeitig, dass die 6 Monate nicht überschritten werden.
Also bitte nicht länger als 6 Monate die Zahlung einstellen, wenn es keine Ordnungswidrigkeit werden soll. Pünktlich zum 6. Monat sind monatlich 17,50 Euro zu überweisen, und man ist nie überfällig. BS kann nichts ausrichten! Man handelt gesetzeskonform! Denn Zahlungen werden auf die älteste Schuld angerechnet, man bezahlt also immer den Beitrag, der vor 6 Monaten fällig war. Den gesparten Hunderter extra hat sich sicherlich jeder verdient
Weitere Möglichkeit:
Den fälligen Rundfunkbeitrag in kleinen Beträgen überweisen.Diese Möglichkeit ist schon oft vorgestellt worden, hier meine Variante:
Man richtet seinen Dauerauftrag so ein, so dass wöchentlich vier Euro überwiesen werden. Irgendwann kommen Mahnungen und Drohungen vom Beitragsservice, die Drohungen können ignoriert werden, man zahlt ja und kein Gerichtsvollzieher kann daraufhin tätig werden. Da die fehlenden Beträge in der Mahnung angegeben werden, kann man innerhalb der 6 Monate den Fehlbetrag begleichen. Es wird also halbjährlich der angemahnte Betrag zusätzlich zum Dauerauftrag von wöchentlich vier Euro überwiesen, ca 1 Euro.
Um nicht den Überblick zu verlieren, ist es wichtig, alle Schreiben des Beitragsservice abzuheften und alle Zahlungen mit Datum zu notieren.
Sollte die Zahlung dennoch vergessen werden, kein Problem. Der Beitragsservice meldet sich. Ganz sicher.
Das ganze habe ich als Flyer für die runden Tische und für die Infostände entworfen, aber es ist für den nicht informierten Bürger offensichtlich zu kompliziert:
http://ul.to/7iacr4plMit diesen Varianten kann der Widerstand ganz langsam angefangen werden, nicht jeder will sofort eine Klage einreichen. Auch wenn es zunächst nach Zahlungswillig aussieht, es ist der erste Schritt zum Totalverweigerer.
Wenn in diesen Varianten Säumniszuschläge fällig werden, hat man einen guten Grund, um Widerspruch einzulegen, denn Säumniszuschläge tauchen nur im Festsetzungsbescheid auf.
Ansonsten kann man alle Schreiben vom BS getrost ignorieren.