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Autor Thema: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld  (Gelesen 20058 mal)

M
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Ich denke, jedem von uns ist klar, dass eine Anerkennung der Zahlung (egal in welcher Form) einer Anerkennung des RStV bedeutet und somit die Zwangabgabe legitimiert. Dies ist nur wenig förderlich für den Boykott der Zwangsabgabe...

Ich habe meinen Prozess am Verwaltungsgericht verloren. Es gibt für mich als Familienvater keine andere Möglichkeit mehr, als immer wieder Ratenvereinbarungen zu machen und gegen jeden noch nicht verurteilten Bescheid erneut Widerspruch einzulegen. Diese Option ist zumindest mal wieder deutliche Mehrarbeit für den BS und sie war/ist sehr medienwirksam... Ich werde diesen Weg in jedem Fall auch probieren. Wie steht es denn mit der Auseinandersetzung LANDESrecht versus BUNDESrecht? Eigentlich ist es ja LANDESrecht versus EUROPArecht?!


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Unser Mitglied Marga hatte unter
Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15083.msg100741.html#msg100741
bereits schon mal von Norbert Härings neuestem Artikel berichtet.


Der Vollständigkeit halber mal auch hier:

HR stützt ablehnenden Bescheid in Sachen Barzahlung auf Rechtsmeinung eines Ex-WDR-Moderators
http://norberthaering.de/de/27-german/news/446-solmecke#weiterlesen


Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2015, 20:04 von Bürger«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Dank des Hinweises von "unGEZahlt"... ;)

Norbert Häring, 14.12.2015
Was tun, wenn der Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid ankündigt?
http://norberthaering.de/de/27-german/news/509-festsetzungsbescheid#weiterlesen


...siehe auch den dort am Ende verlinkten Beitrag von RA Tschuschke
Kann man den Rundfunkbeitrag in bar zahlen?
http://www.tschuschke.eu/rundfunkbeitrag-bargeld/


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www.rundfunk-frei.de

K
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Norbert Häring, 14.12.2015
Was tun, wenn der Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid ankündigt?
http://norberthaering.de/de/27-german/news/509-festsetzungsbescheid#weiterlesen

Dann ist nicht eindeutig erkennbar, dass der Festsetzungsbescheid von einer Behörde erlassen wurde, sofern man den Beitragsservice lediglich als Verwaltungshelfer betrachtet, denn der Beitragsservice kündigt an:

"Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Festsetzungsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag verbunden ist."

Damit ist der Festsetzungsbescheid folglich nichtig, § 44 Absatz 2 Nr. 1 VwVfG.


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H

H2O

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Regierung erwägt Obergrenze: Dürfen bestimmte Rechnungen bald nicht mehr bar gezahlt werden?

Dienstag, 02.02.2016, 19:57

Die Bundesregierung erwägt einem Medienbericht nach offenbar, die Barzahlung für bestimmte Rechnungen nicht mehr zu erlauben. Betroffen wären davon Summen ab 5000 Euro. Der Handel kritisiert die Pläne.

Die Bundesregierung erwägt einem Zeitungsbericht zufolge die Einführung einer Obergrenze für alle Barzahlungen im Inland. Als Arbeitsgröße sei im Bundesfinanzministerium ein Betrag von 5000 Euro im Gespräch, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Als Grund für den Eingriff werde die gewachsene Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus genannt, nicht zuletzt durch Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS). Es werde aber schon länger auch aus anderen Gründen über eine Einschränkung von Bargeld diskutiert.


 "Wer Obergrenzen für Barzahlungen oder sogar die völlige Abschaffung von Bargeld diskutiert, darf die Konsequenzen für Verbraucher nicht außer Acht lassen", sagte Klaus Müller vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) der "FAZ". Zahlten Menschen elektronisch oder digital, hinterließen sie Datenspuren, die kommerziell genutzt und zu Profilen verknüpft werden könnten. "Bargeld ist gelebter Datenschutz. Der darf nicht aufs Spiel gesetzt werden."


Weiter unter
http://www.focus.de/finanzen/geldanlage/ab-5000-euro-regierung-erwaegt-obergrenze-darf-bald-nicht-mehr-jede-rechnung-bar-gezahlt-werden_id_5257152.html


Ein Schelm der hier böses denkt ?? Umfasst die Grundversorgung jetzt etwa auch noch die Terrorabwehr??



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Ist nur eine Vorstufe der zukünftigen Abschaffung des Bargeldes um die Menschen noch mehr zu kontrollieren und Zwängen auszusetzen.


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Hallo ,

es gibt neues zum Thema Bargeld.

Norbert Haering - norberthaering.de, 10.05.2016
Die irreführenden Rechtsauskünfte der Rundfunkanstalten
Der Hessische Rundfunk und der Beitragsservice in Köln sind der Auffassung, sie seien solch
wichtige Institutionen, dass ihre Rechtsmeinung über der von einfachen Amtsgerichten steht.
Deshalb tun sie rechtswidrig so, als ob diejenigen, die ausstehenden Rundfunkbeiträge beim
Amtsgericht hinterlegt haben, weil der Rundfunk sie nicht in Form des gesetzlichen
Zahlungsmittels entgegen nehmen will, die Beiträge ein zweites Mal zahlen müssten.


Zitat
[...] Der Beitragspflichtige hatte gegenüber dem Amtsgericht argumentiert, der Rundfunk sei in Annahmesverzug, weil er das gesetzliche Zahlungsmittel nicht annehme. Das Amtsgericht hat das nach Vorlage der geforderten Nachweise – wie zuvor bei mir das Amtsgericht Frankfurt - akzeptiert und das Geld genommen. Es steht dem Rundfunk nicht an, sich über den Beschluss des Amtsgerichts hinwegzusetzen. Wenn er eine andere Rechtsmeinung hat als der Rechtspfleger des Amtsgerichts, dann muss er halt auf Zurückweisung der Hinterlegung klagen. So ist das in einem Rechtsstaat. [...]

weiterlesen unter
http://norberthaering.de/de/27-german/news/612-hinterlegung#weiterlesen


Edit "Bürger":
Formatierung überarbeitet. Zitat gekürzt.
Bitte keine unauthorisierten ungekürzten Vollzitate aus externen Quellen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.

siehe auch Diskussion unter
Gerichtsurteil/ neuer Festsetzungsbescheid/Beitragshinterlegung beim Amtsgericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17153.msg122336.html#msg122336


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2016, 19:35 von Bürger«

 
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