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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: zinnober am 09. Mai 2015, 18:27

Titel: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
Beitrag von: zinnober am 09. Mai 2015, 18:27
... da hat jemand etwas sehr interessantes versucht, nämlich sich auf sein gesetzlich verbrieftes Recht zur Bargeld Einzahlung berufen...
seitdem Funkstille seitens des Beitragsservices...

siehe hier:

Norbert Häring, 08.05.2015
Wie man ganz legal die Rundfunkgebühren spart und dabei die Geldreform voranbringt
http://norberthaering.de/de/27-german/news/355-rundfunkgebuehr-2#weiterlesen
Titel: Re: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
Beitrag von: Bürger am 09. Mai 2015, 18:55
Norbert Häring scheint ja prinzipiell erst mal eine halbwegs glaubwürdige Quelle zu sein
http://de.wikipedia.org/wiki/Norbert_H%C3%A4ring

Dennoch halte ich *jegliche* Zahlung des Rundfunkbeitrags - egal ob bar oder nicht - für vollkommen unangebracht, da es sich bei dieser Forderung um eine kategorische Grundrechtswidrigkeit handelt, die eigentlich nur eine ebenso kategorische Zahlungsverweigerung, kategorische juristische Anfechtung und kategorische politische Bekämpfung zulässt.

Seine Aussage
Zitat
Ich finde die Rundfunkgebührt zwar doof, bin aber Demokrat genug um sie zu zahlen, wenn unsere Volksvertreter meinen, das sei eine gute Sache.
ist insofern ein absoluter Fehlsch(l)uss.

ICH bin DEMOKRAT genug, um dieser undemokratische, asozialen und rechtsstaatswidrigen Forderung die MAXIMALE STIRN zu bieten.


Allenfalls mag das Anerbieten einer Barzahlung für Personen in Betracht kommen, die aus schlichter (zeitlicher und nervlicher) Überforderung den Rechtsweg nicht beschreiten wollen oder können. Aber auch da gilt dieser
sehr einleuchtende, kämpferische Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237

Für Steuerzahlungen o.ä. halte ich eine Barzahlung für durchaus einen probaten Weg... ;)
Titel: Re: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
Beitrag von: InesgegenGEZ am 09. Mai 2015, 19:21
@Bürger ich gebe dir vollkommen Recht, aber diese Möglichkeit könnten z.B. Leute nutzen, die vor Gericht verloren haben und den der Beitragsservice enorm auf die Pelle rückt und nicht mehr weiter wissen.

Titel: Re: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
Beitrag von: mickschecker am 09. Mai 2015, 20:14
Ist zwar eine nette Idee , aber bei den mit allen Wassern gewaschenem Bettelverein auch nicht der Weisheit letzter Schluss . Norbert Häring hat dann sicher auch bald kein Bankkonto mehr laufen und zahlt all seine Verpflichtungen per Bargeldzahlung. ;)
Er hat seit 7 Wochen nichts mehr von den Bettelknaben gehört.
Das allein besagt noch gar nichts , damit liegt er noch völlig im Zeitrahmen .
Er mag zwar vorerst eine harte Nuss sein , sein Gezeter wird jedoch wirkungslos verpuffen.
Früher oder später meldet sich ein Gerichtsvollzieher , dieser kommt sogar bis an die Haustür und nimmt seine Bargeldzahlung mit Handkuss entgegen.
Titel: Re: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
Beitrag von: Roggi am 10. Mai 2015, 00:12
Es wird ja dann auch die Geldforderung nicht bestritten, sondern das ganze absurde Gesetz wird anerkannt. Die bekommen irgendwann ihr Geld, kostet BS nur ein Pobackenrunzeln. Mit Argumenten, die nichts mit der Sache zu tun haben, kann man die Zahlung zwar aufschieben, aber nicht verhindern.
Titel: Re: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
Beitrag von: Frei am 10. Mai 2015, 05:35
Hallo.

Norbert Häring schreibt auf seiner Seite (http://norberthaering.de/de/27-german/news/355-rundfunkgebuehr-2#weiterlesen):

Zitat
Im Februar stornierte ich die Einzugsermächtigung ...
Daraufhin schrieb ich am 22. März zurück, an
ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln ...
"... Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. ...
Laut §14 Bundesbankgesetz sind „in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. ..."

Seither habe ich nichts mehr von den Damen und Herren vom Beitragsservice gehört. ...

Das heißt m.E. noch lange nicht dass das Thema damit durch ist. Ich kenne Leute ;) , die haben über einen viel längeren Zeitraum nix von denen gehört, und dann kam wieder ein Brief...

Frei  8)
Titel: Re: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
Beitrag von: Knax am 10. Mai 2015, 05:47
Zitat von: Norbert Häring
Sie haben mit Schreiben vom 6. März 2015 die Zahlung des zum 15. März fälligen Rundfunkbeitrag für den Haushalt, in dem ich wohne, eingefordert. Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut §14 Bundesbankgesetz sind „in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen.

Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug  von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür.

In § 10 Absatz 2 Satz 1 RBStV heißt es dazu: "Der Rundfunkbeitrag ist an die zuständige Landesrundfunkanstalt als Schickschuld zu entrichten."

Das bedeutet meiner Ansicht nach: Wenn er den Beitrag tatsächlich zahlen will, dann kann er ihn

1. tatsächlich in bar entrichten, und zwar
2. bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt.

Zitat von: Norbert Häring
Ich vermute, man verzichtet lieber auf meine Rundfunkgebühr, als dass man nur meinetwegen anfängt eine Bargeldeinzahlungsmöglichkeit zu schaffen, wie das gesetzlich gefordert ist.

Großer Trugschluss! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk will Geld von jedem. Auch von einem Norbert Häring. Und es ist ihm egal, ob das Geld überwiesen oder bar bezahlt wird.

Zitat von: Norbert Häring
Ich persönlich habe nichts gegen die Damen und Herren vom Beitragsservice. Ich finde die Rundfunkgebührt zwar doof, bin aber Demokrat genug um sie zu zahlen, wenn unsere Volksvertreter meinen, das sei eine gute Sache.

Diese Ansicht wird er ganz schnell ändern, wenn er bemerken würde, wie groß der Filz zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und den "Volksvertretern" ist.
Titel: Re: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
Beitrag von: Beitragender am 10. Mai 2015, 09:40
Zitat von: Norbert Häring
Sie haben mit Schreiben vom 6. März 2015 die Zahlung des zum 15. März fälligen Rundfunkbeitrag für den Haushalt, in dem ich wohne, eingefordert. Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut §14 Bundesbankgesetz sind „in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen.

Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug  von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür.

In § 10 Absatz 2 Satz 1 RBStV heißt es dazu: "Der Rundfunkbeitrag ist an die zuständige Landesrundfunkanstalt als Schickschuld zu entrichten."

Das bedeutet meiner Ansicht nach: Wenn er den Beitrag tatsächlich zahlen will, dann kann er ihn

1. tatsächlich in bar entrichten, und zwar
2. bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt.

Es gibt eine kleine Volte:
§ 10 Abs. 2 Beitragssatzungen der Rundfunkanstalten (offizieller Name der Satzungen: Satzung des [Name der Rundfunkanstalt] über das
Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge"), hier am Beispiel der WDR-Beitragssatzung:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000712#det290191

Das Thema wurde allerdings auch schon im Forum diskutiert:
§ 10 Abs. 2 RBStV: Beiträge direkt bei der LRA in bar in 1-Cent-Stücken zahlen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10994.msg75177.html#msg75177

Tatsächlich scheint die Frage nach dem "gesetzlichen Zahlungsmittel" recht komplex zu sein. Herr Häring hat ja schon die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften -- mehr oder weniger vollständig und richtig -- genannt:
§ 14 Abs. 1 Bundesbankgesetz i.V.m. § 3 Abs. 1 Münzgesetz
Art. 128 Abs. 1 S. 3 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Art. 10 S. 2 und Art. 11 S. 2 Verordnung über die Einführung des Euro (= EG VO Nr. 974/98).

Bemerkenswert ist, dass selbst der Bundesgesetzgeber vereinzelt eine "unbare" Leistung als einziges Zahlungsmittel normiert hat:
§ 224 Abs. 3 S. 1 Abgabenordnung
§ 51 Abs. 1 S. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz
§ 117 Abs. 1 S. 2 Zwangsversteigerungsgesetz.

Das ist etwas "misslich", weil damit de facto die Plicht zur Einrichtung und Führung eines Kontos normiert wird. Auch dieses Thema wurde in Forum schon diskutiert:
Bar Zahlung nicht möglich, Kontopflicht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7862.msg56889.html#msg56889
Ohne konto nix bezahlen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8370.msg59731.html#msg59731

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass von einigen Finanzgerichten -- zu § 224 Abs. 3 S. 1 Abgabenordnung -- entschieden wurde, dass eine Pflicht zur Einrichtung/Führung eines Kontos nicht besteht:
FG Köln, Urteil vom 12.06.2003 – 2 K 5913/02
= http://openjur.de/u/96460.html (dort Rn. 43)
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2000 - 3 K 2174/99 (unter 3. c))
FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 19.01.2006 - 1 K 275/02
Titel: Re: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
Beitrag von: motte am 12. Mai 2015, 08:39
Norbert Häring scheint ja prinzipiell erst mal eine halbwegs glaubwürdige Quelle zu sein
http://de.wikipedia.org/wiki/Norbert_H%C3%A4ring

Warum? Weil's in Wikipedia steht?
Titel: Re: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
Beitrag von: BruceWayne am 12. Mai 2015, 09:09
Zitat
Ich persönlich habe nichts gegen die Damen und Herren vom Beitragsservice. Ich finde die Rundfunkgebührt zwar doof, bin aber Demokrat genug um sie zu zahlen, wenn unsere Volksvertreter meinen, das sei eine gute Sache.

Wenn die Definition eines Demokraten der Vorstellung von Herrn Häring entspricht, nämlich die eines Bücklings der sich alles Gefallen lässt, nur weil "unsere Volksvertreter meinen, das sei eine gute Sache", dann hat diese Staatsform ausgedient. Ein Demokrat zeichnet sich doch gerade dadurch aus, ein solches System zu hinterfragen.

Ich glaube nicht, dass Herr Häring damit durchkommt. Die Damen und Herren melden sich schon noch bei ihm.
Titel: Re: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
Beitrag von: DumbTV am 12. Mai 2015, 10:38
Dem Hr. Häring geht es wohl weniger darum den Beitragsservice als solchen zu ärgern sondern Bargeld immer auch als nutzbare Zahlungsoption zu haben, da gesetzliches Zahlungsmittel. Primär will er damit offensichtlich auf das nicht unproblematische Thema Giralgeld (http://de.wikipedia.org/wiki/Buchgeld (http://de.wikipedia.org/wiki/Buchgeld)) hinter dem kein "echter" Wert steht aufmerksam machen. Die Zwangsgebühren sind da natürlich ein publikumswirksamer Aufhänger... ...vielleicht soll hier auch nur eins seiner Bücher promotet werden ;)

Das er damit den Beitragsservice beschäftigt schadet natürlich nicht...  >:D
Titel: Re: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
Beitrag von: Reader am 01. Juni 2015, 17:22
Frank Schäffler, Ex-MdB - 01.06.2015
GEZ: Mit Bargeld gegen die Zwangsgebühren

Zitat
Die deutsche Rundfunkordnung ist nach dem Zweiten Weltkrieg nach britischem Vorbild geschaffen worden. Die BBC stand Pate für die ARD-Anstalten und später das ZDF. Die durch die [Seite/Begriff nicht erwünscht]-Diktatur verblendeten Deutschen sollten auf den Weg der Tugend gebracht werden. Der freiheitliche Rechtsstaat und Demokratie sollten Einzug halten - und die Öffentlichen sollten dabei helfen. Dafür galt die "Demokratieabgabe" (1953 waren das 7 Mark), wie sie der Fernsehdirektor des WDR, Jörg Schönenborn, später einmal bezeichnete, als legitimes Mittel. [...]

Der ehemalige Handelsblatt-Kolumnist Nobert Häring hat vor einigen Tagen einen interessanten Vorschlag gemacht. Häring, der lange Zeit in der wöchentlichen Kolumne "Stimmt es, dass..." ökonomische Zusammenhänge respektlos und allgemeinverständlich darstellte, hat seine Einzugsermächtigung für den "Beitragsservice" von ARD und ZDF gekündigt.

Anschließend meldete sich dieser und bat um die Überweisung des Betrages. Häring schrieb zurück, dass er den Rundfunkbeitrag bar bezahlen wolle. [...]

Eine geniale Idee! Häring schlägt die staatliche Willkür mit ihren eigenen Waffen. Zum einen unterläuft er den schleichenden Trend zur Diskriminierung von Bargeld, die auch bei staatlichen und halbstaatlichen Institution stattfindet. Und zum anderen drückt er damit seinen Protest gegen die Zwangsgebühren aus ohne in Zahlungsverzug zu kommen. [...]

weiterlesen unter
http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2015_06_01_dav_aktuelles_gez.html


Edit "Bürger":
Beitrag hier hinein verschoben, da direkt in Bezug zum Artikel von Norbert Häring.
Leichte Umformatierung/ Ergänzung Titel/ Zitat...
Titel: Re: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
Beitrag von: seppl am 01. Juni 2015, 18:00
Vorsicht ist geboten:

1) Auf Seite 19 des Beitragsservice-Geschäftsberichts 2013 (Abwicklung des Zahlungsverkehrs)
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e814/Geschaeftsbericht_2013.pdf
werden u.a. auch Bareinzahlungen erwähnt.

2) Mit dem Wunsch auf Bareinzahlung akzeptiert man die Regelungen des RBStV, da man sich als zahlungswillig erklärt.
Titel: Re: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
Beitrag von: motte am 07. Juni 2015, 11:17
Das Gute an dieser Bargeldnummer ist die Tatsache, dass diese zu einer hohen "Verweigererzahl" führt, aber eine "ordentliche" Vorgesehensweise, so wie hier seit Jahren diskutiert, ist das nicht.
Als Schelm muss ich dennoch über diesen Streich schmunzeln :-)
Titel: Re: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
Beitrag von: TrolligerTroll am 07. Juni 2015, 12:29
Ich denke, jedem von uns ist klar, dass eine Anerkennung der Zahlung (egal in welcher Form) einer Anerkennung des RStV bedeutet und somit die Zwangabgabe legitimiert. Dies ist nur wenig förderlich für den Boykott der Zwangsabgabe...
Titel: Re: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
Beitrag von: MrTNo am 07. Juni 2015, 20:32
Ich denke, jedem von uns ist klar, dass eine Anerkennung der Zahlung (egal in welcher Form) einer Anerkennung des RStV bedeutet und somit die Zwangabgabe legitimiert. Dies ist nur wenig förderlich für den Boykott der Zwangsabgabe...

Ich habe meinen Prozess am Verwaltungsgericht verloren. Es gibt für mich als Familienvater keine andere Möglichkeit mehr, als immer wieder Ratenvereinbarungen zu machen und gegen jeden noch nicht verurteilten Bescheid erneut Widerspruch einzulegen. Diese Option ist zumindest mal wieder deutliche Mehrarbeit für den BS und sie war/ist sehr medienwirksam... Ich werde diesen Weg in jedem Fall auch probieren. Wie steht es denn mit der Auseinandersetzung LANDESrecht versus BUNDESrecht? Eigentlich ist es ja LANDESrecht versus EUROPArecht?!
Titel: Re: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
Beitrag von: unGEZahlt am 11. August 2015, 10:14
Unser Mitglied Marga hatte unter
Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15083.msg100741.html#msg100741
bereits schon mal von Norbert Härings neuestem Artikel berichtet.


Der Vollständigkeit halber mal auch hier:

HR stützt ablehnenden Bescheid in Sachen Barzahlung auf Rechtsmeinung eines Ex-WDR-Moderators
http://norberthaering.de/de/27-german/news/446-solmecke#weiterlesen


Markus
Titel: Re: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
Beitrag von: Bürger am 18. Dezember 2015, 20:09
Dank des Hinweises von "unGEZahlt"... ;)

Norbert Häring, 14.12.2015
Was tun, wenn der Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid ankündigt?
http://norberthaering.de/de/27-german/news/509-festsetzungsbescheid#weiterlesen


...siehe auch den dort am Ende verlinkten Beitrag von RA Tschuschke
Kann man den Rundfunkbeitrag in bar zahlen?
http://www.tschuschke.eu/rundfunkbeitrag-bargeld/
Titel: Re: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
Beitrag von: Knax am 18. Dezember 2015, 20:36
Norbert Häring, 14.12.2015
Was tun, wenn der Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid ankündigt?
http://norberthaering.de/de/27-german/news/509-festsetzungsbescheid#weiterlesen

Dann ist nicht eindeutig erkennbar, dass der Festsetzungsbescheid von einer Behörde erlassen wurde, sofern man den Beitragsservice lediglich als Verwaltungshelfer betrachtet, denn der Beitragsservice kündigt an:

"Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Festsetzungsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag verbunden ist."

Damit ist der Festsetzungsbescheid folglich nichtig, § 44 Absatz 2 Nr. 1 VwVfG.
Titel: Re: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
Beitrag von: H2O am 02. Februar 2016, 22:03
Regierung erwägt Obergrenze: Dürfen bestimmte Rechnungen bald nicht mehr bar gezahlt werden?

Dienstag, 02.02.2016, 19:57

Die Bundesregierung erwägt einem Medienbericht nach offenbar, die Barzahlung für bestimmte Rechnungen nicht mehr zu erlauben. Betroffen wären davon Summen ab 5000 Euro. Der Handel kritisiert die Pläne.

Die Bundesregierung erwägt einem Zeitungsbericht zufolge die Einführung einer Obergrenze für alle Barzahlungen im Inland. Als Arbeitsgröße sei im Bundesfinanzministerium ein Betrag von 5000 Euro im Gespräch, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Als Grund für den Eingriff werde die gewachsene Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus genannt, nicht zuletzt durch Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS). Es werde aber schon länger auch aus anderen Gründen über eine Einschränkung von Bargeld diskutiert.


 "Wer Obergrenzen für Barzahlungen oder sogar die völlige Abschaffung von Bargeld diskutiert, darf die Konsequenzen für Verbraucher nicht außer Acht lassen", sagte Klaus Müller vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) der "FAZ". Zahlten Menschen elektronisch oder digital, hinterließen sie Datenspuren, die kommerziell genutzt und zu Profilen verknüpft werden könnten. "Bargeld ist gelebter Datenschutz. Der darf nicht aufs Spiel gesetzt werden."


Weiter unter
http://www.focus.de/finanzen/geldanlage/ab-5000-euro-regierung-erwaegt-obergrenze-darf-bald-nicht-mehr-jede-rechnung-bar-gezahlt-werden_id_5257152.html


Ein Schelm der hier böses denkt ?? Umfasst die Grundversorgung jetzt etwa auch noch die Terrorabwehr??

Titel: Re: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 03. Februar 2016, 11:21
Ist nur eine Vorstufe der zukünftigen Abschaffung des Bargeldes um die Menschen noch mehr zu kontrollieren und Zwängen auszusetzen.
Titel: Re: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
Beitrag von: Step108 am 16. Mai 2016, 11:05
Hallo ,

es gibt neues zum Thema Bargeld.

Norbert Haering - norberthaering.de, 10.05.2016
Die irreführenden Rechtsauskünfte der Rundfunkanstalten
Der Hessische Rundfunk und der Beitragsservice in Köln sind der Auffassung, sie seien solch
wichtige Institutionen, dass ihre Rechtsmeinung über der von einfachen Amtsgerichten steht.
Deshalb tun sie rechtswidrig so, als ob diejenigen, die ausstehenden Rundfunkbeiträge beim
Amtsgericht hinterlegt haben, weil der Rundfunk sie nicht in Form des gesetzlichen
Zahlungsmittels entgegen nehmen will, die Beiträge ein zweites Mal zahlen müssten.


Zitat
[...] Der Beitragspflichtige hatte gegenüber dem Amtsgericht argumentiert, der Rundfunk sei in Annahmesverzug, weil er das gesetzliche Zahlungsmittel nicht annehme. Das Amtsgericht hat das nach Vorlage der geforderten Nachweise – wie zuvor bei mir das Amtsgericht Frankfurt - akzeptiert und das Geld genommen. Es steht dem Rundfunk nicht an, sich über den Beschluss des Amtsgerichts hinwegzusetzen. Wenn er eine andere Rechtsmeinung hat als der Rechtspfleger des Amtsgerichts, dann muss er halt auf Zurückweisung der Hinterlegung klagen. So ist das in einem Rechtsstaat. [...]

weiterlesen unter
http://norberthaering.de/de/27-german/news/612-hinterlegung#weiterlesen


Edit "Bürger":
Formatierung überarbeitet. Zitat gekürzt.
Bitte keine unauthorisierten ungekürzten Vollzitate aus externen Quellen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.

siehe auch Diskussion unter
Gerichtsurteil/ neuer Festsetzungsbescheid/Beitragshinterlegung beim Amtsgericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17153.msg122336.html#msg122336