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Autor Thema: Methode "Zahlung von Auslandskonto" (zum Ärgernis von ARD-ZDF-GEZ?)  (Gelesen 8925 mal)

C
  • Beiträge: 8
dieser Beitrag ist zwar etwas Off-Topic, jedoch könnte ich mir vorstellen, daß diese Methode durchaus auch verwendung finden kann, aus diesem Grund möchte ich es hier vor- bzw. zur Diskussion stellen.

Person A verfügt über ein Bankkonto im Ausland,  ( z.B. Schweiz im Internet eröffnet, geht für jedermann ) und überweist die Zwangsabgabe in EUR von diesem ausländischen Konto per Auslandsüberweisung, !!! NICHT IM SEPA-VERFAHREN !!!.
Die Zwangsabgabe wird sodann dem Beitragsservice Verbucht.
Jedoch stellt die empfangende Bank diesen Service "nicht umsonst" zur verfügung:
Der Empfang einer Auslandsüberweisung (ganz wichtig: NICHT SEPA!!!) kostet den Empfänger unabhängig der Höhe des angewiesenen Betrags mind. € 11,-- zzgl. Servicepauschaule / Spesen über 2,-- , zusammen also mind. 13,-- Euro, welche DIREKT VOM KONTO bzw. EINGEHENDEN BETRAG vom EMPFANGENDEN KREDITINSTITUT abgezogen werden!!!!!

was dann unter strich bedeuten würde, daß bei einer monatlichen Überweisung von 17,50 € noch 4,50€ beim Beitragsservice "ankommen" würde.

Überweisung Rundfunkgebühr  17,50 €    Aus dem Ausland angewiesen ohne SEPA (z.B. Schweiz)
--------------------------------------------------
Abzüglich Provision FW            - 11,00 €   wird direkt von der empfangenden Bank vom Betrag / Konto einbehalten.
Abzüglich Bankspesen             -   2,00 €   wird direkt von der empfangenden Bank vom Betrag / Konto einbehalten.
--------------------------------------------------
Gutschrift                                      4,50 €   "dieser Betrag bleibt dann effektiv noch auf dem Konto des Beitragsservice liegen"
============================

wie sieht`s bei diesem Modell aus???
Der volle Betrag wurde entrichtet, die Schuld also getilgt, alles andere wie z.B. die Vereinbarung(en) zwischen dem BS und seiner (empfangenden) Bank geht den braven Gebührenzahler ja nichts an.

So wäre der Spieß am schnellsten gedreht, und der BS wird selbst zum "Zwangsbeitrags bzw. Gebührenopfer"



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Klingt gut, so würd ichs machen wenn ich keine Lust aufs Klagen hätte. Da ich auf Krawall gebürstet bin, werde ich bis zum letzten kämpfen. Aber falls ich verdonnert werde, dem WDR irgendwelche Auslagen zu erstatten, weil die Praktikantin der Rechtsverdreherabteilung kurz über die Straße zum Gericht laufen musste, bekommen die auf diese Art mein Geld. Ich kann mir aber vorstellen, dass BS irgendwie die Klausel nutzt, dass das Geld auf eigenes Risiko überwiesen werden muss.
Was kostet das Konto in der Schweiz?


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m

mk222

Um mich nicht dauern zu wiederholen, verweise ich hier mal auf einen Beitrag in einem anderen Thread.

Meine "hundsgemeine" Alternative zur Barzahlung.  >:D

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15446.msg103105.html#msg103105



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d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
was dann unter strich bedeuten würde, daß bei einer monatlichen Überweisung von 17,50 € noch 4,50€ beim Beitragsservice "ankommen" würde.

Zitat
Eine monatliche Zahlung des Rundfunkbeitrags ist nicht möglich. Der Rundfunk­beitragsstaats­vertrag sieht generell einen vierteljährlichen Zahlungsrhythmus vor. Die Fälligkeit liegt hierbei in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Alternativ kann aber eine vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Vorauszahlung gewählt werden.


siehe hier: http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/haeufige_fragen/


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C
  • Beiträge: 8
Bei dem von mir zur Diskussion bereit gestellten fiktiven Modell geht es darum den Beitrag zu entrichten, ohne "die Modalitäten" aus der Hand zu geben.  Der BS darf sich dann mit den Gebührenforderungen seiner, der empfangenden, Bank auseinander setzen.
Der Jäger wird zum gejagten,aus den eigenen Reihen.....
Der Beitrag wird entrichtet, jedoch wenn von 17.50 € welche angewiesen werden, und welche zunächst auch VOLL UND GANZ verbucht werden, DIE EMPFANGENDE BANK davon 13.-- € vom KONTO DES BS für genannte Leistung (SEPA bzw. inlandsüberweisungen sind billiger) als "Entgelt für erbrachte Leistungen" abzieht, sind halt am End nur noch € 4.50 auf dem Konto übrig.

@mk222:
ich glaube zu wissen, daß man Daueraufträge immer nur zum 1. des Monats beauftragen kann, was dann den 30.Tag eines Monats davor betrifft.



@roggi
was so`n konto kostet, musst du im netz nachschauen.

@dimon
daß eine quartalsmäßige zahlungsweise vorgesehen ist, ist bekannt, jedoch kann ich mir nicht vorstellen, daß wenn ich jeden monat die überweisung tätige aus dem schneider bin.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2015, 20:20 von CoregaFred«

G
  • Beiträge: 1.548
Da der sogenannte Beitrag eine "Schickschuld" ist, wird der BS die Kosten, die für den "Großkunden" BS sowieso niedriger sind, von dem bezahlten abziehen und als noch offen ausweisen. Das Geld ist jedoch weg. Keine zielführende Möglichkeit. Leider.


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907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Zitat
§ 10 Zahlungen

§ 10
Zahlungen

(1) Der Beitragsschuldner hat die Rundfunkbeiträge auf seine Gefahr auf das Beitragsabwicklungskonto ARD/ZDF/Deutschlandradio bei Banken oder Sparkassen zu leisten.

 

(2) Der Beitragsschuldner kann die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos mittels folgender Zahlungsformen entrichten:

1. Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift bzw. künftiger SEPA-Basislastschrift,

2. Einzelüberweisung oder

3. Dauerüberweisung.

 

(3) Die Kosten der Zahlungsübermittlung einschließlich eventueller Rücklastschriftkosten hat der Beitragsschuldner zu tragen.

 

(4) Der Beitragsschuldner ist verpflichtet, die von ihm zu Lasten seines Bankkontos geleisteten Zahlungen der Rundfunkbeiträge zu überprüfen und etwaige Einwendungen geltend zu machen.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000712#det290191
Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge (Beitragssatzung)


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

  • Beiträge: 3.232
Es gibt weitere Möglichkeiten, dem BS das Geldrauben so schwer wie möglich zu machen.
Die erste ist, das Geld zurückholen, wenn kein Sepa-Mandat erteilt wurde. Damit können 4 Quartalsbeiträge per Rücklastschrift zurückgeholt werden.
Das Thema hatten wir hier:
Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7788.msg56337.html#msg56337

Die zweite legale Möglichkeit neben Barzahlung ist:
Ein halbes Jahr nicht bezahlen!

Das Gesetz, der Rundfunkbeitragstaatsvertrag (RBStV) besagt dazu Folgendes:
Zitat von: RBStV
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt,
2. der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder
3. den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Dazu ist es nötig, die Einzugsermächtigung zu widerrufen oder, am einfachsten und sichersten, eine Rücklastschrift zu veranlassen. Anschließend wird der Zwangsbeitrag per Dauerüberweisung mit Verzögerung bezahlt, aber so frühzeitig, dass die 6 Monate nicht überschritten werden.
Also bitte nicht länger als 6 Monate die Zahlung einstellen, wenn es keine Ordnungswidrigkeit werden soll. Pünktlich zum 6. Monat sind monatlich 17,50 Euro zu überweisen, und man ist nie überfällig. BS kann nichts ausrichten! Man handelt gesetzeskonform! Denn Zahlungen werden auf die älteste Schuld angerechnet, man bezahlt also immer den Beitrag, der vor 6 Monaten fällig war. Den gesparten Hunderter extra hat sich sicherlich jeder verdient ;D

Weitere Möglichkeit:
Den fälligen Rundfunkbeitrag in kleinen Beträgen überweisen.
Diese Möglichkeit ist schon oft vorgestellt worden, hier meine Variante:

Man richtet seinen Dauerauftrag so ein, so dass wöchentlich vier Euro überwiesen werden. Irgendwann kommen Mahnungen und Drohungen vom Beitragsservice, die Drohungen können ignoriert werden, man zahlt ja und kein Gerichtsvollzieher kann daraufhin tätig werden. Da die fehlenden Beträge in der Mahnung angegeben werden, kann man innerhalb der 6 Monate den Fehlbetrag begleichen. Es wird also halbjährlich der angemahnte Betrag zusätzlich zum Dauerauftrag von wöchentlich vier Euro überwiesen, ca 1 Euro.
Um nicht den Überblick zu verlieren, ist es wichtig, alle Schreiben des Beitragsservice abzuheften und alle Zahlungen mit Datum zu notieren.
Sollte die Zahlung dennoch vergessen werden, kein Problem. Der Beitragsservice meldet sich. Ganz sicher.

Das ganze habe ich als Flyer für die runden Tische und für die Infostände entworfen, aber es ist für den nicht informierten Bürger offensichtlich zu kompliziert:
http://ul.to/7iacr4pl
Mit diesen Varianten kann der Widerstand ganz langsam angefangen werden, nicht jeder will sofort eine Klage einreichen. Auch wenn es zunächst nach Zahlungswillig aussieht, es ist der erste Schritt zum Totalverweigerer.
Wenn in diesen Varianten Säumniszuschläge fällig werden, hat man einen guten Grund, um Widerspruch einzulegen, denn Säumniszuschläge tauchen nur im Festsetzungsbescheid auf.
Ansonsten kann man alle Schreiben vom BS getrost ignorieren.


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mk222

Zitat
ich glaube zu wissen, daß man Daueraufträge immer nur zum 1. des Monats beauftragen kann, was dann den 30.Tag eines Monats davor betrifft.

Ich bin bei der Sparkasse und ich habe soviele Daueraufträge frei, wie ich möchte und das Datum (z.B. 01.09. oder 13.09.) kann ich frei wählen. Danach muss ich nur noch den gewünschten Rythmus auswählen. Fertig.

Von daher - bei mir würde es gehen. Wenn man wöchtenlich 3 Cent überweist, sollten alle Rechnungen, Mahnungen und Bescheide ungültig sein. Gegen Bescheide kann man ja wieder widersprechen.

Tenor: "Der von Ihnen angegebene Betrag ist nicht korrekt. Die Mahnung/der Bescheid ist ungültig"

Ich werde um jeden Cent kämpfen.


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  • Beiträge: 7.255
Zitat
(3) Die Kosten der Zahlungsübermittlung einschließlich eventueller Rücklastschriftkosten hat der Beitragsschuldner zu tragen.
Ist das mit EU-Recht überhaupt kompatibel?

Die Kosten für Rücklastschriften gehen doch bei fehlendem Einzugsmandat definitiv nicht zu Lasten des Kunden? Entweder bleibt die Bank darauf sitzen, oder sie holt sich das von jenem, der einen Einzug widerrechtlich durchführen ließ.

???


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

G
  • Beiträge: 1.548
Die meinen damit "Rücklastschrift bei fehlender Kontodeckung".

Unberechtigte Lastschrifteinzüge führen die ja sicher nicht durch, die sind ja Gott der Staat immer im Recht!!!!


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T
  • Beiträge: 57
Dauerauftrag geht nur mindestens monatlich (Sparkasse)

Bleiben nur manuelle wöchentliche Überweisungen


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  • Beiträge: 3
Könnten Leute, die Erfahrung damit haben, darüber berichten, in welchem Ausland, wo SEPA-Überweisungen existieren, man per Telefon o. Mail o. Brief, ohne vor Ort zu sein, ein Konto eröffnen kann, ev. auch noch als wohnungsloser in Deutschland lebender wie ich, der ich gerade mein GEZ-gepfändetes Konto abmelde, da nutzlos. Mit 1030 pfändungsfreu kann ich kein Mietshaus betreiben, Durchsatz knapp 2000 E / Mon.

 Ich bin jetzt also wohnungsloser Vermieter, also vermiete mein eigenes Haus, wohne aber wieder in meinem Bauwagen, anläßlich dieser Beitragspfändung. Nun könnte man ja auch meine Immobilien oder sonstiges,  Auto etc. pfänden, aber ich will halt maximalen Widerstand leisten.
Meine Zahlungen werde ich versuchen über das Konto eines Bekannten abzuwickeln, - 'weiß auch noch nicht, ob das legal ist, - auch dieser Wohnungslosen-Status für einen Vermieter. Bin dankbar für alle Hinweise, möglichst direkt per Mail, ev. parallel zur Veröffentlichung hier.
Thema wird hier auch wieder der ausgehöhlte  Annahmezwang f. Bargeld bei Grundsteuern etc.  Auch hier dank f. Hinweise.

Ich hätte gerne Infos von ähnlichen Fällen, ob bei Beitragsschulden von rund 1000 E,  für 2013 bis Februar 2017, Zeitpunkt meiner Wohnungsloswerdung, jetzt noch mit Bußgeld o. Erzwingungshaft zu rechnen ist, denn künfrtig dürfte ich ja wohl nichts mehr an neuen Forderungen schulden.
Es war auch mal die Rede davon, daß nur 2 Jahre rückwirkend "Beiträge" verlangt werden könnten.  (Bei mir bisher Vogel-Strauß-Strategie ohne irgendeine eigene Reaktion).


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