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Autor Thema: Lohnt es sich noch zu klagen, oder schaden weitere abgewiesene Klagen dem Ziel?  (Gelesen 3832 mal)

D
  • Beiträge: 10
Hi Leute,

Person A ist kurz davor (hat noch 7 Tage per deadline) zu Klagen. Jetzt lese ich hier aber von einem "Abhandeln der Klagen" seit dem ersten Gerichtsurteil.

Lohnt es sich noch zu klagen?
Auf welcher Grundlage genau kann Person A klagen und was kann sie sich davon erhoffen?


Vielen Dank im Voraus,

Dave

Edit: Ich habe von dem Bargeld-Fall gehört.
Hat das Aussicht auf Erfolg? Gab es da noch weitere, die versucht haben in Bargeld zu bezahlen?



Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden. Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. September 2015, 21:50 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Im Fall der fiktiven Person...

Zitat
Auf welcher Grundlage genau kann Person A klagen und was kann sie sich davon erhoffen?
Grundlage ist so gesehen ein Widerspruchbescheid.
Erhoffen, dass durch die Klage der vermeintliche Verwaltungsakt nicht bestandskräftig wird, sondern sofern eine Aussetzung der Vollziehung bewilligt wurde, diese bestehen bleibt.

z.B. hier in Punkt B
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg101179.html#msg101179

Falls die Klage zudem nicht direkt verhandelt wird auch weitere Zeit gewonnen wird. Ist jedoch abhängig vom Inhalt der Klage und dem Ziel und dem Bundesland.

Ziele könnten sein:
Anfechtung des Verwaltungsakts.
Feststellung, dass eine Organisationsform ÖRR keine Berechtigung hat einen Verwaltungsakt zu erlassen.
Feststellung, dass ein Verwaltungsakt rechtswidrig ist.
Feststellen der Nichtzuständigkeit des Verwaltungsgerichts.

Lesehinweise intern
Kann eine Rundfunkanstalt zu gleich zwei Rechtsformen haben?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15783.0.html

Rundfunkbeiträge – Gläubiger und Vollstreckungsbehörde (LG Tübingen 9.9.15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15766.0.html

RECHTSBEUGUNG - Waren die bisherigen  Rundfunkurteile von der Politik bewusst manipuliert?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.0.html

Extern

Rundfunksbeitragsklage ist eine zusätzliche Möglichkeit der Klage mit einer anderen Sichtweise auf die Art und Weise der Umsetzung in bezug auf das Grundgesetz.
Eine Entscheidung dort an einer Klage teilzunehmen ersetzt jedoch nicht den persönlichen Rechtsweg.

http://rundfunkbeitragsklage.de/info/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. September 2015, 21:50 von Bürger«

  • Moderator
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat
Lohnt es sich noch zu klagen, oder schaden weitere abgewiesene Klagen dem Ziel?
Diese "oder"-Frage ist nicht korrekt gestellt... ;)
...denn diese impliziert vorgreiflich, dass die Klage abgewiesen würde.
Wird sie aber nicht zwingend, wie zahlreiche Ruhendstellungen dokumentieren... ;)

VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82852.html#msg82852


Weitere abgewiesene Klagen dürften dem "Ziel", unter welchem wohl die höchstinstanzliche Feststellung der Verfassungswidrigkeit bzw. der "Unvereinbarkeit mit der Verfassung" in der jetzigen Auslegung des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) zu verstehen wäre, nicht sonderlich schaden, da ja insbesondere bereits höherinstanzliche Verfahren anhängig sind...

Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg91101.html#msg91101

in Erwartung einer Entscheidung bei diesem Verfahren
REVISION vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Az. 6 C 7.15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14068.0.html


Auch ist der Rechtsweg (einschl. der Klage, sofern ein WiderspruchsBESCHEID oder eine trotz Widerspruch eingeleitete Zwangsvollstreckung einen dazu zwingt) faktisch der einzige Weg, sozusagen "legal" die Zahlung bis zum Verfahrensende kategorisch zu verweigern. Auch dies ist nicht zu verachten... ;)


Um hier auch gleich etwaigen destruktiven Spekulationen vorzubeugen,
sei allen Zweiflern oder Verzagten nochmals gesagt:
Nicht etwa bisherige und jetzige abschlägige Urteile mit *zukünftigen* gleichsetzen!
Denn damit wäre jeder schlecht beraten gewesen, der auch schon in der Vergangenheit letztinstanzlich gewonnen hat ;)

Ich gebe auf...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265


In diesem Sinne:
Gute Erfolge! ;)


PS: Was las ich heute wieder für einen Spruch...?
"Am Ende wird alles gut.
Und ist es noch nicht gut, so ist es auch noch nicht das Ende." ;) ;D


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D
  • Beiträge: 10
Gibt es auch Verfahren, die nach April 2015 ausgesetzt wurden?

Person A will auf jeden Fall klagen, einfach weil es nicht rechtens ist. Person A zahlt nicht für einen Service, den es nicht nutzen will und kann.

Aber was hat diese Person A zu erwarten. Sie weiß vor allem nicht, wie sie sich bei dem Gerichtstermin verhalten soll etc.


Außerdem aus deinem "das Verfahren wurde eingstellt" Link:

Bis dahin kann sich der örR legitim am Geld der Bürger vergreifen, weil die Verfassungswidrigkeit ja noch nicht festgestellt wurde.

Person A hat bisher noch keine Einzugsermächtigung erteilt. Wird es also nach einem Einstellen des Verfahrens los gehen mit Kontopfändung etc.?

Liebe Grüße,
Dave


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Bis dahin kann sich der örR legitim am Geld der Bürger vergreifen, weil die Verfassungswidrigkeit ja noch nicht festgestellt wurde.
Person A hat bisher noch keine Einzugsermächtigung erteilt. Wird es also nach einem Einstellen des Verfahrens los gehen mit Kontopfändung etc.?

Mit "Bis dahin kann sich der örR legitim am Geld der Bürger vergreifen, weil die Verfassungswidrigkeit ja noch nicht festgestellt wurde." soll gemeint sein, dass - solange die (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) nicht in Gänze oder in wesentlichen Regelungen gekippt ist, nach eben dieser Grundlage "rechtens" verfahren wird, d.h. das Geld der Bürger erhoben und eingetrieben wird...

...es sei denn, sie wehren sich z.B. mit dem offiziellen, regulären Rechtsweg von Widerspruch und Klage ;)

Solange aber das eigene Verfahren nicht abgeschlossen ist (d.h. entweder in die nächste Instanz geht, am Gericht aus Kapazitätsmangel "hängenbleibt" oder offiziell "ruhendgestellt" wird), werden i.d.R. weitere Festsetzungen sowie die Mahnmaßnahmen etc. bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt.

Ausnahmen bestätigen die Regel:
Manchen Ruhendstellungen wird von der Gegenseite nur unter der Bedingung zwischenzeitlicher Zahlugn zugestimmt - oder oder oder.

Sofern der Kläger bei einer abschlägigen Entscheidung nicht in die nächste Instanz geht, wäre die Forderung prinzipiell fällig und zu begleichen. Welche "alternativen Wege" dann der Betroffen beschreitet und wieviel Sand er noch so ins Getriebe streut, bleibt dann jedem selbst überlassen.

"Ruhendstellung" wäre daher das anzustrebende Ziel...
...und sollte eigentlich angesichts der höherinstanzlichen Verfahren jedem Gericht als "zweckmäßig" erscheinen.

aktuelle Beispiele aus 2015 u.a. unter
Widerspruch zur Niederschrift und andere Aktionen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15211.msg105015.html#msg105015


Eine Garantie gibt es nicht. Einfach im Forum ausgiebig lesen.


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s

six2seven

Zitat DaveNate:
Lohnt es sich noch zu klagen, oder schaden weitere abgewiesene Klagen dem Ziel?

Hallo,
…wenn die Belastung von monatlich 17,50 €, ergo deren Aufhebung,
als höchstes Ziel gesehen wird, sollte natürlich dafür "gekämpft "
werden, leider verwässert dabei aber auch der ursächliche Widerstand.

Der ö.r.R ist vom Ursprung, also der zugewiesenen GRUNDVERSORGUNG,
zu einem der weltweit größten Medienunternehmen mutiert,
agiert ohne Schranken, hofiert Politik - Kapital - Justiz,
lässt sich zwar vom Bürger aushalten, blendet Ihn aber dafür gerne aus,
hat ein Ver -und Nachsorgesysteme entwickelt, das Seinesgleichen sucht,
vertraut nur eigens erstellten Gutachten und eingerichteten Kontrollsystemen,
reicht ein Ereignis nicht durch, sondern -bearbeitet - es,
fordert einen Zwangbeitrag als " Demokratieabgabe " und
deutet Kritik an Programmen und Zuständen der Anstalten,
als Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung….. etc. etc.

…wenn all das nicht Grund genug ist, das Konstrukt ö.r.R. grundsätzlich
auf den Prüfstand zu stellen, brauchen wir Nachhilfe im Fach Demokratie.


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B
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Also ich kenne jemanden, dessen Verfahren nach April 2015 ruhend gestellt wurde ...  ;)


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D
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Ok, Klage ist raus. Mit Antrag auf Fristverlängerung für eine Begründung.

Wie setzt man so eine Begründung am besten auf. Kurz und knackig? Zig Seiten lang? Habe da einige Threads zu gelesen, aber was meint ihr funktioniert am besten? @Brauchsnicht: Vielleicht kannst du ja mal deinen Bekannten fragen, wie er da ran gegangen ist. Ich klage übrigens in Berlin. Ich denke mal da hagelt es mehr Klagen als in einem Dorf, oder?


Edit "Bürger":
Da die Eingangsfrage diesese Threads
"Lohnt es sich noch zu klagen, oder schaden weitere abgewiesene Klagen dem Ziel?"
nunmehr abgehandelt ist, wird dieser Thread zwecks Vermeidung von Abschweifungen und zur Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums geschlossen.
Informationen zur Klage bitte unter den einschlägigen Threads sichten... wie u.a. unter
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
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