..."FestsetzungsBESCHEID" ist nur der seit September 2014 eingeführte Betreff für die bisherigen "Gebühren-/ BeitragsBESCHEIDe" - vom Charakter her aber das "gleiche":
Beiträge wurden und werden per ~BESCHEID festgesetzt - incl. Rechtsbehelfsbelehrung.
Insofern handelt es sich bei hiesigem fiktiven Fall also um den "klassichen" Fall einer
"Vollstreckung trotz Widerspruch" bzw. einer
"Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" - und mit beiden Begriffskombinationen lassen sich per
Suchfunktion entsprechend ausreichend Beiträge im Forum finden, da dieses allgemeine Thema bereits mehrfach behandelt wurde - so u.a. unter
...aufgrund der mit der
Suchfunktion des Forums zahlreich zu findenden ähnlich gearteten Beispiele wie...
Ist eine Zwangsvollstreckung ohne Widerspruchsbescheid möglich?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10352.msg71600.html#msg71600Brief vom Obergerichtsvollzieher/ Widerspruchsbescheid seit 6 Monaten ausstehendhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13473.0.html...und offensichtlich nicht nachlassenden Fällen von
-
"(Zwangs-)Vollstreckung trotz Widerspruch" bzw.
-
"(Zwangs-)Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID"der aktuelle Versuch einer kleinen fiktiven Ergänzung unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838C) bei nachweislich zugestelltem und
widersprochenem
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"
Sollte die 3-Monats-Bearbeitungsfrist des Beitragsservice für den Widerspruchsbescheid fruchtlos abgelaufen sein, so könnte Person A ggf. statt einer Untätigkeitsklage gleich direkt Klage gegen den/ die widersprochenen Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID/e einlegen.
[...]
Insbesondere, sofern erst eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" von der örtlichen Vollzugsstelle vorliegt (ohne schon drohenden Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft)...
...und um eine Klage nicht unnötigerweise zu forcieren, könnte eine fiktive Person ggf. auch erst einmal einen "gütlichen" Versuch unternehmen und ARD-ZDF-GEZ ggf. doch noch zu einer Einstellung der Zwangsvollstreckung bewegen - z.B. mit einem formlosen (aber dennoch nachweislich versendeten - der Schnelle wegen wohl am besten per Fax) Schreiben ähnlich diesem...
"Sehr geehrte Damen und Herren,
mit äußerstem Befremden nehme ich Kenntnis von einer "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" durch meine örtliche Vollstreckungsstelle, welche offenkundig auf einem Vollstreckungsersuchen Ihrer Stelle beruht.
Ich fordere Sie hiermit in aller Bestimmtheit auf, dieses Vollstreckungsersuchen unverzüglich zurückzuziehen, die Vollstreckungsmaßnahmen einzustellen und stattdessen Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich gegen *alle* bisherigen Bescheide jeweils fristgemäß Widerspruch eingelegt hatte incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - welche ich hiermit allesamt nochmals bekräftige.
Hilfsweise stelle ich hiermit nochmals Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 VwGO für alle meine bisherigen Widersprüche, da ich mir die Zahlung des Betrags nicht leisten kann.
Für alle bisherigen Widersprüche stehen die mir gesetzlich zustehenden rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheide Ihrerseits seit Monaten aus!
Ihre "Gebühren-/ Beitrags-" bzw. "Festsetzungsbescheide" sind daher noch nicht rechtskräftig.
Daher weise ich auch die in der zwischenzeitlichen "Mahnung" ausgewiesenen Mahngebühren vollumfänglich zurück.
Alle erfolgten Widersprüche sind zulässig und begründet.
Da die Ihnen gesetzlich zugestandene maximal dreimonatige Bearbeitungsfrist für die Widerspruchsbescheide bereits seit langem abgelaufen ist, behalte ich mir - insbesondere bei tatsächlicher Einleitung bzw. Fortsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen - vor, umgehend den Rechtsweg zu beschreiten.
Von Ihnen etwaig eingeleitete bzw. fortgesetzte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werde ich in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meine Widersprüche in der Hauptsache entschieden worden ist.
Mit freundlichen Grüßen"
Vielleicht sollten fiktive Personen dieses fiktive Schreiben dann auch sowohl an den fiktiven sog. "Beitragsservice", als auch an die fiktive Landesrundfunkanstalt - ggf. auch gleich direkt an die jeweilige Intendanz adressieren.
Dieses Schreiben dann ggf. auch zur Kenntnis an die örtliche Vollstreckungsstelle...
...ggf. mit der Maßgabe vorerst bis zu einer Rückmeldung von ARD-ZDF-GEZ innezuhalten?
Am besten vielleicht auch gleich noch als offizielle Beschwerde an den jeweiligen Landtag und die Staatskanzlei, auf dass die dort Sitzenden, für diesen Unfug Hauptverantwortlichen, tagtäglich mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert werden...
Inwiefern all dies Früchte trägt, bliebe zu beobachten...
Da das Thema aktuell an anderer Stelle nochmals vertieft behandelt wird unter
Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - wie vorgehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15771.0.html
Mehrfachdiskussionen im Forum jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread vorsorglich und mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis.