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Autor Thema: 1ter Festsetzungbescheid - Widerspuch was schreibt Person A rein?  (Gelesen 4220 mal)

B
  • Beiträge: 3
Hallo Freunde!

Person A hat wirklich viel hier rum gelesen und um so mehr er liest desto mehr fühlt er sich verunsichert. Deshalb die Bitte um Hilfe:

Nehmen wir an A wohnt in der Landeshauptstadt von Niedersachsen und hat bislang noch keine Beiträge gezahlt. Nach mehreren Beitragsbescheiden bekommt A heute den Festsetzungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diesen sollte man auf jeden fall Widerspruch einlegen richtig?

1. Hat jemand möglicherweise eine passende Vorlage die A übernehmen könnte? Link oder Worddatei wären super Hilfreich
2. Wo schickt A das hin ? Beitragsservice oder Rundfunk?


Großen Dank im Voraus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. September 2015, 19:13 von Uwe«

K
  • Beiträge: 810
Gegen diesen sollte man auf jeden fall Widerspruch einlegen richtig?

Richtig.
Wenn man damit nicht einverstanden ist, sollte man Widerspruch einlegen.

1. Hat jemand möglicherweise eine passende Vorlage die A übernehmen könnte? Link oder Worddatei wären super Hilfreich

Die Idee, eine Vorlage zu nehmen, ist gar nicht so schlecht. Weil ohnehin alles abgebügelt wird, ist es auch vollkommen egal, welche Vorlage man nimmt. Will man die Brüder und Schwestern beim Beitragsservice ein bißchen ärgern, nimmt man am besten eine sehr umfangreiche Vorlage. Hierfür würde sich diese Vorlage gut eignen.

2. Wo schickt A das hin ? Beitragsservice oder Rundfunk?

Das ist in der Tat eine berechtigte Frage, denn es steht noch nicht einmal fest, ob der Beitragsservice überhaupt der richtige Widerspruchsgegner ist.
Wenn man seinen Widerspruch an die Anstalt schickt, wird er weitergeleitet an den Beitragsservice. Man könnte seinen Widerspruch daher auch direkt an den Beitragsservice senden. Ob das aber rechtlich wirklich richtig ist, ist eine andere Frage, deren Beantwortung sehr viel Zeit in Anspruch nehmen würde und daher hier nicht thematisiert wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. September 2015, 18:29 von Uwe«

P
  • Beiträge: 3.997
Es gibt unter Suche ein paar

Widerspruch 2014
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Mein Widerspruch (83 Seiten)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13289.msg89392.html#msg89392

Mein Widerspruch bzw. Vorlage zur Klagebegründung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13700.msg92080.html#msg92080

2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Dezember 2015, 00:10 von Bürger«

K
  • Beiträge: 810
Mein Widerspruch (83 Seiten)

...ist mittlerweile auf über 130 Seiten angewachsen. Sollte also irgendwann nochmal ein Festsetzungsbescheid eintreffen, haben die noch 50 Seiten mehr zu lesen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. September 2015, 18:30 von Uwe«

m

mk222

Zitat
...ist mittlerweile auf über 130 Seiten angewachsen. Sollte also irgendwann nochmal ein Festsetzungsbescheid eintreffen, haben die noch 50 Seiten mehr zu lesen.

B nimmt A ungern seine Illusionen, aber sei ganz sicher, das die Menge der Seiten, die A dort hinschickt keinen Unterschied macht.

Es wird sowieso nicht gelesen. Bestenfalls wird es überflogen. Das aber nicht wegen dem Inhalt, sondern nur  um herauszufinden, welche Standardantwort man zurückschickt.

Zum eigentlichen Thema: A sollte wirklich nur dann widersprechen, wenn A später auch klagen will. In jedem anderen Fall widerspricht A gar nicht, sondern wartet auf den GV. Alle anderen Ratschläge sind nach all den praktischen Erfahrungen sinnlos.

Dieser Meinung war B übrigens schon vor 1,5 Jahren, aber da war das ganze Ausmass der korrupten Gerichte noch nicht ganz so offensichtlich. Zumindest nicht hier im Forum. Das hiess es noch: "Du musst auf jeden Fall widersprechen, sonst steckst Du tief in der Scheisse."

Die Wahrheit ist wohl eher: Wer widerspricht, steckt tief in der Scheisse, da er mit der GEZ in Verhandlungen eintritt, die man nicht mehr rückgängig machen kann.

Aber lass Dich ruhig weiter beraten. Die Meinungen zu dem Thema sind sehr verschieden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. September 2015, 19:17 von Uwe«

B
  • Beiträge: 3
Zitat
Zum eigentlichen Thema:  sollte wirklich nur dann widersprechen, wenn A später auch klagen willst. In jedem anderen Fall widerspricht A gar nicht, sondern wartet auf den GV. Alle anderen Ratschläge sind nach all den praktischen Erfahrungen sinnlos.

Dieser Meinung war ich übrigens schon vor 1,5 Jahren, aber da war das ganze Ausmass der korrupten Gerichte noch nicht ganz so offensichtlich. Zumindest nicht hier im Forum. Das hiess es noch: "Du musst auf jeden Fall widersprechen, sonst steckst Du tief in der Scheisse."

Das ist doch mal eine Aussage ! C hat nämlich auch das Gefühl das dieses ganze hin und her geschreibe kein wirkliches Resultat bringt - jedenfalls hat er hier und anderweitig keinen gelesen!

Klagen würde C schon gerne aber C hat 1. viel zu wenig zeit dafür sich damit zu beschäftigen und 2. keine Lust noch extra irgendwelche Gebühren zahlen zu müssen - die beim Klagen wohl entstehen.

Wenn C jetzt weiter einen auf ignore mache - wie lange könnte es dauern bis sich wirklich ein GV meldet?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. September 2015, 19:20 von Uwe«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.582
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wie lange es dauert, bis nach einem FestsetzungsBESCHEID die Zwangsvollstreckung ergeht, kann nur geschätzt werden - nach Fristablauf mglw. ~4 Wochen bis zur Mahnung. Nach deren Fristablaub mglw. nochmals 4 Wochen - ggf. ist zwischenzeitlich schon ein weiterer Bescheid ergangen, in welchem dann mitgeteilt wird, dass für vorhergehende, rechtskräftig gewordene Bescheide die Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde...
...zu den Folgen, siehe bitte unten und im Forum.

Was könnte eine Person aber in einen Widerspruch reinschreiben?
Eine schon vielfach abgehandelte Frage im Forum
Siehe dazu bitte u.a. obige Links von PersonX.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich auch der Punkt
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421



Ich nehme Dir ungern Deine Illusionen, aber sei Dir ganz sicher, das die Menge der Seiten, die Du dort hinschickst keinen Unterschied macht.
Es wird sowieso nicht gelesen. Bestenfalls wird es überflogen. Das aber nicht wegen dem Inhalt, sondern nur  um herauszufinden, welche Standardantwort man zurückschickt.
Der Umfang scheint sehr wohl einen Unterschied zu machen. Es ist bekannt und dokumentiert, dass die Bearbeitung (allein schon aus rein arbeitsökonomischen Gründen: erst die "einfachen", dann die "komplizierten" Fälle) im Falle umfangreicher Widersprüche durchaus auch schon mal ein Jahr dauern kann...

2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html
>>> WiderspruchsBESCHEID nach einem reichlichen Jahr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg101179.html#msg101179

Für maximalen Arbeitsaufwand und somit maximale  Bearbeitungsdauer gilt vermutlich:
am besten handschriftlich, Schachtelsätze, "ohne Punkt und Komma", ohne Absätze, *viele* und *individuelle* Gründe, usw.  ;D


Du solltest wirklich nur dann widersprechen, wenn Du später auch klagen willst.
Gegenthese ;)
Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237

In jedem anderen Fall widersprichst Du gar nicht, sondern wartest auf den GV. Alle anderen Ratschläge sind nach all den praktischen Erfahrungen sinnlos.
Die anderen "Ratschläge" sind nach den "praktischen Erfahrungen" überhaupt nicht "sinnlos".
..."auf den GV warten" könnte man auch nach dem Widerspruch ;)
Umgekehrt, d.h. nach dem GV in Widerspruch zu gehen, wäre hingegen i.d.R. kaum bis gar nicht mehr möglich. Wer keine Rechtsmittel einlegt, hat sie verwirken lassen.

Dieser Meinung war ich übrigens schon vor 1,5 Jahren, aber da war das ganze Ausmass der korrupten Gerichte noch nicht ganz so offensichtlich. Zumindest nicht hier im Forum. Das hiess es noch: "Du musst auf jeden Fall widersprechen, sonst steckst Du tief in der Scheisse."
Nur leider hat man auch i.Z. der Zwangsvollstreckung mit diesen Gerichten zu tun...
...allerdings in einer noch schlechtereren Ausgangslage und "Verteidigungshaltung".
Wer den Stress mit monatelanger (bei einigendurchaus schon mal 8 Monate!) ständig fristdrohender gerichtlicher Auseinandersetzung im Zuge eines Zwangsvollstreckungsverfahrens auf sich nehmen möchte, "nur zu" - er möge sich vorher aber besser ein Bild davon machen - z.B. unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html

Ein auf die lange Bank geschobenes Widerspruchs- und Klageverfahren, was gleichzeitig die Rechtsansprüche zumindest potenziell wahrt, relativiert somit die These, dass man "mit Widerspruch in der Scheiße" stecken würde...

Nicht wenige Verfahren wurden ruhendgestellt.
Damit kann der Betroffene i.d.R. bis zum Ende des Verfahrens quasi "legal" die Zahlung vorenthalten, kann sich die Auseinandersetzung mit Zwangsvollstreckung/ GV ersparen - und muss nicht durch die weiteren Instanzen.

Im Übrigen sei nochmals allen Zweiflern oder Verzagten gesagt:
Nicht etwa bisherige und jetzige abschlägige Urteile mit *zukünftigen* gleichsetzen und die Anwälte als "unfähig", "befangen" oder "machtlos" stigmatisieren!
Denn damit wäre jeder schlecht beraten gewesen, der auch schon in der Vergangenheit LETZTINSTANZLICH GEWONNEN hat ;)

Ich gebe auf...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265



Die Wahrheit ist wohl eher: Wer widerspricht, steckt tief in der Scheisse, da er mit der GEZ in Verhandlungen eintritt, die man nicht mehr rückgängig machen kann.

In "Verhandlungen mit der GEZ" (diese ist ja ohnehin nur von peripherem Interesse, da die Landesrundfunkanstalt bzw. der Gesetzgeber der primäre Gegner ist) tritt hier überhaupt niemand...
...da es hier ohnehin nichts mit "Vertrag" zu tun hat, sondern sich um ein offiziell eingetragenes und (wenn auch augenscheinlich verfassungswidriges) LandesGESETZ handelt, dessen Verfassungswidrigkeit aber erst noch "erklagt" werden muss - wie schon eingehend erläutert unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html


Aber lass Dich ruhig weiter beraten. Die Meinungen zu dem Thema sind sehr verschieden.
dito


Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Edit "Bürger" @Blume_des_Lebens und alle anderen:
Bitte *ALLE* immer und überall und gegenseitig auf den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum achten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Eine Rechtsberatung kann, darf und wird im Forum nicht gegeben werden!
Dieser Thread müsste umfangreich moderiert werden. Da die Kapazitäten aber bereits gut ausgelastet sind, ist fraglich, ob dafür Zeit bleibt. Bis dahin muss der Thread geschlossen werden.
Bitte unterstützt die Moderatoren und somit auch das Forum und die Sache, in dem Ihr alle zukünftig selbst aktiv darauf achtet.
Das Forum ist auf die Unterstützung seiner Mitglieder angewiesen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. September 2015, 02:44 von Bürger«
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