Hallo zusammen,
ich entschuldige mich nun schon einmal für evtl. Fehler
Gestern mittag war der Vollstreckungsbeamte bei mir zu Hause bzw. bei meinen Eltern
und es ging natürlich um den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice,
ein Glück war ich nicht da!
Der Vollstreckungsbeamte hat den Vollstreckungsauftrag da gelassen und
mir die Möglichkeit gegeben, innerhalb von 14 Tagen den Betrag zu begleichen.
Folgendes zur Sachlage:Ich habe von April 2014 - März 2015 mit meinem damaligen Freund zusammen gewohnt.
Wir haben keine Rundfünkgebühren gezahlt, aber auch nie einen Bescheid erhalten.
Seit März wohne ich wieder bei meinen Eltern.
Da soll angeblich auch ein Vollstreckungsbescheid eingegangen sein, mir allerdings unbekannt.
Der Vollstreckungsbescheid wurde vom Amt, bei welchem ich gemeldet bin, ausgestellt.
Aufgrund dessen, dass ich nicht auf den Bescheid geantwortet habe, wurde der Vollstreckungsbeamte geschickt.
Ich habe nun auch schon beim Amt angerufen, die Dame war sehr freundlich, wollte mir den Bescheid nochmals zukommen lassen,
allerdings hatte ich ihr gesagt, dass das unnötig sein, da ich den Auftrag vom Beamten habe.
Ich hatte ihr auch gleich mitgeteilt, dass ich Widersoruch einlegen werde, und ob wir den Vollstreckungsauftrag erstmal "auf Eis legen" könnten.
Sie war damit einverstanden und Ich sollte ihr einfach eine Kopie von dem Widerspruchs-Schreiben zukommen lassen.
Allerdings bin ich nun bisschen verwirrt.
Ich muss ja eigtl Widerspruch beim Amt einlegen und die müssen dann ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice informieren, oder nicht?
Was kann ich tun, damit ich diesen Beitrag nicht zahlen muss.
Es handeln sich um ca. 300€
Was mich zudem noch verwundert, dass nur ich ein Schreiben bekomme habe und mein Ex-Freund nicht...
Schliesßlich waren 2 Personen in dem Haushalt gemeldet!
Die Frage ist natürlich nun, was schreibe ich in meinem Widerspruch??
Kann mir da vielleicht jmd helfen?
Bisschen konnte ich schon zu Blattpapier bringen:)
Widerspruch gegen den Vollstreckungsauftrag an das Amt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Durchsicht des Vollstreckungsauftrags (datiert auf, 06.08.2015, hier eingegangen 24.11.2015) gehe ich davon aus, dass es sich nicht um einen rechtswirksamen Auftrag handeln kann. Für den Fall, dass ich mich mit dieser Einschätzung irren sollte und deutsche Gerichte das anders sehen, lege ich hiermit vorsorglich und zur Wahrung der Frist Widerspruch ein.
Zur Begründung:
1. Es ist nicht eindeutig erkennbar, wer der Gläubiger ist.
2. Die Vollstreckbarkeit der Forderung ist nicht gegeben, da kein offizieller rechtsmittelfähiger Beitragsbescheid vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zugestellt wurde.
3. Der Beitragsservice ist laut Angaben in seinem eigenen Impressum „nicht rechtsfähig“.Ich hoffe, dass mir Jemand helfen kann und vielleicht auch ähnliche Erfahrungen gemacht hat!
Vielen lieben Dank!
Blume