Nabend zusammen,
Person A ist schon eine Weile am Kämpfen und hat gestern ein Schreiben auf dem Briefpapier des ARD ZDF Deutschlandradio bekommen, in dem sinngemäß folgender Wortlaut steht.
Den Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid des Westdeutschen Rundfunks Köln vom 02.03.2015 hier eingegangen am 23.03.2015 weisen wir zurück.
Gründe:
Sie begründen den Widerspruch das die Erhebung samt Säumniszuschlag nicht statthaft sein und verweisen auf das Urteil vom LG Tübingen
Der Widerspruch ist zulässig aber nicht begründet.
Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrages ist Art.4 ( Rundfunkbeitragsstaatsvertag)
In der folgenden Seite wird darauf eingegangen was ich monatlich zu zahlen habe
Zwischenzeitlich ist dieser Beschluß vom LG Tübingen vom 19.05.2014 Az. 5T 81/14 vollständig aufgehoben worden.
Die Landesrundfunkanstalten sind ermächtigt, Einzelheiten des Anzeigeverfahrens und des Verfahrens zur Leistung des Rundfunkbeitrages durch Satzung zu Regeln (§9 Absatz 2 RSV)
werden innerhalb von 4 Wochen blablabla
Eine Zahlung leisteten Sie nicht, der Bescheid ist zu Recht ergangen
Rechtsbelehrung:
Gegen den angefochtenen Bescheid kann in der Fassung dieses Widerspruchbescheids kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim
Verwaltungsgericht [...]
Adresse
schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäfststelle dieses Gerichts erhoben werden
Das Schreiben wurde von zwei Personen handschriftlich unterschrieben.
Kann nun jemand sagen was der nächste logische Schritt ist?Person A überlegt nun ob sie auf das GG ( Verträge zu lasten Dritter ) verweisen soll und damit einen weiteren Einspruch tätigt.