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Autor Thema: GEZ Antwort auf den Widerspruch nach einem Jahr und nun ?  (Gelesen 4345 mal)

N
  • Beiträge: 1
Hallo zusammen

wir haben vor einem Jahr genau am 10.03.2015 Widerspruch gegen den Beirtragsbescheid eingelegt , haben dann fast ein Jahr lang nix mehr gehört von der GEZ .
Nun haben wir die Antwort auf unseren Widerspruch von der GEZ erhalten . :(
Wie sollen wir nun auf dieses Schreiben reagieren bzw Antworten.
Auf dem Schreiben befindet sich keinerlei Rechtsbelehrung , auf der Rückseite sind nur die Abwicklungskonten angegeben .

Das orginal Schreiben der GEZ wurde als Bilddatei angehängt .


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2016, 16:45 von seppl«

a

anne-mariechen

Der Beitragservice geht inzwischen davon aus, dass die rechtlichen Grundlagen vor Gericht geklärt sind und die ZV greifen. Deshalb wird jetzt der letzte Rest an Widerstand Stück für Stück konsequent an den Erfahrungen die der Beitragservice in Köln gesammelt hat abgearbeitet.

Im Grund ist der Brief nur eine Information ohne Wert und kein Widerspruchsbescheid nach einem VwVfG bzw. LVwVfG( schon gar kein Festsetzungsbescheid), wenn Sie Widerspruch eingelegt hatten. Ich würde sagen abwarten und Tee trinken, draussen ist es weiterhin noch kalt.


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  • Beiträge: 43
Hallo Nightsteel,

auf dieses Schreiben muss nicht reagiert werden, da auf der Rückseite keine Rechtsbelehrung vorhanden ist.

Die nächsten Schritte sind wie folgt:

Abwarten bis der Festsetzungs/Beitragsbescheid kommt und dann Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.

Gruß

BMF


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...und wenn alle Stricke reißen, sind noch genug da um sich aufzuhängen....

e
  • Beiträge: 811
Der Beitragservice geht inzwischen davon aus, dass die rechtlichen Grundlagen vor Gericht geklärt sind und die ZV greifen. Deshalb wird jetzt der letzte Rest an Widerstand Stück für Stück konsequent an den Erfahrungen die der Beitragservice in Köln gesammelt hat abgearbeitet.

Im Grund ist der Brief nur eine Information ohne Wert und kein Widerspruchsbescheid nach einem VwVfG bzw. LVwVfG( schon gar kein Festsetzungsbescheid), wenn Sie Widerspruch eingelegt hatten. Ich würde sagen abwarten und Tee trinken, draussen ist es weiterhin noch kalt.
Genau.
Wenigstens ist aus der BS Historie der Satz verschwunden....wünschen Sie einen Bescheid, melden sie sich, sonst gehen wir davon aus, das sich ihr Widerspruch erledigt hat. KAM WOHL NICHT SO RECHTSSICHER RÜBER! WIE SICH DER BS DAS IN SEINER VERMEINTLICHEN BAUERNSCHLÄUE AUSGEDACHT HAT... >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2016, 17:52 von seppl«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

P
  • Beiträge: 1
Hallo Mitstreiter,

einen ähnlichen Brief hatte ich heute auch in der Post.
Ich kann den nur heute nicht einscannen, das mach ich morgen.
Bei mir steht unten drunter folgendes:
WIR HABEN SIE ÜBER DIE RECHTLICHEN HINTERGRÜNDE UNSERER ENTSCHEIDUNG INFORMIERT UND AUF DIE ERSTELLUNG EINES WIDERSPRUCHSBESCHEIDS VERZICHTET.
SOLLTEN SIE DENNOCH DEN KLAGEWEG BESCHREITEN WOLLEN, BITTEN WIR UM MITTEILUNG. SIE ERHALTEN DANN EINEN RECHTSMITTELFÄHIGEN WIDERSPRUCHSBESCHEID.
ERHALTEN WIR INNERHALB 4 WOCHEN KEINE MITTEILUNG, GEHEN WIR VON EINER ERLEDIGUNG IHRES WIDERSPRUCHS AUS.

Was nun?

Daniel


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e
  • Beiträge: 811
Boh neeee, zu früh gefreut, sorry

Es gibt ihn noch, den Satz!


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f

fox

  • Beiträge: 437
...
WIR HABEN SIE ÜBER DIE RECHTLICHEN HINTERGRÜNDE UNSERER ENTSCHEIDUNG INFORMIERT UND AUF DIE ERSTELLUNG EINES WIDERSPRUCHSBESCHEIDS VERZICHTET.
SOLLTEN SIE DENNOCH DEN KLAGEWEG BESCHREITEN WOLLEN, BITTEN WIR UM MITTEILUNG. SIE ERHALTEN DANN EINEN RECHTSMITTELFÄHIGEN WIDERSPRUCHSBESCHEID.
ERHALTEN WIR INNERHALB 4 WOCHEN KEINE MITTEILUNG, GEHEN WIR VON EINER ERLEDIGUNG IHRES WIDERSPRUCHS AUS.

Ob das jetzt bedeutet, daß dem Widerspruch stattgegeben wird? ???
Man sollte es für sich positv bewerten  >:D
evtl. einen Rechtsanwalt fragen.



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w
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Moin zusammen,
Person A hatte heute auch einen ähnlichen Brief (die Varianten sind ja interessant, soll wohl so aussehen als wäre das eine individuelle Antwort)
im Kasten.... nach auch ca. einem Jahr Funkstille.
Person A fragt sich nun auch was zu tun ist.

Das Beste ist wohl abzuwarten, da dieses Schreiben ja eigenltich keine rechtskräftige Reaktion auf einen Widerspurch ist. Da kann eigentlich alles mögliche drin stehen, Fristen, etc... alles nicht rechtskräftig.
Oder sehe ich das falsch???


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Antwort auf Widerspruch", "Ihr Rundfunkbeitrag", "Wir sehen mit diesen Erläuterungen Ihr Anliegen als geklärt an [...]", "Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse.

Gleiches gilt für die als Demoralisierung gedachten abschlägigen (aber verkürzten) Ausführungen bzgl. eines mit dem Widerspruch gestellten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung, die Begriffe/ Kombinationen wie "selbst bei einem Widerspruch und einer Klage", "Rundfunkbeiträge weiterhin zu zahlen", "beide Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung" u.ä. enthalten.

Meist hilft es auch schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich dann u.a. auch dies...
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422


[...] Auch, wenn eine Antwort auf diese weitestgehend unverbindliche Antwort nicht erforderlich wäre, könnte ggf. pro-aktiv drauf reagiert werden - insbesondere, wenn darin Sätze auftauchen wie
Zitat
"Mit unseren Erläuterungen sehen wir ihr Anliegen als geklärt an [...]"
Zitat
"Wir sehen mit diesen Erläuterungen Ihr Anliegen als geklärt an [...]"
o.ä.
Antwort "Rundfunkbeitrag" > "...damit sehen wir Ihr Anliegen als geklärt an"?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11599.msg98646.html#msg98646
>>> mögliche Antwort einer fiktiven Person A ;)
Zitat
[...]


...auch der ominöse Hinweis bzgl. des noch nicht ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDs sowie die Ausführungen zum Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sind dort erwähnt:
Der ebenfalls immer häufiger vorkommende Satzausschnitt[/i][/color]
Zitat
"Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid"
sowie auch die regelmäßig zur Demoralisierung gedachten abschlägigen (aber verkürzten) Ausführungen bzgl. eines mit dem Widerspruch gestellten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung
Zitat
Es besteht eine unbedingte gesetzliche Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Rundfunkbeiträge. (§§2 Abs . 1, 5 Abs. 1 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Selbst bei einem Widerspruch und einer Klage gegen einen Beitragsbescheid sind die Rundfunkbeiträge weiterhin zu zahlen. Beide Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung (§80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung).
liefern bei einer entsprechenden Abfrage der Suchfunktion des Forums
Ergebnisse ähnlicher Fälle wie u.a. diese...

Fristsetzung zur nochmaligen Bestätigung des Widerspruchsbescheids-Wunsch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15753.0.html

Sollten Sie Ihren Widerspruch dennoch aufrechterhalten, können Sie sich...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14355.0.html

Antwort "Verzicht der Erstellung des Widerspruchsbescheids"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16513.msg109224.html#msg109224
Zitat
[...]

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen bzw. wird ggf. in Kürze gelöscht.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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