Was muss Person A nun tun?
...wenn sie sich wehren will, dann
innerhalb der in der umseitigen Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat) die dort ebenfalls angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) einlegen Zum Einen einen Widerspruch an den Beitragsservice schreiben.
Was sollte dieser Widerspruch beinhalten?
"Anregungen"...
...nicht zwangsläufig alles "gerichtsfest" - manches auch mit Vorsicht zu genießen:
Widerspruch 2014 - Ein Ansatz...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.htmlWiderspruchs-/Klagebegründungenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.htmlErgänzende Infos zu einem interessanten Verfahren
Spendenaufruf für das Gerichtsverfahren in Arnsberg am 20.10.2014 - RA Bölck ...http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11417.msg78485.html#msg78485sowie
NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11823.msg79636.html#msg79636etwas "alternativer"
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfreihttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.htmlDann liest Person A stetig etwas von "Aussetzung der Vollziehung".
Wo und wie wird das gestellt?
...parallel mit dem Widerspruch - an die "Behörde" gerichtet.
Anträge auf "Aussetzung der Vollziehung" sind schon in
mehreren Fällen von den Landesrundfunkanstalten bewilligt worden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9329.msg67049.html#msg67049Eine Formulierung à la Höcker wie z.B.
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Widerspruch"Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches.
Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!"scheint entsprechend Erfolg gehabt zu haben, wie mich deucht...
vgl. Seite 4 unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg67046.html#msg67046Ist es sinnvoll bereit jetzt einen Anwalt in Anspruch zu nehmen?
Das kommt auch ein bisschen auf das eigene Gemüt an.
Zu den regulären Gebührensätzen wird sich zu diesem Zeitpunkt wohl kaum ein Anwalt breitschlagen lassen - allenfalls bei freier Honorarvereinbarung, die aber nicht für jeden in Betracht käme.
Und in der 1. Instanz besteht nach allgemeinem Kenntnisstand jedenfalls noch kein Anwaltszwang.
Einen Widerspruch haben vermutlich fast alle Betroffenen ohne anwaltliche Hilfe verfasst.
Ein Problem bzgl. Anwälte sind die (für sie zu geringen) Kosten.
Der "Streitwert" ist zu gering - Honorar nach Gebührenordnung (der Anwälte!
) nicht "auskömmlich*. Eher ein "Idealisten"-Job - bzw. individuelle Honorarvereinbarung.
Anregungen u.a. im Forum - Koblenzer & Bölck scheinen derzeit die Aktivsten.
Allerdings dürften deren Kapazitäten auch nicht unbegrenzt sein...
Rechtsanwälte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11251.0.html...hilfreich kann es daher sein, wenn man sich z.B. in Gruppen zusammenfindet - Anregung siehe u.a. hier:
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölckhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11090.msg79427.html#msg79427Und was hat es mit dem Gutachten auf sich, welches scheinbar dabei hilft, den Beitrag nicht bezahlen zu müssen?
http://quer-denken.tv/index.php/1081-professoren-gutachten-eine-abfuhr-fuer-die-gez-aka-beitragsservice
Das Gutachten ist kein juristisches Gutachten - zur Untersetzung der Begründung kann es aber wohl allemal angeführt und zitiert werden.
7...8... aktuell 9(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN/ STUDIEN
+2 FUNDIERTE AUFSÄTZE [gesammelte Werke],
die dem sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
VERFASSUNGSWIDRIGKEIT und zahlreiche weitere eklatante RECHTSVERSTÖSSE bescheinigen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.htmlhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg83974.html#msg83974Wenn dann Widerspruch abgelehnt wurde, es an die Klage geht usw...
kommt dann irgendwo überhaupt ein Zeitpunkt, an dem man gewinnen kann?
Person A liest von Verfassungsgericht mit Anwaltszwang, keine Rechtsschutzversicherung die bezahlt usw...
Da es im Kern um die
formelle und materielle Verfassungswidrigkeit der Rechtsgrundlage, des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" geht, wird die Angelegenheit allenfalls vor der (zumindest inländisch) letzten Instanz, dem
Bundesverfassungsgericht (BVerfG), zu gewinnen sein. Bis dahin wird es wohl noch Jahre dauern...
Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840Eine Rechtsschutzversicherung (müsste Verwaltungsrecht beinhalten) kann nicht das Urteil vorwegnehmen... Natürlich wimmeln die mit diversen ernüchternden Aussagen gern ab. Am besten Deckungsabfrage via Anwalt.
Jedenfalls gibt es Deckungszusagen.
Problem ist eher, dass übliche RSV wohl ebenfalls nur nach Gebührenordnung vergüten - und das ist bei dem geringen Streitwert eben kaum auskömmlich. Da einen engagierten Anwalt zu finden, ist nicht so einfach - in der 1. Instanz ja aber auch nicht zwingend nötig.
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitraghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.msg52113.html#msg52113Für alle weiteren allgemeinen Fragen bitte unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html...und auch die
Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen.
Da diese allgemeinen Fragen schon mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt wurden, bleibt dieser Thread zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen und somit auch zur Wahrung der Übersicht des Forums mindestens vorübergehend geschlossen. Danke für das Verständnis.