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Autor Thema: ARD - ZDF - GEZ - Was qualifiziert den öffentlich-rechtlichen Vorteil?  (Gelesen 6589 mal)

V
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ARD - ZDF - GEZ - Was qualifiziert den öffentlich-rechtlichen Vorteil?

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gibt darauf die Antwort und blamiert sich und die Erschaffer:
Zitat
"... der Rundfunkbeitrag dient „der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ...“.

Es geht schlicht ums Geld, viel Geld für einen auserwählten Teil der Bevölkerung.
Es geht um dicke Gehälter, maßlose Zusatzrenten, Aufträge an Tochterfirmen, privilegierte Unternehmen, ...

Darüber hinaus werden die Bürger mit dem unter Zwang finanzierten ö.-r. Rundfunk bequem und nach Belieben beeinflusst, auf gewünschte Themen gelenkt, sie werden von wichtigen Themen abgelenkt und vielfach mit sinnlosem Reality-TV, ... und Scheindebatten beschäftigt.

Kommen wir zu den weiteren "Vorteilen".
Das Stubenhocken vor der Glotze mit wenig Bewegung verkürzt die Lebenserwartung, die Rentenversicherung kann so für andere Zwecke geplündert werden. Die menschliche Kommunikation reduziert sich häufig auf ein gemeinsames oder einsames Glotzen. Durch die weitere Wirkung auf das Gehirn und die Psyche werden glotzende, lenkbare Bürger produziert, denen es schwer fällt, selbst aktiv zu werden. Sie gewöhnen sich an die Zuschauerrolle und an den Umstand, dass jemand schon das Richtige tun wird. Sie verlernen zu hinterfragen, sich eigene Gedanken zu machen und selber aktiv zu werden. 

Was Medien für abstruse Personenkulte herbeizaubern, wissen wir nicht zuletzt durch gefallene Staatsführer, diverse angebliche Stars, Promis und Moderatoren. 

Alles laute Vorteile - soweit das Auge reicht.

Informieren können wir uns bei vertrauenswürdigen Quellen und im Internet, jeder nach seiner Anschauung.

Damit wir den Zwang abschütten und frei werden, müssen wir andere informieren, durch unsere Gespräche, Klagen, Proteste, Aushänge und Aktionen in den sozialen Netzwerken. Die folgenden und viele andere Texte im Forum sowie Aktionen können zur Information anderer verwendet werden, packen wir es an. Freiheit und Demokratie braucht den demokratiefeindlichen ö.-r. Sender-Zahl-Zwang und aufgedrängte Programme nicht:

>> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10015.0.html

>> Brief an den WDR und die GEZ (BAZ) Mitarbeiter <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8167.0.html

>> Der Widerstand beginnt mit Taten <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9677.0.html

Handelsblatt: "ARD und ZDF brauchen Reformen"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10284.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juli 2014, 15:11 von Viktor7«

V
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Kommen wir zur weiteren Details über die angeblichen Vorteile:

Urteil Verfassungsgerichtshof Bayern 15.05.2014
www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm

Zitat
"45
… Der Abgabenpflichtige habe die Rundfunkabgabe zu zahlen, weil ihm durch den Rundfunk eine allgemeine Informationsquelle erschlossen werde, also ein Vorteil zuwachse. …"

"80
(1) Dem Grunde nach ist der Rundfunkbeitrag im Verhältnis zur Steuer bundesverfassungsrechtlich durch seine Ausgleichsfunktion und die Finanzierungsgarantie zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besonders sachlich gerechtfertigt. Der Vorteilsausgleich dient nach den Vorstellungen des Normgebers zwei ineinandergreifenden Zwecken: Zum einen soll er den Vorteil abgelten, der daraus entsteht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in besonderem Maß die Grundlagen der Informationsgesellschaft fördert und einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen leistet (LT-Drs. 16/7001 S. 11); insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht. Zum anderen wird ein Entgelt für die Möglichkeit individueller Nutzung verlangt, von der bei typisierender Betrachtung in den gesetzlich bestimmten Raumeinheiten üblicherweise Gebrauch gemacht wird (vgl. etwa LT-Drs. 16/7001 S. 12 f., 17). Beide Gründe rechtfertigen jeweils für sich die Erhebung des Rundfunkbeitrags neben den Steuern (vgl. P. Kirchhof, Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, 2010, S. 59 f.)."

Mehrere Grundlegende Fehler liegen hier zu Grunde:

1. "Dem Grunde nach ist der Rundfunkbeitrag im Verhältnis zur Steuer bundesverfassungsrechtlich durch seine Ausgleichsfunktion und die Finanzierungsgarantie zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besonders sachlich gerechtfertigt"

Gerechtfertigt? Weil er wie eine Kopfsteuer alle finanziellen Schichten unabhängig der Leistungsfähigkeit trifft?   
Gerechtfertigt? Weil er die Finanzierungsgarantie einem 21 Millionen Euro PRO TAG Ausgaben-Moloch, bestehend aus 90 ö.-r. Programmen gibt und dafür das Eigentum (Geld) der Bürger mit 54 € pro Quartal schröpft?
Gerechtfertigt? Weil er durch das abpressen des Eigentums (Geld) die Bürger behindert, ihre eigene Medien-Wahl, nach eigener Weltanschauung und eigenen Bedürfnissen in ausreichender Menge sicherzustellen?


2. Typisierende Betrachtung und üblicherweise Gebrauch der öffentlich-rechtlichen Programme:

Die Begründung mit der typisierenden Betrachtung, dass in den Raumeinheiten üblicherweise Gebrauch von den öffentlich-rechtlichen Programmen auf Grund des Verbreitungsgrad von Rundfunkgeräten im Haushalt gemacht wird, entstamm der Logik der alten Urteile, aus einer Zeit mit fast ausschließlich öffentlich-rechtlichen Programmangeboten. Diese Begründung und Logik ist längst überholt, weil große Teile der Bevölkerung sich heute unterschiedlich informieren und auf bestimmte Quellen zugunsten anderer verzichten oder bewusst Quellen wegen der Vertrauenswürdigkeit meiden. Es kann nicht sein, dass ein Richter über die persönliche Vertrauenswürdigkeit entscheidet und zur Finanzierung einer nichtvertrauenswürdigen Quelle verpflichtet, wodurch die eigene ungehinderte Wahl untergaben wird.

Der Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte macht zudem die ÖRR Abgabe nach dem "Innehaben einer Wohnung" unheilbar widersprüchlich. Eine durch das Vorhandensein moderner Mediengeräte ubiquitär bestehende Rundfunknutzungsmöglichkeit unterstellt, wäre der Gesetzgeber nämlich durchaus berechtigt, bei Massenerscheinungen, wie sie die Erhebung einer Rundfunkabgabe darstellt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen. Bei Massenerscheinungen ist mit anderen Worten dem jeweiligen Einzelfall keine besondere Bedeutung gegenüber dem Gemeinwohl einzuräumen. Indes überschreitet der Gesetzgeber mit dem typisierenden Schluss vom Verbreitungsgrad moderner Empfangsgeräte in den Haushalten auf eine in jeder Wohnung bestehende Rundfunknutzungsmöglichkeit seinen Typisierungsspielraum. Einer Vorzugslast, die aus der weiten Verbreitung moderner Empfangsvorrichtungen in Haushalten typisierend auf eine zugleich in jedem Haushalt bestehende Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schließt, liegt ein ungeeigneter Anknüpfungspunkt zu Grunde. Mit dem Innehaben einer Wohnung an Stelle des Vorhandenseins eines empfangstauglichen Gerätes wird ein kategorial anderes, vom Rundfunk gelöstes und sachlich damit in keinerlei Zusammenhang stehendes Merkmal gewählt, um auf die Möglichkeit des Rundfunkempfangs typisierend zu schließen.

Beim Rundfunkbeitrag ist kein sach- und systemgerechter Zusammenhang zwischen der  Wohnungsabgabe und dem Zweck vorhanden. Der Anknüpfungspunkt Wohnung ist als dubios zu bezeichnen. Eine Hundesteuer für die Haltung von Katzen geht rechtlich auch nicht, das gilt auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrag.

Ein Besitz eines Multifunktions-TV/-Gerätes bedeutet heute noch keine Nutzung des ö.-r. Rundfunks.
Die neuen Multifunktions-TV/-Geräte dienen als Display für die Vielfalt der ganzen Welt, inkl. Internet, Internetradio, Privat-Radio (=Stadtradio), Pay-TV, Auslandssender, Display für DVD-, Blu-ray, YouTube, Spiele, Fotos und für den Internetabruf und Wiedergabe von Filmen. Das Festhalten an der Zwangssubventionierung eines Anbieters untergräbt die Grundrechte:

- Ungehinderte Information nach Art. 5 Grundgesetz,
- Eigene Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2),
- Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz,
- Handlungsfreiheit und negative Informationsfreiheit nach Art. 2 Grundgesetz, Weltanschauung nach Artikel 4,
- Würde des Menschen nach Artikel 1 Grundgesetz,
- Recht sich keiner Gesundheitsschädigung durch TV auszusetzen und diese nicht zwangssubventionieren zu müssen.


3. Ein Vorteil durch Gesundheitsschädigung der Gesellschaft und die Begründung der Demokratie- Informations-, Kultur und Wirtschaftsförderung durch Zwangsubventionierung einer bestimmten Quelle?

Die Wahl und das Recht sich nicht an der Zwangsubventionierung der Gesundheitsschädigung durch einen Anbieter zu beteiligen wird jedem Bürger genommen.
Einen Vorteil hat die ganze Gesellschaft, wenn mehr Bürger weniger Zeit vor dem TV Gerät verbringen und sich berieseln lassen. Bewegung ist gesünder und lesen bildet deutlich mehr als TV. TV richtet mehr Schaden als Nutzen. Um das zu erkennen, ist häufig ein Abstand von der TV Droge von Nöten. Einige wenige profitieren vom Fernsehen, die Gesellschaft als solche - wohl kaum.

Belege für die Gesundheitsschädigung durch Fernsehen:

Endlich bewiesen: Fernsehen macht dumm
10 psychologische Fakten über Fernsehen
Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens
TV-Konsum zerstört die Tagträume der Konsumenten - damit deren seelisches Gleichgewicht und langfristig auch deren seelische Gesundheit
Fernsehsucht - Wenn Fernsehen zur Droge wird
TV-Glotzen verhindert ‚Flow’ und Glücksempfinden
Fernsehen treibt Blutdruck in die Höhe



Ein verbrauchsgerechter Beitrag fördert das Demokratieverständnis. Die Demokratie-, Informations-, Kultur und Wirtschaftsförderung durch Zwangsubventionierung eines Anbieters, hier der ö.-r. Anstalten, untergräbt die Demokratie und verkehrt es in eine Meinungs-Diktatur. Aufgrund der Staatsabhängigkeit, siehe höchstrichterliches ZDF-Urteil, der Auslassungen, Umformulierungen und dem Senden von Bruchteilen der Weltinformationen, häufig einseitigen Meinungen, Beschuldigungen, Auftritten von Scheinexperten und der Scheindebatten wird gezielt eine einseitige Meinung der Anstalten verankert. Das Gleiche gilt für die Einschätzung, ob ein Mensch mit einer Waffe ein Soldat, Söldner, Freiheitskämpfer oder Terrorist ist. Massenmedien missbrauchen ihre Präsenz, um Aufmerksamkeit zu lenken und eine einseitige Meinung zu bilden.

Die ö.-r. Anstalten decken keine gemeinschaftswichtigen Aufgaben, die ANDERE Medien wie Privat-Radio (=Stadtradio), Zeitung, Zeitschriften, Bücher, Kauf- und Leihfilme, Internetradio und das Internet NICHT abdecken würden. Die Sonderstellung des ö.-r. Rundfunks untergräbt die Grundrechte:

- Ungehinderte Information nach Art. 5 Grundgesetz,
- Eigene Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2),
- Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz,
- Handlungsfreiheit und negative Informationsfreiheit nach Art. 2 Grundgesetz, Weltanschauung nach Artikel 4,
- Würde des Menschen nach Artikel 1 Grundgesetz
- Recht sich keiner Gesundheitsschädigung durch TV auszusetzen und diese nicht zwangssubventionieren zu müssen.


4. "Der Abgabenpflichtige habe die Rundfunkabgabe zu zahlen, weil ihm durch den Rundfunk eine allgemeine Informationsquelle erschlossen werde, also ein Vorteil zuwachse."
Die Geltung der Aussage ist heute nur noch Geschichte, wie vorhin dargelegt. Die allgemeine Informationsquelle ist mit der Zeit zu einer allgemeinen Informationsquelle unter vielen geworden und stellt nichts Besonderes dar. Auf Grund der Intransparenz, der maßlosen Zusatzrenten, Aufträgen an Tochterfirmen und privilegierten Unternehmen, der zahlreichen Skandale, des Staatseinflusses (ZDF Urteil), interner politischer Ausrichtung, der Übergröße aus 90 Programmen und der Unwirtschaftlichkeit mit dem Kostenpunkt von ca. 21 Millionen € pro Tag, der Verdrängung anderer Anbieter durch Zwangssubventionierung untergraben die öffentlich-rechtlichen Anstalten die ungehinderte und eigene Wahl der Medien.


Siehe auch
 
>> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10015.0.html

>> Brief an den WDR und die GEZ (BAZ) Mitarbeiter <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8167.0.html

>> Der Widerstand beginnt mit Taten <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9677.0.html

Handelsblatt: "ARD und ZDF brauchen Reformen"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10284.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. August 2014, 19:02 von Viktor7«

M
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Wenn ich mir das so durchlese, bekomme ich langsam doch das P in die Augen...

In Hannover (VG H) ist es am 22.10. um 9.30 soweit.

Wegen des geringen Streitwertes von weniger als 600 € sind Berufungen vermutlich kaum möglich, oder? Wenn die Urteile ohnehin abgewiesen werden, wozu dann die Verhandlung? Aus verschiedenen Beiträgen ist doch ersichtlich, dass die meisten Richter, wenn nicht alle, ihr Gewissen an der Garderobe abgegeben haben. Kann man wirklich noch auf Urteile im namen des Volkes hoffen? Mit dem Betrug? Warum nicht gleich eine erneute Revolution ausrufen und dem immer dümmer werdenden Konsumenten durhc entsprechende Gegenmaßnahmen (Sabotage, massiver Aufklärung etc.) wachrütteln? Klar kann Erkenntis und verstand nicht erzwungen werden, aber wir sin dwie Frösche im Wasser, das langsam erhitzt wird. Von oben so lange vorbereitet und für dumm verkauft. Göbbels sagte, man müsse das Volk erziehen. Erziehung geschieht am effektivsten, je unauffälliger und unterhaltsamer sie geschieht. Und damit bezog er sich direkt auf den von ihm diktierten Medienkonsum. Haben wir nicht das Gleiche? Worauf will Amerika ua. uns trainieren? Dass am Ende nur der "Superman" überleben wird? Ebola-Pabikmache. Laut WHO sterben jährlich (!) mindestens 20.000 Menschen an der Grippe. Ebola ist seit fast 40 Jahren bekannt und jetzt (!) drück die WHO Geld durch, dass ein Imfpstoff (!) getestet wird. Ja, sie wollen die Menschheit reduzieren, in Amiland stehen Steinsäulen mit den "Menschenrechten" (hat eigentlich schon jemand von den Menschenpflichten gehört? Wir hören immer von Rechten... bis die Politik unsere Pflichten einfordert... was sie zielstrebig tut), die fordern, dass die Menschheit auf 500.000 Erdenbürger reduziert werden soll! Wie sie das bloß erreichen werden?!... Sind Fakten, keine Verschwöerungstheorie.

Ja, ich muss aufpassen, dass keine Sicherung durchbrennt. Tut mir leid. Am Thema etwas vorbei.

Aber ehrlich: Unser "Rechtsstaat" hat doch nie wirklich existiert, oder? Gerechtigkeit gibt es laut Juristen doch gar nicht. Wie will man sich also juristisch wheren, wenn juristisch eine Wehr gar nicht möglich ist...

Wer mir Tipps für nächsten Mittwoch geben kann, schreibe mich gerne per pm an.
Ps: ich habe keinen Anwalt bekommen. Konnte ich mir nicht leisten und da Klage am Laufen habe ich keien PKH-Aussichten, trotz Ausbildungsvergütung! Anfragen, dass ich endlich einen Befreiuungsantrag bekommen könnte, wurden ignoriert, mein schwertskranker, gehbehinderter Vater hatte nach Monaten (!) aus seiner Stadtverwaltung einen solchen Antrag erhalten. zuvor waren solche Anfragen bei meiner Stadtverwaltung ins Leere gelaufen! Auch auf der Internetseite kam ich nicht durch.

Wenn die Klage sowieso abgewiesen wird, brauche ich nicht einmal mehr die 300 € für den Anwalt kurzfristig ausgeben... die kann ich denen dann hinterherwerfen. Was passiert, wenn die Klage abgewiesen wird und ich zahlungsunfähig bin? Ich hätte das Geld ja sparen können... Abe rich bin alleinerziehend und mein Kind wächst, hat Hunger... Seine Bedürfnisse steigen, angestachelt durch den permanten Medienkonsum seiner Mitschüler, die dermaßen mit Kaufversuchungne vollgestopft werden. (Moral wird in der verhandlung nicht angesprochen.)
Hat jemand damit schon Erfahrungen? danke für euer Auge und eure Hilfe!


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Zitat
Wegen des geringen Streitwertes von weniger als 600 € sind Berufungen vermutlich kaum möglich, oder?

Ob eine Berufung möglich ist, steht im Urteil. Das Gericht wird die Berufung zulassen, wenn der Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist. Die grundsätzliche Bedeutung der Erhebung von Rundfunkbeiträgen hat bereits das VG Hamburg mit Urteil vom 17.07.14 bejaht (Az: 3 K 5371/13). Die Entscheidung des VG Hamburg ist für andere Gerichte nicht bindend, aber der Hinweis auf dieses Urteil ist ein gutes Argument, die Berufung auch durch andere Verwaltungsgerichte zuzulassen.


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Kommen wir zu den weiteren "Vorteilen".
Das Stubenhocken vor der Glotze mit wenig Bewegung verkürzt die Lebenserwartung (...)
Naja, ich hab das Argument zwar auch eingewandt, aber genauso gut kann man umgekehrt argumentieren, dass Akademiker als (in der Regel) Büroangestellte bekanntlich eine höhere Lebenserwartung haben. Das sehen jedenfalls Versicherungen so. Über den Umfang der Nutzung hat der örR ja auch keinen Einfluss.

Nichtsdestotrotz hast Du insgesamt eine sehr gute Zusammenfassung gegeben. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass es in dieser Sache überhaupt keinen 'Vorteil' im objektiven Sinne geben kann. Das die Zuordnung in als einen Vorteil bzw. Nachteil eine subjektive Angelegenheit ist.

Zitat von: Viktor7
Der Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte macht zudem die ÖRR Abgabe nach dem "Innehaben einer Wohnung" unheilbar widersprüchlich.
Ja, ich kann mich ebenfalls nicht daran erinnern, dass mit meinem Mietvertrag ein Smartphone oder ein Fernseher als Zubehör meiner Wohnung übernommen wurde. Auch in deren eigener Definition einer Wohnung (die in etwa lautet: 4 Wände und ein Dach) sind keine Empfangsgeräte erwähnt. Der Knackpunkt ist deren Schluss, das "praktisch jeder" Wohnungsinhaber über ein Empfangsgerät verfügt.
Entweder das lässt sich mit der Statistik widerlegen (meiner Meinung nach sind in der Statistik genug Menschen, dass hier von einer Ungerechtigkeit sehr wohl gesprochen werden kann)
oder aber laut deren doppelter Typisierung der Nutzungsmöglichkeit wie folgt:

Laut deren Argumentation: "Weil praktisch jeder, der eine Wohnung hat, ein Empfangsgerät besitze", so müsste der RBStV aber dann "praktisch jeden" einbeziehen. Das ist aber kein Beitrag; die kommen nicht drumherum: Wenn Sie "prakisch jeden" zur Finanzierung zwingen, weil "praktisch jeder" den Vorteil einer Nutzungsmöglichkeit bzw. Nutzung hat, so gibt es keine Gruppe von Vorteilsempfängern:

Ein 'Vorteil' kann es nur so lange geben, wie es einen abgrenzbaren Personenkreis gibt, die keinen haben. Wenn jeder einen 'Vorteil' hat, dem er sich nicht enziehen kann, so gibt es de facto diesen Vorteil nicht.

Was die Herren Richter machen ist den Fehler, den Personenkreis hier implizit auf den Menschen im Allgemeinen zu beziehen und nicht auf die Einwohner in Deutschland. Nach dem Motto: "Sieh her wie toll unser örR ja in Deutschland ist, in anderen Ländern haben die ja nicht so einen dollen Vorteil." Somit müsste ich Auswandern, um mich dem Vorteil der Nutzungsmöglichkeit bzw. Nutzung zu entziehen. Das kann ja nicht sein ;)

Es spielt keine Rolle, ob einer der obigen zwei Möglichkeiten tatsächlich festgestellt wird. In beiden Fällen haben wir keinen Beitrag.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Oktober 2014, 14:12 von gandalf81«
Liebe GEZ-Mitarbeiter, lest Euch ruhig alle Argumente sorgfältig durch. Es gibt nichts zu verbergen. Schön, dass Ihr Interesse an den GG-Verletzungen habt und unsere Anliegen ernst nehmt - es sind übrigens auch Eure Rechte, für die wir uns einsetzen :)

 
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