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Autor Thema: Widerspruch abgelehnt  (Gelesen 5296 mal)

S
  • Beiträge: 5
Widerspruch abgelehnt
Autor: 11. September 2014, 18:16
Hallo,

Person A hat einen Widerspruch an Person B verfasst und abgeschickt. Person B antwortet wie folgt :

Zitat
Sehr geehrte Person A,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Sie beanstanden die Rundfunkfinanzierung mit einem aus dem Internet kopierten Text bzw. einer Vorlage.

Gerne teilen wir Ihnen hierzu Folgendes mit:

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltendem Landesrecht geworden. Er bildet die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Danach sind ab 01.01.2013 für Wohnungen, Betriebstätten, Hotel/Gästezimmer, Ferienwohnungen sowie Kraftfahrzeuge Rundfunkbeiträge zu entrichten. Eine Verfassungswidrigkeit dieser Regelung können wir nicht erkennen.

Nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz hat jeder das Recht, sich aus allgemeinen zugänglichen Quellen zu unterrichten. Die Erhebung des Rundfunkbeitrages stellt keinen Eingriff in dieses Grundrecht dar, da den Beitragsschuldnern keine Informationen oder Informationsquellen aufgedrängt werden.

Der Rundfunkbeitrag knüpft vielmehr an die Möglichkeit zum Empfang unterschiedlichster Rundfunksendungen an und verpflichtet daher nicht zur Nutzung von bestimmten Informationen.

In der Vergangenheit haben wir Sie mehrfach angeschrieben und um Angaben zur Beitragspflicht ihrer Wohnung gebeten. Leider haben Sie zunächst nicht reagiert, so dass wir wie angekündigt eine Anmeldung vorgenommen haben.

Bitte beachten Sie: Im privaten Bereich ist von jedem Wohnungsinhaber ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Inhaber der Wohnung ist jeder volljährige Person, die eine Wohnung inne hat, also z.B. dort wohnt, nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter der Wohnung genannt ist.

Das Einwohnermeldeamt hat uns mitgeteilt, dass Sie Inhaber der Wohnung unter der Adresse XXXXXXXXXXXXXXXXXX sind. Deshalb sind sie für diese Wohnung beitragspflichtig, unabhängig davon, ob Sie sich selbst angemeldet haben oder nicht.

Der Rundfunkbeitrag für eine Wohnung beträgt mtl. 17,98 €. Entsprechend sind für drei Monate 53,94 € fällig.

Werden geschuldete Rundfunkbeiträge nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Fälligkeit in voller Höhe entrichtet, wir ein Säumniszuschlag von 1% der rückständigen Beitragsschuld, mindestens aber 8,00 €, fällig.

Der Säumniszuschlag wird zusammen mit der Rundfunkbeitragsschuld durch Bescheid festgesetzt (§11 Absatz 1 der Satzung des Landesrundfunkanstalt über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge).

Sie erhalten keine Zahlungsaufforderung über die laufenden Beiträge, wenn ihr Beitragskonto einen Rückstand aufweist.

Bitte gleichen Sie ihr Beitragskonto aus und zahlen sie zukünftig die Beiträge bei Fälligkeit.

Das Beitragskonto weist einschließlich 09.2014 einen Rückstand von 393,58 € auf. Bitte überweisen Sie diesen Betrag und geben Sie dabei die Beitragsnummer an. Unsere Bankverbindungen finden Sie auf der Rückseite.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Mit freundlichen Grüßen

Was nun ? Klage ? Wieder ignorieren ? Schließlich ist Person B nicht wirklich auf meinen "vollständigen" Widerspruch eingegangen. Der Brief von Person B war auch keine direkte Ablehnung meines Widerspruches wie ich finde. Wie seht ihr das ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2014, 09:30 von Bürger«

a
  • Beiträge: 338
Re: Widerspruch abgelehnt
#1: 11. September 2014, 18:31
Person A hat einen Widerspruch an Person B verfasst und abgeschickt. Person B antwortet wie folgt : ...

Sie beanstanden die Rundfunkfinanzierung mit einem aus dem Internet kopierten Text bzw. einer Vorlage.


Ich frage mich, wer die Person B sein könnte. :D Haben die wirklich geschrieben "mit einem aus dem Internet kopierten Text"?  :o
Du kannst das machen, was in der Rechtsfolgenbelehrung drin steht, falls es ein Bescheid ist.
Bereits der Säumniszuschlag könnte möglicherweise falsch sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. September 2014, 18:38 von abgezockter1984«

D
  • Beiträge: 38
Re: Widerspruch abgelehnt
#2: 11. September 2014, 18:34
Ich mich auch. enthält dieses Schreiben etwa einen Namen? Einen echten? Und ist es gar unterschrieben?


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B

BisZumLetztenAtemzug

Re: Widerspruch abgelehnt
#3: 11. September 2014, 20:36
Ich finds lustig, daß die bereits über die kopierten Widersprüche lachen. Zumindest hier sollte jedem mal ein Licht aufgehen! :D  :angel:

Zitat
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Mit freundlichen Grüßen

Purer Zynismus! :D

Zitat
Was nun ? Klage ? Wieder ignorieren ? Schließlich ist Person B nicht wirklich auf meinen "vollständigen" Widerspruch eingegangen. Der Brief von Person B war auch keine direkte Ablehnung meines Widerspruches wie ich finde. Wie seht ihr das ?

Wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung abheften, mitlachen und sich überführt fühlen Texte zu kopieren! ;) :D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2014, 22:10 von Bürger«

T
  • Beiträge: 334
Re: Widerspruch abgelehnt
#4: 11. September 2014, 21:30
Der Text sieht NICHT nach einer offizieller Ablehnung des Widerspruchs, sprich WIDERSPRUCHSBESCHEID der Landesrundfunkanstalt aus, sondern bloß nach dem üblichen Infoschreiben des "Beitragsservice", welches keinerlei rechtliche Relevanz hat.  Ein solches Schreiben dient wohl eher dazu, Verwirrung zu stiften und könnte einfach ignoriert werden.

Vgl. folgenden Eintrag im Forum
Antwort auf Widerspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6178.msg68544.html#msg68544

Am besten nochmals aufmerksam das Ablaufschema studieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg71809.html#msg71809

Es muss weiterhin auf einen offiziellen WIDERSPRUCHSBESCHEID mit Rechtsbelehrung gewartet werden, um weitere Schritte wie etwa eine Klageerhebung einzuleiten.


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S
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Re: Widerspruch abgelehnt
#5: 09. Oktober 2014, 05:21
vielen Dank für eure Antworten !

Nachdem ich das Schreiben nun ignorierte, habe ich einen weiteren Brief bekommen. Und zwar ist dieser eine "Mahnung" mit Drohungen wie : Vollstreckung, Kontopfändung usw.
Die Mafia ist immer noch nicht auf meinen Widerspruch eingegangen bzw. habe ich bis  heute keinen Widerspruchsbescheid bekommen.
Eine Kopie der Mahnung folgt. Muss nur noch einen Scanner organisieren.



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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Re: Widerspruch abgelehnt
#6: 09. Oktober 2014, 19:52
..sehe ich genauso als Infoschreiben! Reine Schikane und Verunsicherung!
Infobriefe immer ignorieren!

Person yx hatte dem Verein sogar im ersten Widerspruch im letzten Satz mitgeteilt, dass es sich um eine Widerspruchsvorlage handelt und das sich diese explizit mit seinem Problem auseinandersetzt!

.... ist ja auch nicht verboten und daher eigentlich auch gar nicht erwähnenswert!
Erwähnenswert wäre es nur dann, wenn jemand verunsichert- und zur Zahlung getrieben werden soll – wie es bereits sowieso schon geschieht!

Joo Joo... so sind se halt!
Drauf gesch….

 


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

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  • Cry for Justice
Re: Widerspruch abgelehnt
#7: 09. Oktober 2014, 20:24
Ich finds lustig, daß die bereits über die kopierten Widersprüche lachen. Zumindest hier sollte jedem mal ein Licht aufgehen! :D  :angel:
Bei denen dagegen bleibt es wohl auch weiterhin zappenduster .
Im Gegenzug amüsiert sich ganz Deutschland köstlich über deren dümmliche Textbausteine .
Diese kann ein normal denkender Mensch natürlich nicht für voll nehmen.
Immerhin wurde das Internet bereits als potentieller Feind und Lieferant von "bösartigen" Widersprüchen und Vorlagen (was auch immer BS007 darunter versteht) ausgemacht.
Man staune , die merken noch was und können schon 1 und 1 zusammen zählen.
Wir dürfen uns hier wohl geehrt fühlen und unserer Registrierung beim Feind erfreuen.
Irgendwann bellt eben auch der hartnäckigste Ignorant.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Oktober 2014, 20:40 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

S
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Re: Widerspruch abgelehnt
#8: 09. Oktober 2014, 20:33
Der Text sieht NICHT nach einer offizieller Ablehnung des Widerspruchs,

Wahrscheinlich ist sie es auch nicht, und das ist nicht zu verwerfen: das gibt die Möglichkeit, vor einer Ablehnung zu verhandeln. Aber sie werden es nicht tun. Sie wollen ablehnen, egal was man schreibt, auch wenn man die besten Argumente hat. Weil sie Geld brauchen, müssen sie Ablehnen. In einer Gerichtsverhandlung wird dann der Richter auch ihr (informeller) Anwalt sein.


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Nos

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Re: Widerspruch abgelehnt
#9: 09. Oktober 2014, 20:36

Ich finds lustig, daß die bereits über die kopierten Widersprüche lachen. Zumindest hier sollte jedem mal ein Licht aufgehen! :D  :angel:

Ich würde einfach genau so in jedem Schriftwechsel argumentieren, was die können, kann ich auch :D :D :D

"Sie beantworten meinen Widerspruch mit vorgefertigten Textbausteinen/ einer bekannten Vorlage...."
"Sie fordern von mir Beiträge mit vorgefertigten Textbausteinen/ einer bekannten Vorlage...."
"Sie erwidern meine Klage mit vorgefertigten Textbausteinen/ einer bekannten Vorlage...."

Alte Weisheit. Wer im Glashaus sitzt....


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"Freiheit ist der Witz des Gefgangen, mit welchem er nach Mitteln zu seiner Befreiung sucht." (Nietzsche, 1878)

S
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Re: Widerspruch abgelehnt
#10: 11. Oktober 2014, 08:34
Wie erwähnt, hat Person A bis heute keinen Widerspruchsbescheid bekommen sondern nur ein Schreiben (siehe ganz oben), dass sie erstmal ignorierte. Nach einiger Zeit, folgte dann ein weiteres Schreiben:

Zitat
Mahnung

Sehr geehrter Herr XXXX
 
bisher haben Sie unsere Forderung nicht beglichen. Ihr Beitragskonto weist inzwischen einen Gesamtrückstand von 398,68 € auf. Um Ihnen weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen, geben wir Ihnen heute nochmals die Gelegenheit, bis zum 15.10.2014 den Mahnbetrag 344,74 € auszugleichen. Der Mahnbetrag errechnet sich aus den festgesetzten Beiträgen der aufgeführten Gebühren-/Beitragsbescheide.

Was passiert wenn Sie nicht zahlen? Ihnen drohen Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens, der Rente oder auch ihrer Mietkaution. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir über diesen Betrag bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen beantragen. Die Kosten für diese Beitreibung gehen zu Ihren Lasten. Zuständig ist Stadt XXXX - Stadtkasse.

Wie können Sie die Vollsteckung vermeiden? Zahlen Sie den Gesamtrückstand bis zum 15.10.2014.
Ist Ihnen die Zahlung in einer Summe nicht möglich, können Sie eine Ratenzahlung beantragen. Gerne auch telefonisch.

Mit freundlichen Grüßen.

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Kann man sich überhaupt noch wehren ?



Edit "Bürger":

Dieser Thread muss moderiert werden und wird daher vorübergehend geschlossen.

Im Forum dürfen nur hypothetische Fälle behandelt werden. Die Antworten könnten als Rechtsberatung aufgefasst werden, die im Forum nicht erlaubt ist. Die Rechtsberatung ist nur gewissen Personenkreisen vorbehalten. Hierzu auch der Hinweis u.a. oben rechts im Forum:
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.


Zudem behandelt er Grundsatzfragen, die schon mehrfach im Forum behandelt wurden und sich in großen Teilen, wenn nicht in Gänze, erledigen würden, nach eingehendem Einlesen, Verinnerlichen und dem Versuch, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

umfangreiche Info-/ Linksammlung
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Bitte auch mal die Suchfunktion des Forums bemühen... :police:

...dann lassen sich u.a. auch Beiträge wie dieser finden:
BS antwortet auf Widerspruch - was nun?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11411.0.html

Gleiches gilt für den Suchbegriff "Mahnung".

Beachte bitte zum Thema "Mahnung" die Ergänzungen unter
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

Bitte etwas Geduld.
Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2015, 18:09 von Bürger«

 
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