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Autor Thema: Erneut Widerspruch einlegen gegen FESTSETZUNGSBESCHEID?  (Gelesen 180714 mal)

g
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Habe heute im 2. Teil meines Briefs folgendes darauf geantwortet:

Ihr Schreiben vom 13.08.2014 auf meinen Brief vom 17.07.2014, hier eingetroffen am 18.08.2014, kann nicht für mich bestimmt gewesen sein, da  ich gar nicht erwähnt hatte, dass ich Ihr Schreiben vom 18.08.14 für nicht gültig hielte.

Auch kann besagtes Schreiben nicht für mich bestimmt gewesen sein, da ich in meinem Brief vom 17.07.2014 eine Verletzung des Grundgesetzes überhaupt gar nicht gerügt hatte.

Ein anderer Grund dafür, dass das genannte Schreiben nicht für mich gedacht gewesen sein kann, ist, dass Sie angesichts der grundsätzlichen Bedeutung des Schriftverkehrs im Gegensatz zu dem mir vorliegenden Brief mit Eingang vom 17.07.2014 sicher keine Textbausteine verwenden würden. Dies wäre ohnehin ein weiterer Formfehler, der die Ungültigkeit Ihres Begehrens bewirkt.

Da Sie andrerseits auf alle anderen von mir angeführte Gründe nicht eingegangen sind, kann es sich bei Ihrem Schreiben tatsächlich nur um einen Irrläufer handeln, der für jemand anderen bestimmt war. Hierfür habe ich jedoch Verständnis angesichts der Vielzahl von Widersprüchen gegen Ihr Zahlungsbegehren.

Bei meinem Gemüsehändler ist kürzlich eine Vollstreckungsankündigung angekommen ohne vorheriges Empfangsbekenntnis durch seine Unterschrift. Ich gehe davon aus, Ihnen ist inzwischen bekannt, dass ein Vollstreckungsversuch laut Urteil des Landgerichts Tübingen vom 19.05.2014 – allein wegen Form- und Verfahrensfehlern scheitern muss.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gelddruckmaschine
 :angel:



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Hallöchen.

Ich konnte die hoch geladenen Festsetzungsbescheide leider nicht lesen - keine Ahnung warum es nicht geht. Jedenfalls wollte ich noch einen Aspekt mit einbringen. Meine Nachbarin hat gestern auch einen solchen Festsetzungsbescheid erhalten, datiert auf den 1.9.2014.
Allerdings ist kein Gebührenbescheid vorausgegangen. Im Jahr 2013 erhielt sie zwei Gebührenbescheide, beiden wurde widersprochen und wie üblich keinen negativen Widerspruchsbescheid erhalten. Dann Mahnung, Androhung der Vollstreckung blablabla...
Im jetztigen Festsetzungsbescheid ist allerdings folgendes zu lesen (u.a. zu dem was ihr schon geschrieben habt):

"......

Für den Zeitraum vom 01.06.14 bis 31.08.14 wird daher ein Betrag von 61,94 EUR (Berechnung siehe Kontoauszug) festgesetzt.

Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer......

Hinweis: Einschließlich des festgesetzten Betrags weist das Beitragskonto bis Ende 08.2014 einen offenen Gesamtbetrag von 396,60 EUR auf.

(!) Für Rückstände, die bereits mit vorangegangenen Bescheiden festgetzt wurden, haben wir am 01.09.14 die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Dafür fallen zusätzliche Kosten an.(!!!???)

Wenn Sie den offenen Gesamtbetrag von 396,60 EUR umgehend begleichen, können Sie künftige Vollstreckungsmaßnahmen vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
Bayerischer Rundfunk"

Steht das in euren Festsetzungsbescheiden auch so drin? Besonders der Teil mit der bereits eingeleiteten Zwangsvollstreckung???
Das verwirrt meine Nachbarin doch sehr. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist die gleiche wie auf den Gebührenbescheiden. Widerspruch kann beim Bayrischen Rundfunk eingelegt werden etc.
Einmal setzen sie einen Betrag von diesem Quartal fest und wollen aber gleichzeitig mitteilen, dass sie schon die Zwangsvollstreckung eingeleitet haben. Wie geht das denn?  :-\ Und natürlich haben sie den Säumniszuschlag von 8 EUR drauf geknallt. Spinner. Und von welchen zusätzlichen Kosten reden sie denn? Die GV-Kosten? Es wird immer dreister und undurchsichtiger.
Meine Nachbarin wird wohl jetzt erstmal Widerspruch einlegen. Außerdem hat meine Nachbarin vor Wochen auch einen Brief an den Intendanten vom Bayerischen Rundfunk geschrieben nachdem die erste Mahnung und dann die Ankündigung der Zwangsvollstreckung kamen. In diesem Brief hat sie höflich gebeten man möge die Mitarbeiter anweisen Drohungen künftig zu unterlassen und gebeten man möge ihr die Legitimation zu kommen lassen auf dessen Grundlage man meint Beiträge eintreiben zu können. Keine Antwort - war ja klar.

Dennoch, wenn jemand einen ähnlichen Textbaustein in seinem Brief hat, bitte mal melden. Und wenn ihr Erklärungen dafür habt, auch. Danke.




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Steht das in euren Festsetzungsbescheiden auch so drin? Besonders der Teil mit der bereits eingeleiteten Zwangsvollstreckung???
Das verwirrt meine Nachbarin doch sehr. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist die gleiche wie auf den Gebührenbescheiden. Widerspruch kann beim Bayrischen Rundfunk eingelegt werden etc.
Einmal setzen sie einen Betrag von diesem Quartal fest und wollen aber gleichzeitig mitteilen, dass sie schon die Zwangsvollstreckung eingeleitet haben. Wie geht das denn?  :-\ Und natürlich haben sie den Säumniszuschlag von 8 EUR drauf geknallt. Spinner. Und von welchen zusätzlichen Kosten reden sie denn? Die GV-Kosten? Es wird immer dreister und undurchsichtiger.
Meine Nachbarin wird wohl jetzt erstmal Widerspruch einlegen. Außerdem hat meine Nachbarin vor Wochen auch einen Brief an den Intendanten vom Bayerischen Rundfunk geschrieben nachdem die erste Mahnung und dann die Ankündigung der Zwangsvollstreckung kamen. In diesem Brief hat sie höflich gebeten man möge die Mitarbeiter anweisen Drohungen künftig zu unterlassen und gebeten man möge ihr die Legitimation zu kommen lassen auf dessen Grundlage man meint Beiträge eintreiben zu können. Keine Antwort - war ja klar.

Dennoch, wenn jemand einen ähnlichen Textbaustein in seinem Brief hat, bitte mal melden. Und wenn ihr Erklärungen dafür habt, auch. Danke.

Die Schreiben sind alle gleich. Sogar die Beträge sind alle gleich.
Hat sich die Rechtsabteilung wohl irgend einen Trick17 ausgedacht.

Eine Vollsteckung wird hier sicher nicht eingeleitet, sondern nur angedroht bzw. "eine der Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung gegeben".

Viele von euch überlesen das magische Wort: eine der Voraussetzungen

Da auch der Feststellungsbescheid die selben Formfehler aufweist, wie der Beitragsbescheid, mache ich mir erstmal keine Sorgen.
Widerspruch in Bayern nicht möglich, daher ist meiner (laienhaften) Ansicht nach die Rechtsmittelbelehrung falsch -> weiterer Formfehler (nur Bayern)

Siehe hier:
München, Termin, Beschluss
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10733.0.html

Alles ohne Gewähr. Bin selber am recherchieren zur Zeit.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. September 2014, 07:37 von Bürger«

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Mirkannkeinerwas

Zitat
Steht das in euren Festsetzungsbescheiden auch so drin? Besonders der Teil mit der bereits eingeleiteten Zwangsvollstreckung???
Das verwirrt meine Nachbarin doch sehr. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist die gleiche wie auf den Gebührenbescheiden. Widerspruch kann beim Bayrischen Rundfunk eingelegt werden etc.

Natürlich ist das verwirrend und der BS will das auch damit erreichen und die Schuldner verwirren. Jetzt macht euch mal nicht ins Hemd wegen dem Festsetzungsbescheid. ;) Das ist keine Vollstreckungsandrohung und schon gar keine Vollstreckungsmaßnahme.

Eins vorweg. "Zu beachten ist, dass in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen das Widerspruchsverfahren teilweise abgeschafft wurde. Hier müsste direkt gegen den Bescheid beim VG geklagt werden. Bitte Rechtsbehelfsbelehrung genau lesen!"

Die Feststellungsbescheide und die Beitrags-/Gebührenbescheide unterscheiden sich in keinster Weise in Form und Schrift. Natürlich können sich die geforderten Beträge unterscheiden. So wie es Damiana beschrieb passt das perfekt.

Widerspruch einlegen, Aussetzung der Vollziehung stellen und den Säumniszuschlag ablehnen. Warten was kommt und dann weitere Rechtsmittel einlegen. :)

Also ruhig Blut und sich in der Zwischenzeit mit den Verwaltungsrechtvorschriften seines Bundeslandes beschäftigen und einlesen. ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. September 2014, 00:07 von Mirkannkeinerwas«

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Das ist ja witzig. Im Rechtsbehelf meiner Nachbarin steht eindeutig, dass man Widerspruch oder Klage einreichen kann. Wenn das aber für besagte Bundesländer gar nicht mehr geht, dann müssten ja tatsächlich alle Bescheide nichtig sein? So wie  leo00593 vermutet, oder? Spannend.  >:D


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Mirkannkeinerwas

Das ist ja witzig. Im Rechtsbehelf meiner Nachbarin steht eindeutig, dass man Widerspruch oder Klage einreichen kann. Wenn das aber für besagte Bundesländer gar nicht mehr geht, dann müssten ja tatsächlich alle Bescheide nichtig sein? So wie  leo00593 vermutet, oder? Spannend.  >:D

Hallooooooooo, Rechtsbehelfsbelehrung genau lesen! Der Widerspruch ist zu richten an.......... ;) :)


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...zu richten an den Bayrischen Rundfunk. Ich lese doch genau.  (#) Steh ich grad auf der Leitung?  :o Wenn da steht meine Nachbarin kann den Widerspruch an den Bayrischen Rundfunk richten, oder Klage direkt erheben beim VG, dann richtet meine Nachbarin ihn doch erst an den Bayrischen Rundfunk.  ;) Aber, wenn dies ja falsch ist (so wie du schreibst und leo00593 verlinkt hat), dann ist der Bayrische Rundfunk doch der Depp jetzt hier.  |- Oder wie, oder was?  >:D


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Mirkannkeinerwas

...zu richten an den Bayrischen Rundfunk. Ich lese doch genau.  (#) Steh ich grad auf der Leitung?  :o Wenn da steht meine Nachbarin kann den Widerspruch an den Bayrischen Rundfunk richten, oder Klage direkt erheben beim VG, dann richtet meine Nachbarin ihn doch erst an den Bayrischen Rundfunk.  ;) Aber, wenn dies ja falsch ist (so wie du schreibst und leo00593 verlinkt hat), dann ist der Bayrische Rundfunk doch der Depp jetzt hier.  |- Oder wie, oder was?  >:D

Wenn Person A/B klagen will, dann hält das Widerspruchsverfahren nur auf.
Der Vorteil ist, dass Person A/B nicht auf einen negativen Widerspruchsbescheid warten muss. :)

hier noch Lektüre: http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=1&showdoccase=1&doc.id=jlr-VwVfGBYV13IVZ&st=null


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Meine Nachbarin wird wohl jetzt erstmal Widerspruch einlegen. Außerdem hat meine Nachbarin vor Wochen auch einen Brief an den Intendanten vom Bayerischen Rundfunk geschrieben nachdem die erste Mahnung und dann die Ankündigung der Zwangsvollstreckung kamen. In diesem Brief hat sie höflich gebeten man möge die Mitarbeiter anweisen Drohungen künftig zu unterlassen und gebeten man möge ihr die Legitimation zu kommen lassen auf dessen Grundlage man meint Beiträge eintreiben zu können. Keine Antwort - war ja klar.

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eine Erklärung habe ich noch nicht gefunden, warum neulich auch quer über die Quartale Festsetzungen erfolgen. Für die Person  bayerische Nachbarin könnte allerdings ein Hinweis interessant sein, dass das Widerspruchsverfahren in Bayern zurzeit rechtlich gar nicht zulässig ist, sondern direkt Klage erhoben werden muss.
Die Person bayerische Nachbarin könnte dieses Topic mal lesen.
München, Termin, Beschluss
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10733.0.html

Es wäre der effektivste Weg, für den Moment aus der eingeleiteten Vollstreckung zu kommen; seitens BS wurde vermutlich einfach verpennt, das zu ändern.


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Meine Nachbarin will nicht klagen. Sie hat kein Geld für die erpresserischen Beiträge und erst recht nicht für Klagen. Außerdem ist sie der Meinung, dass Klagen in der BRD diesbezüglich nichts bringen, weil sie sagt, dass es ihrer Meinung nach keine gestzliche Grundlage für die Beiträge gibt.
Abgesehen davon, sind die Rechtsbehelfsbelehrungen auf den ganzen Bescheiden dann falsch und ein Formfehler, wenn ein Widerspruch in Bayern gar nicht erst möglich ist (sie hat auch den Beitrag dazu gelesen, Danke gurke7). Meine Nachbarin ist, wenn dies so ist, gern bereit deren Spiel weiter mitzuspielen. Allerdings geht es dann wohl demnächst in die zweite Runde mit der Zwangsvollstreckung, aber dafür hat uns ja das Tübinger Urteil einiges an die Hand gegeben.  >:D Nunja, ich denke aber, dass wir jetzt vom eigentlichen Thema abschweifen.  ;) Schauen wir mal, ob andere Mitglieder noch was zu den eigentlichen "Festsetzungsbescheiden" beitragen können. Meine Nachbarin legt Widerspruch ein und wartet, ob die Androhung im Bescheid, dass eine Zwangsvollstreckung bereits eingeleitet wurde, "Früchte" in Form von GV-Briefen trägt.


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Mirkannkeinerwas

Zitat
eine Erklärung habe ich noch nicht gefunden, warum neulich auch quer über die Quartale Festsetzungen erfolgen.

Die Erklärung liegt in der Verwaltungsvollstreckung.


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Meine Nachbarin ist, wenn dies so ist, gern bereit deren Spiel weiter mitzuspielen. Allerdings geht es dann wohl demnächst in die zweite Runde mit der Zwangsvollstreckung, aber dafür hat uns ja das Tübinger Urteil einiges an die Hand gegeben.

Niemand kann die Person bayerische Nachbarin zwingen, klar, in der logischen Folge natürlich sind die Widersprüche auch rechtlich ungültig ;)  die Nachbarin hat wie jeder die Wahl, deren Spiel zu spielen, oder das Spiel selber in die Hand zu nehmen. Es kann ggf. auch Prozesskostenhilfe beantragt werden.
inwieweit das Urteil aus Tübingen trägt, ist noch lange nicht klar - das Urteil ergeht aus dem Verwaltungs-Verfahrens/Zustellungsgesetz Baden-Württemberg, inwieweit es in anderen Ländern eins zu eins anwendbar ist, wird wiederum erst durch Gerichte zu klären sein.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Da dieses Thema ausgiebig behandelt und die erste "Verwirrung" beseitigt zu sein scheinen, wird dieser Thread zur Wahrung der Übersicht und der Vermeidung weiterer Verwirrung mindestens vorübergehend geschlossen.

Bitte an alle zukünftigen Fragesteller:
Erst eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


Der bisherige Begriff "Gebühren-/ BeitragsBESCHEID" (bis August 2014) scheint hierbei seit 01.09.2014 durch "FestsetzungsBESCHEID" zu ersetzen zu sein.

Näheres hierzu u.a. unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html


aktuell sei noch verwiesen auf einen thematisch ähnlichen Thread unter
Erneut Widerspruch gegen 2. Festsetzungsbescheid -> Auf 1. Widerspruch beziehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16553.msg109510.html#msg109510



Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


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