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Autor Thema: Fragenkatalog wird nicht beantwortet (Vertrag?/"Vertrag zu Lasten Dritter"?)  (Gelesen 2958 mal)

A
  • Beiträge: 30
Edit "Bürger":
siehe bitte auch Klarstellung am Ende des Threads unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12230.msg82257.html#msg82257
Dieser Thread bleibt geschlossen, um Verwirrung/ nicht zielführende Diskussionen zum Thema "Vertrag"/ "Vertrag zu Lasten Dritter" zu vermeiden, für die uns die Kapazitäten fehlen. Danke für das Verständnis.


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Hallo Zusammen,

Person A zahlt seit Januar 2013 keine Zwangsgebühr und versteht auch nicht wieso er zahlen soll, da die rechtliche Situation nicht den regulären Bestimmungen unterliegt. Es liegen daher einigen Fragen offen, die damit zur Diskussion stehen. Deswegen dachte Person A bevor er nachher doof da steht fragt er doch mal freundlich nach. Also nimmt er sein Mobiltelefon und ruft in der Zentrale an und lässt sich mit einer Person die ahnung haben soll weiterbinden. Dazu ein kleiner Protokollauszug:

A (äußerst freundlich): Guten Tag, hier ist XXX aus XXX, ich habe ein paar Fragen bezüglich des Beitragsservice, meine Kundennummer gebe ich Ihnen gerne durch, das ist die XXX

BS: Ja Sie sind Herr XXX aus XXX ich bräuchte noch das Geburtsdatum

A:  das ist der XX.XX.XXXX

BS: Was kann ich denn für Sie tun?

A: Ich habe einen kleinen Fragenkatalog, da ich einige unklarheiten mit dem BS habe. Mich würde interessieren welche Rechtsform Ihr Unternehmen ausweist?

BS: Der Beitragsservice ich der Zahlungsservice von ARD usw.

A: Das beantwortet nicht meine Frage.

BS: Mehr informationen kann ich dazu nicht geben.

A: Ok, aber wieso kann ein Unternehmen mit eingetragener Ust.-Nr. einen Vertrag zu Lasten dritter abschließen und mich dazu zwingen Zahlungen zu leisten, ich sehe mich in meiner privatautonomie verletzt und empfinde diese Vorgehensweise sittenwiedrig.

BS: Es gibt hier den Rundfunkstaatsvertrag in dem das geregelt ist, den können Sie sich im Internet herunterladen

A: Das habe ich bereits getan, allerdings habe ich festgestellt, dass oben nur Information von ARD.. usw. steht. Gibt es denn eine Kopie dieses Vertrages (in Anführungsstrichen) der die entsprechende Form wahrt? Ich finde dazu kein Dokument im Netz. Theoretisch beinhaltet ein schriftlich geschlossener Vertrag in der Regel immer die Unterschriften von mindestens 2 Parteien zwischen denen der Vertrag geschlossen wird. Für mich ist nicht ersichtlich ob es sich um eine Information handelt, die ich nicht mal zur Kenntnis nehmen muss, oder um einen Vertrag der dann aber in seinem Grundsatz dagegen verstößt.

BS (schon schlechter gelaunt): Wie gesagt den Vertag finden Sie im Internet.

A: Wo genau?

BS (Stimmung schlecht): Da müssen Sie suchen

A: Aber Sie möchten doch von mir Geld und da Sie ein Service sind können Sie ja auch etwas tun und mir sagen wo genau ich den Vertrag finde.

BS: Auf unserer Seite

A: Wie schon gesagt dort finde ich keinen Vertrag der eine entsprechende Form wahrt und somit als Vertrag anzusehen ist. Ich werde an dieser Stelle diesen Punkt als unbearbeitet abhaken. Aber können Sie mir vielleicht eine Kopie per Post zukommen lassen, also auf dem auch die Unterschriften der Parteien einzusehen sind, ich bin ja schließlich Teil des Vertrags als Drittpartei.

BS (langsam richtig genervt): Dazu schreiben Sie uns bitte einen Brief. Kann ich sonst noch was für Sie tun?

A: Das werde ich tun, bitte berücksichtigen Sie das ich gerade versuche eine gütige Einigung ohne horrende Kosten zu finden. Für das Schreiben muss ich allerdings eine Pauschale von 79,99€ verlangen, da damit für mich Kosten entstehen und der Weg zu einem schreiben mehr Zeit in Anspruch nimmt als ein Telefonat.

BS: Das dürfen Sie gar nicht und wenn bekommen Sie dafür kein Geld.

A: Als Privatperson darf ich auch Rechnungen schreiben, außerdem hat mein Therapeut gesagt, wenn ich meine Zeit selbst nicht zu schätzen weiß wird das niemand tun. Sie könnten mir ja auch für das Telefonat das ich ja sowieso bezahle entgegen kommen und mir eine Kopie des Vertrags zukommen lassen.

BS (tiefes schnaufen): Tun Sie was Sie nicht lassen können, also ich bedanke mich für Ihren Anruf und wünsche Ihnen einen schönen Tag.

A: Warten Sie doch mal ich war noch nicht fertig

BS (richtig sauer): Was denn noch? Hier warten noch andere Anrufer

A: Also jetzt muss ich mal ihre Serviceleistung beanstanden, ich zahle hier da ich keinen Festnetzanschluss habe 49cent/Minute da kann ich auch für mein Geld auf ein entsprechendes Gespräch in einem netten Umgangston und kompetenter Serviceleistung verlangen. Ich wollte noch fragen... (Unterbrechung BS)

BS (jetzt wird A richtig angebrüllt): Zahlen Sie jetzt Ihre Gebühren in Höhe von XXX.XX€ oder nicht.

A: Das kommt darauf an ob Sie mir jetzt kooperativ gegenübertreten oder nicht, wie gesagt für den schriftlichen Part muss ich leider eine Bearbeitungsgebühr erheben, da ich nicht für Sie kostenfrei arbeite und mich nicht meiner Freizeit beraube. Ich würde Sie bitten jetzt tief durchzuatmen und mich nicht als Angreifer sondern als Interessierten potentiellen Kunden zu betrachten der Ihre Dienstleistung in Anspruch nimmt wenn er die erforderlichen Informationen bekommt, die die Sachlage erklären. Also ich wollte gerne wissen... (aufgelegt)

Person A hat jetzt eine richtige Bombenstimmung.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2014, 10:00 von Bürger«

s
  • Beiträge: 87
Einfach herrlich, genau dieses Wortprotokoll muss Bestandteil deiner Klage sein. Einfach um festzuhalten wie mit uns "Kunden" umgegangen wird.
Meine eigene Erfahrung war ähnlich, ich schwor mir damals nie wieder mit dem BS zu kommunizieren. Was ich bis dato auch tat.
VG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2014, 09:54 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Dieser "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ist kein "Vertrag" oder "Vertrag zu Lasten Dritter" im eigentlichen Sinne.
Diese (wenn auch vielleicht logisch anmutende) Argumentation greift bei diesem Konstrukt leider nicht.
Wir haben es hier außerdem mit Verwaltungsrecht und nicht mit BGB, Vertrags- oder Handelsrecht zu tun.
Das ändert nichts an der Tatsache, dass hier Typisierungs-Normen falsch angewendet und die Gesetzgebungskompetenz (Zwecksteuer im Gewand eines "Beitrags") sehenden Auges überschritten wurde.
*DAS* ist es, was bekämpft gehört...

Mein Kampf beginnt nun ebenfalls
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7754.msg56434.html#msg56434

Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html

...insofern ist es faktisch mit einer Art "Steuerschuld" vergleichbar - für welche ja auch nicht ein extra "Vertrag" oder "Vertrag zu Lasten Dritter" erforderlich ist.
Das (Landes-)GESETZ hat alles festgeschrieben.

Genau aus diesem Grunde gilt es, auf dem Wege von Widerspruch & Klage die "Verwaltungsakte" u.a. aufgrund formeller und materieller Verfassungswidrigkeit der Rechtsgrundlage, dem zum LandesGESETZ erhobenen RBStV, anzufechten...
...und bedeutet leider, bis zur letztinstanzlichen Entscheidung vor dem BVerfG durchzuhalten.

Bitte unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere prinzipiell zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


Da das Thema "Vertrag"/ "Vertrag zu Lasten Dritter" nicht zielführend ist (hierzu bitte auch mal sich selbst fragen, weshalb Koriphäen wie Prof. Koblenzer diesen Aspekt eben *nicht* aufgreifen!), bleibt dieser Thread geschlossen, um Verwirrung zu vermeiden.
Danke für das Verständnis.


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