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Autor Thema: ZDF-Niederlage vor Gericht - Schönbohm gewinnt klar gegen Böhmermann  (Gelesen 229 mal)

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FAZ, 19.12.2024 (€)
ZDF-Niederlage vor Gericht
Schönbohm gewinnt klar gegen Böhmermann
Von Ole Kaiser
Das Landgericht München untersagt dem ZDF und Jan Böhmermann, dem früheren BSI-Chef Arne Schönbohm Nähe zu russischen Geheimdiensten zu unterstellen. Da fragt sich, wieso Innenministerin Nancy Faeser ihn entließ.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/schoenbohm-gewinnt-vor-gericht-gegen-boehmermann-und-zdf-110185436.html
Zitat von: FAZ, 19.12.2024 (€), ZDF-Niederlage vor Gericht - Schönbohm gewinnt klar gegen Böhmermann
Eines ist für Arne Schönbohm ganz klar: „Das ZDF hat Fake News verbreitet.“ Angespannt war er am Donnerstagmorgen im Münchner Justizpalast erschienen. Es gehe um seinen Ruf, hatte er gesagt, darum, dass klargestellt werde, was ZDF-Moderator Jan Böhmermann in seiner Sendung vom 7. Oktober 2022 verbreitet habe: „falsche Tatsachen“. Die „mediale Hinrichtung“, der er zum Opfer gefallen sei und die für ihn und seine Familie massive Folgen gehabt habe, lasse sich zwar nicht rückgängig machen; auch nicht, dass seine Kinder auf der Straße gefragt worden seien, ob ihr Vater ein russischer Spion sei. „Aber das jetzt Entscheidende ist: Es waren Falschnachrichten.“

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Derartige "Fake News", "falsche Tatsachenbehauptungen", "Falschnachrichten", "mediale Hinrichtung" etc. - ob nun als "Satire" verpackt oder nicht - dürften nicht fallen unter den
"rundfunkbeitrags-rechtfertigenden individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
RN 80, 81
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

81
(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]


Ausgewählte Links zu Böhmermann/ Magazin Royale und dessen "Investigativ-Satire":
Beschädigter BSI-Präsident Arne Schönbohm - Der herbeigeböhmermannte Skandal (10/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37235.0
Irreführende Behauptungen - Böhmermann ätzt gegen den CSU-Politiker Schmidt (02/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37015.0
Böhmermann-Bericht wohl falsch - BSI-Chef Schönbohm zu Unrecht rausgeschm. (05/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37236.0
Jan Böhmermann ist Grund genug, den Rundfunkbeitrag zu verweigern (05/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37253.0

Nach Böhmermann-Sendung - Arne Schönbohm fordert 100.000 € Entschäd. vom ZDF (08/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37454.0
Pleite für Böhmermann und das ZDF: Gericht bestätigt Fake News über Schönbohm (09/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38152.0
ZDF-Niederlage vor Gericht - Schönbohm gewinnt klar gegen Böhmermann (12/2024)
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FAZ, 20.12.2024
ZDF-Affäre zu Schönbohm
Jan Böhmermann kapiert es nicht
Der ZDF-Unterhalter Jan Böhmermann ist unbelehrbar. Er kassiert mit seiner Show über den früheren BSI-Chef Arne Schönbohm vor Gericht eine Niederlage und gibt sich als Sieger aus.
Von Ole Kaiser
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/jan-boehmermann-ist-in-der-causa-arne-schoenbohm-unbelehrbar-110187979.html
Zitat von: FAZ, 20.12.2024, ZDF-Affäre zu Schönbohm - Jan Böhmermann kapiert es nicht
[...] teilt [...] nur mit, was ihm zupasskommt, und lässt weg, was stört.

[...] Kein Respekt [...], kein Hauch von Selbstkritik. Ein Aushängeschild des ZDF.

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FAZ, 21.12.2024
Nach Böhmermann-Affäre
Schönbohm legt ZDF-Intendant Himmler Rücktritt nahe
„Im Mittelalter gab es einen Pranger, heute gibt es Jan Böhmermann“, sagt der frühere Cybersicherheitschef Arne Schönbohm nach dem Gerichtsurteil, das dem ZDF vier Aussagen über ihn verbietet. Vom Sender erwartet er Konsequenzen.
Von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ex-bsi-chef-schoenbohm-legt-zdf-intendant-himmler-ruecktritt-nahe-110189745.html
Zitat von: FAZ, 21.12.2024, Nach Böhmermann-Affäre - Schönbohm legt ZDF-Intendant Himmler Rücktritt nahe
[...]

ZDF-Chef sei seiner Dienstaufsichtspflicht nicht gerecht geworden
[...]

„Die ganze Welt hat diesen Unsinn geglaubt“

Er hätte erwartet, dass ein solcher Beitrag vom ZDF besser geprüft würde: „Und zwar nicht nur durch diese Redaktion, die bekanntlich auf Skandal und Quote setzt, sondern durch qualifizierte Stellen, die wir mit unseren Gebühren bezahlen. Ungeprüft wurden offenbar Behauptungen von einer ,Unterhaltungssendung‘ eins zu eins in die Hauptnachrichten des ZDF übernommen. Die ganze Welt hat diesen Unsinn daher geglaubt. [...]“

[...]

„Das vernichtet Menschen ... er hat Spaß daran“

Auf der Nachrichtenplattform Mastodon hatte Böhmermann die Entscheidung des Landgerichts München mit den Worten kommentiert, die „Recherche“ seines Magazins stehe, alle Fakten stimmten, „unsere Meinung zur mangelnden Eignung als BSI-Präsident bleibt unverändert und ist gut begründet“. Zwei Formulierungen habe das Gericht als „unzulässig mehrdeutig“ bewertet [...]. Schönbohms Schadenersatzansprüche seien zurückgewiesen worde, er trage einen Großteil der Gerichtskosten. „Alles andere ist Schaum bzw. Quatsch bzw. Clickbait.“

[...]

Tatsächlich hat die 26. Zivilkammer am Landgericht München dem ZDF und Böhmermann vier Äußerungen untersagt, die dem früheren BSI-Chef Schönbohm, - unbewusste oder fahrlässige - Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten unterstellten (Az. 26 O 12612/23). Diesen Eindruck rief das „ZDF Magazin Royale“ auch durch geschickte Weglassungen hervor. [...]

Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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