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Autor Thema: Neue KEF-Empfehlung - ARD/ZDF-Ver­fas­sungs­be­schwerde plötz­lich chan­cenlos  (Gelesen 96 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 12.272
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Was für eine Posse... :o ::) ;D :angel:
...und war die KEF hier wirklich "unabhängig" - oder nur Steigbügelhalter für diesen "Hintertür"-Öffner ???



LTO, 23.02.2026
Neue Empfehlung der KEF-Kommission zum Rundfunkbeitrag
ARD und ZDF mit Ver­fas­sungs­be­schwerde plötz­lich chan­cenlos
Weil die Länder die Beitragserhöhung verweigerten, zogen ARD und ZDF nach Karlsruhe. Doch nach neuer KEF-Empfehlung soll der Rundfunkbeitrag später und geringer steigen. Mangels Zahlungsverzug sind die Beschwerden der Sender damit hinfällig.
von Dr. Christian Rath
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/neue-empfehlung-kef-kommission-rundfunkbeitrag
Zitat von: LTO, 23.02.2026, Neue Empfehlung der KEF zum Rundfunkbeitrag - ARD und ZDF mit Ver­fas­sungs­be­schwerde plötz­lich chan­cenlos
[...]

Funktionsgerechte Finanzierung
[...]

Die verweigerte Erhöhung

[...] Die KEF überprüft zwar turnusgemäß zwei Jahre nach einer Empfehlung in einem Zwischenbericht, ob ihre Annahmen eingetroffen sind. Dass sie in einem Zwischenbericht ihre Empfehlungen zur Höhe des Rundfunkbeitrags absenkt, das hat es wohl noch nie gegeben.

Die überraschende neue KEF-Empfehlung

Doch nach der neuen KEF-Empfehlung sieht alles wieder anders aus. Entscheidend ist dabei nicht, dass die KEF eine geringere Erhöhung vorschlägt als vor zwei Jahren, sondern dass die Erhöhung erst für das Jahr 2027 (statt 2025) vorgeschlagen wird.

Damit entspricht der nicht erhöhte Rundfunkbeitrag von 18,36*** Euro/Monat plötzlich wieder den KEF-Empfehlungen. Und weil die Länder den Rundfunkbeitrag nun erst zum Januar 2027 erhöhen müssen, haben sie bisher auch nichts versäumt.

Die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF, dass die Untätigkeit der Länder "gegenwärtig" ihre Rundfunkfreiheit verletzte, hat nun wohl keine Grundlage mehr. Wenn die Sender sie nicht zurückziehen, werden sie beim Bundesverfassungsgericht wohl verlieren.

Mehr Einnahmen, geringerer Beitrag
[...]

Die Länder müssen dennoch handeln
[...]

Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident [...] Schweitzer (SPD), zeigte sich "sehr dankbar für die gute Botschaft" einer geringeren Beitragssteigerung. Er wollte sich aber nicht direkt [...] äußern, ob man nun die neue Empfehlung der KEF umsetzen werde.

Klar sei, [...], dass man hier nicht ohne das Bundesverfassungsgericht handeln könne. Das ist allerdings ein seltsames Verfassungsverständnis. Die Länder brauchen kein grünes Licht aus Karlsruhe, um ihre verfassungsrechtliche Pflicht zu erfüllen. Oder anders gesagt: Wenn die Länder wieder untätig bleiben, können ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerden mit geringen Änderungen Anfang 2027 erneut einbringen.

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


***Dass der aktuelle monatliche Beitrag offensichtlich aufgrund fehlender öffentlicher Bekanntmachung gar nicht "18,36€"...
Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an (08/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35578.0
...sondern immer noch "17,50€" ist, siehe u.a. unter
Fehlt Bekanntmach. 18,36€ seit 07/21? Abbuch./Bescheide/Vollstr. fehlerhaft?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37034.0
Bekanntmachungen, dass 1. MÄndStV "nicht in Kraft getreten"/"gegenstandslos"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37084.0
Rückwirkende Nichtigkeit der Erhöhung oberhalb von 17,50 €/mtl
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37091.0

Weitere tangierende Threads zu diesem Themenkomplex siehe u.a. unter

Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0

"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0
BVerfG -1 BvR 1675/16 - Rn. 81 -> Möglichkeit d. Nutzung = individuelle Vorteil
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31947.0
Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0
Sammlung: Wo wird der Rundfunkbeitrag (rechtswidrig) ausgegeben?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23623.0

Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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