Uns kommen die Tränen, derartige Almosen für diese verantwortliche Tätigkeit, für alle kritischen Bürgereingaben klarzustellen, dass die Bürger sich irren. (Satirefreiheit bis hierher.)
Was nicht klar ist: Erhalten auch die stellvertretenden Mitglieder
----------------------------------------------------------
diese je 1000 Euro im Monat? Soweit hier erinnerlich: Ja. Bleibt zu klären.
Da es "Aufwandsentschädigung" ist,
----------------------------------------------
ist wohl keine Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt, sondern universell abgabenfrei? Für welchen "Aufwand" eigentlich, da Reise- und Übernachtungskosten zusätzlich erstattet werden?
Und sofern man Sitzung und Ausschusssitzung auf den gleichen Tag legt, sind das satte 400 Euro. Und wer dann mehreren Ausschüssen angehört, kommt auf 800 Euro für 1 Tag? "Aufwandsentschädigung" für Niveau "Anwaltshonorar"? - Dem Anwalt bleiben nach Kanzleikosten und Abgaben rund 150 netto pro Tag - denen hier 200 bis 400 bis 800 Euro?
Faktenprüfung nötig.
Zu allem obendrein die Pauschalen, vermutlich steuerfrei ohne Belegpflicht der tatsächlichen Kosten.
Die Sache mit den 30 Euro für jede weitere Sitzung - in welchem Monat gab es je mehr als 1 Sitzung? Ach ja, vielleicht ist gemeint, eine vormittags, eine nachmittags?
Und all das hat die Rechtsaufsicht der Landesregierung abgesegnet.
----------------------------------------------------------------
Da sind wir Bürger aber beruhigt, wie sparsam man mit unseren 17,50 Euro Zwangsinkasso umgeht. Weil abgesegnet, ist jede Frage der Straftat der Veruntreuung strikt zu verneinen. Die unkundigen Rechtslaien durften sich darauf verlassen, was die Rechtsaufsicht absegnet, kann nicht als Verstoß angelastet werden.
So hat alles seine Logik. Haben wir uns damit abzufinden? Eigentlich nicht. Aber man schafft überhaupt nicht mehr, dies gewaltige Monstersystem an allen Problemzonen zu analysieren, geschweige denn anzugreifen.