Heute, 8 Tage (!) vor der BVerfG-Urteilsverkündung wurde ein Urteil Im Namen des Volkes! (Ausrufezeichen und Hervorhebung im Original) des SPD-Fraktionsvorsitzenden* zugestellt.
Es verzichtet weitestgehend darauf, sich mit den vorgetragenen und ausführlich begründeten Rechtsverstößen auseinanderzusetzen und verwendet stattdessen lieber die üblichen Copy&Paste-Floskeln. Eine Aussetzung des Verfahrens käme ebenfalls nicht in Betracht.
Bemerkenswert erscheint, dass selbst eine solches Copy&Paste-Urteil gemäß der herrschenden Politdoktrin und ohne jeden inhaltlichen Gehalt oder juristische Korrektheit doch noch über drei Monate Bearbeitungszeit benötigt.
Als jemand, der im beruflichen Bereich durchaus auch komplexere Zusammenhänge zu erheben, analysieren, bewerten und dokumentieren hat, und dann unmittelbar für die weitere Bearbeitung zur Verfügung zu stellen hat, das zum Teil noch ohne Sekretärin, bin ich etwas erstaunt über das schnarchnasige Schleichertum, in dem hier juristische Deckmäntchelchen, die an sich ohne jeden Anspruch sind, fabriziert werden.
Was die "8 Tage vor der Urteilsverkündung des BVerfG" betrifft, lautet die Taktik wahrscheinlich, vor einem eventuellen Totalverlust der augenscheinlich aussichtslosen Rechtsposition infolge Rechtssprechung am Verfassungsgericht rasch noch Tatsachen zu schaffen.
Da kommt dann wieder die SPD-Mitgliedschaft des Richters ins Spiel. Ist es doch in der SPD üblich, nach verlorenen Wahlen ebenfalls Tatsachen zu schaffen und seine Möglichkeiten zu nutzen, um verdiente Parteikollegen noch in lukrativen Stellungen zu positionieren. Wie z.B. den Genossen Eumann in einer Rundfunk-nahen und generös dotierten Position.
Siehe zur Causa Genosse Eumann, die ja nur ein Beispiel für Postengeschiebe unter Genossen ist, u.a. unter
Der Fall Marc-Jan Eumann (6) - Nachlesehttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27634.0