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  • GERICHTSTERMIN - Verhandlung VG Kassel, Do. 22.03.2018, 11.30h: 22. März 2018

Autor Thema: GERICHTSTERMIN - Verhandlung VG Kassel, Do. 22.03.2018, 11.30h  (Gelesen 9722 mal)

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Da ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden kann, ist aber eine Gehörsrüge nicht einzeln möglich?
Egal ob möglich oder nicht - es erscheint vorerst müßig (und der Richter vmtl. das Papier nicht wert).

"Glück im Unglück":
Person kann in Ruhe die Verkündung des Urteils des BVerfG am 18.07.2018 abwarten...
Urteilsverkündung 18. Juli 2018 10.00 Uhr - BVerfG Pressemitteilung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27954.0.html
...da dies Auswirkungen auf die weitere Verfolgung oder Nicht-Verfolgung der Rechtssache haben dürfte.

Bis dahin sollte man seine Energie wohl besser aufsparen.


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b
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  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Heute, 8 Tage (!) vor der BVerfG-Urteilsverkündung wurde ein Urteil Im Namen des Volkes! (Ausrufezeichen und Hervorhebung im Original) des SPD-Fraktionsvorsitzenden* zugestellt.

Es verzichtet weitestgehend darauf, sich mit den vorgetragenen und ausführlich begründeten Rechtsverstößen auseinanderzusetzen und verwendet stattdessen lieber die üblichen Copy&Paste-Floskeln. Eine Aussetzung des Verfahrens käme ebenfalls nicht in Betracht.

Bemerkenswert erscheint, dass selbst eine solches Copy&Paste-Urteil gemäß der herrschenden Politdoktrin und ohne jeden inhaltlichen Gehalt oder juristische Korrektheit doch noch über drei Monate Bearbeitungszeit benötigt.

Als jemand, der im beruflichen Bereich durchaus auch komplexere Zusammenhänge zu erheben, analysieren, bewerten und dokumentieren hat, und dann unmittelbar für die weitere Bearbeitung zur Verfügung zu stellen hat, das zum Teil noch ohne Sekretärin, bin ich etwas erstaunt über das schnarchnasige Schleichertum, in dem hier juristische Deckmäntchelchen, die an sich ohne jeden Anspruch sind, fabriziert werden.

Was die "8 Tage vor der Urteilsverkündung des BVerfG" betrifft, lautet die Taktik wahrscheinlich, vor einem eventuellen Totalverlust der augenscheinlich aussichtslosen Rechtsposition infolge Rechtssprechung am Verfassungsgericht rasch noch Tatsachen zu schaffen.
Da kommt dann wieder die SPD-Mitgliedschaft des Richters ins Spiel. Ist es doch in der SPD üblich, nach verlorenen Wahlen ebenfalls Tatsachen zu schaffen und seine Möglichkeiten zu nutzen, um verdiente Parteikollegen noch in lukrativen Stellungen zu positionieren. Wie z.B. den Genossen Eumann in einer Rundfunk-nahen und generös dotierten Position. 

Siehe zur Causa Genosse Eumann, die ja nur ein Beispiel für Postengeschiebe unter Genossen ist, u.a. unter
Der Fall Marc-Jan Eumann (6) - Nachlese
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27634.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2018, 00:14 von Bürger«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Da ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden kann, ist aber eine Gehörsrüge nicht einzeln möglich?
In der Tat, wenn die Berufung noch möglich ist, nutzt die Gehörsrüge nichts. Wäre noch zu klären, ob nach dem positiven Beschluss des BVerfG noch was getan werden muss.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2018, 00:12 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.242
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Hinweis:
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auszug aus einer möglichen Rechtsbehelfsbelehrung eines Urteils:
Zitat
Gegen dieses Urteil steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie von dem Verwaltungsgerichtshof
(Anm. oder Oberverwaltungsgericht) zugelassen wird. Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist beim Verwaltungsgericht XY, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils zu stellen. Der Antrag muss das angefochtene Urteil bezeichnen. lnnerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils sind die Gründe darzulegen, aus denen die Berufung zuzulassen ist.

In Hinblick auf das ausstehende Urteil am BVerfG könnte in einem fiktiven Fall vorsorglich Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt worden sein. Hierbei wurde beachtet, dass überschaubare Gerichtskosten fällig werden und die Suche nach einem Rechtsanwalt noch erforderlich sein könnten.

Antrag auf Zulassung der Berufung - ohne Anwalt (trotz Anwaltspflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26638.msg167375.html#msg167375


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2018, 08:27 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Moderator
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...da aber der Antrag auf Zulassung der Berufung einen Monat Frist nach Urteilszustellung hat und zwischenzeitlich das Urteil des BVerfG verkündet wird
Urteilsverkündung 18. Juli 2018 10.00 Uhr - BVerfG Pressemitteilung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27954.0.html
wird man genau das erst einmal abwarten und dann weitersehen ;)


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