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Autor Thema: Politiker anschreiben (und nerven)  (Gelesen 5068 mal)

Z

Zorniger Bürger

Politiker anschreiben (und nerven)
Autor: 10. Dezember 2014, 22:40
Hallo,

meine Meinung ist, dass wir als Bürger uns auch an den Gesetzgeber, dem wir diese Scherereien zu verdanken haben, wenden sollten. Wenn sich genug Bürger beschweren oder verstärkt GEZ-kritische Parteien gewählt werden, hat dies auf lange Sicht vielleicht doch Erfolg. An dieser Stelle möchte ich meine eigenen Aktivitäten, die Reaktionen darauf dokumentieren sowie Unterlagen zur Weiterverwendung zur Verfügung stellen.

Die richtigen Ansprechpartner sind meiner Meinung nach die Landesparlamente und deren Abgeordnete. Ich habe bisher folgendes unternommen (die Abgeordneten werde ich mit Namen nennen, da dies Personen des öffentlichen Lebens sind):

Im Juni 2014 Anschreiben an Frau Dr. Eva-Maria Stange, SPD. Erste Antwort mehr oder weniger ohne Eingehen auf meine Argumente, sah mir sehr nach Textbausteinen aus. Daraufhin zweites Schreiben an Frau Dr. Stange, diesmal eine handschriftliche Karte als Antwort mit der Bitte um telefonischen Rückruf. Sorry, letzteres habe ich bisher nicht gemacht, ich fühle mich beim schriftlichen Formulieren deutlich sicherer als bei mündlichen Auseinandersetzungen. Ich überlege aber noch. Die Anschreiben an Frau Dr. Stange hatte ich hier eingestellt:
Bin auch entschlossen, nicht zu zahlen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9863.msg72308.html

Im August 2014 Anschreiben an Herrn Lars Rohwer, CDU. Antwort hat für mein Gefühl sehr lange gedauert, kam erst nach der Landtagswahl, auf die ich extra hingewiesen hatte. Inhaltlich null Aussage, ein rein formelles Schreiben, er sei nicht mehr der Abgeordnete meines Wahlkreises, da sich der Zuschnitt der Wahlkreise geändert hat (das war korrekt, diese ganz geringfügige Änderung der Wahlkreise kannte zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht einmal Wikipedia). Diese Antwort sehe ich als deutliche Ausrede und Verweigerung einer inhaltlichen Antwort an, zum Zeitpunkt meiner Anfrage war er noch Abgeordneter meines Wahlkreises und war dies lange Jahre vorher. Weiterhin schrieb Herr Rohwer, er hätte meinen Brief an Herrn Markus Ulbig, CDU, weitergeleitet, da dieser der neue Abgeordnete meines Wahlkreises sei. Keine Antwort von Herrn Ulbig.

Ebenfalls im August 2014 habe ich Herrn Ministerpräsident Stanislaw Tillich angeschrieben. Keine Antwort erhalten.

Durch neue Briefe des Beitragsservices wurde ich nun angeregt, erneut meine Bekanntschaften mit Politikern zu vertiefen. Als erstes habe ich erneut Herrn Lars Rohwer angeschrieben. Wie wohl der letzte Absatz ankommt?

Wie schon erwähnt, zur Nachahmung empfohlen. Kostet nichts außer dem Porto oder etwas Zeit für einen Spaziergang zum Abgeordnetenbüro.

Zitat
Sehr geehrter Herr Rohwer,

ich hatte mich an Sie im Sommer als den Abgeordneten meines Wahlkreises bezüglich der GEZ gewandt. In Ihrer Antwort hatten Sie auf den geänderten Zuschnitt der Wahlkreise verwiesen und mein Schreiben an Herrn Ulbig weitergeleitet. Leider hat Herr Ulbig bisher nicht geantwortet.

Ich bitte Sie daher in Ihrer Eigenschaft als Abgeordneter im Sächsischen Landtag sowie als langjährigen Abgeordneten meines ehemaligen Wahlkreises nochmals um eine Antwort zum Sachgegenstand. Als Landtagsabgeordneter sind Sie bei diesem Thema unmittelbar verantwortlich, da die Regelung der Rundfunkgebühren in die Hoheit der Bundesländer fällt. Prinzipiell erwarte ich von einem Politiker auch ein entsprechendes politisches Gespür und Engagement, wenn die Gefahr besteht, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verletzt sein könnte.

Ich möchte mein Schreiben vom Sommer inhaltlich zusammenfassen:

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag widerspricht ganz offensichtlich und unzweifelhaft mehreren Artikeln des Grundgesetzes und verstößt damit gegen höherrangiges Recht.

Unter anderem besteht ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz, Gleichbehandlungsgrundsatz: Warum soll ich als Alleinmieter und -bewohner einer Wohnung und Alleinverdiener denselben Betrag bezahlen wie mehrere erwachsene Personen zusammen, die sich eine Wohnung teilen? Diese Ungerechtigkeit liegt klar auf der Hand und durch statistische Angaben (Anzahl Ein-/Mehrpersonenhaushalte) ist untermauert, dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt.

Weiterhin garantiert mir Artikel 5 des Grundgesetzes ungehinderte und volle Informationsfreiheit. Jedoch werden mir durch die Zwangsabgabe Mittel entzogen, die mir nicht mehr für Informationsquellen meiner Wahl zur Verfügung stehen. Weder genießt der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Sonderbehandlung im Grundgesetz noch bin ich verpflichtet, zur Information den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen.

Durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag werden keine Ausnahmen vom Grundgesetz definiert. Damit wird automatisch auch Artikel 19 des Grundgesetzes verletzt.

Die neue Haushaltsabgabe wird von einer Reihe von Rechtswissenschaftlern als verfassungswidrig angesehen, so zum Beispiel von Prof. Dr. Christoph Degenhart (Universität Leipzig), Ermano Geuer (Jurist, Klage vor dem Landesverfassungsgericht Bayern) und Prof. Dr. jur. Thomas Koblenzer (Universität Siegen).

Ich besitze weiterhin keinen Fernseher und wünsche keinerlei Fernsehprogramme oder andere Angebote. Es werden mir einfach Dinge verkauft, die ich weder bestellt habe noch haben möchte. Sie haben mit den Rundfunkgebühren einen Vertrag zu Lasten Dritter abgeschlossen. Dies ist mit geltenden Gesetzen, aber auch dem gesunden Menschenverstand nicht vereinbar. Weiterhin sind Steuern entweder einkommensabhängig oder verbrauchsabhängig. Bei den Rundfunkgebühren handelt es sich dagegen um eine Abgabe, die unveränderlich und völlig unbeeinflussbar ist.

Die GEZ ist weiterhin unsozial, da sie völlig unabhängig vom Einkommen des Zahlenden ist. Das führt dazu, dass Personen mit niedrigem Einkommen prozentual gesehen einen viel höheren Betrag für den ÖR als Personen mit höherem Einkommen bezahlen müssen. Das sollte Ihnen als Mitglied einer hoffentlich „sozialen“ Partei zu denken geben.

Inwieweit halten Sie eigentlich ca. 60 öffentlich-rechtliche Rundfunksender und über 30 Fernsehsender als Grundversorgung angemessen? Das entspricht über 2000 Stunden Programm täglich. Ich verstehe unter einer Grundversorgung etwas ganz anderes. Diesen ausufernden Apparat mit vielfach überzogenen Gehältern und Gagen möchte ich nicht finanzieren!

Weiterhin halte ich es für hochproblematisch und bin darüber sehr verärgert, dass Sie gesetzlich genehmigt haben, dass die Rundfunkanstalten über die Meldeämter meine persönlichen Daten bekommen haben und seit über einem Jahr verwerten.

Schließlich möchte ich Sie auf das Gebaren der Rundfunkanstalten und der GEZ aufmerksam machen. So habe ich über ein Jahr lang ständig Drohbriefe und Mahnungen und selbst eine "Zwangsanmeldung" erhalten, aber keinen rechtlich anfechtbaren Gebührenbescheid. Nachdem im Juni 2014 endlich ein offizieller Gebührenbescheid ausgefertigt wurde, enthielt dieser bereits Mahngebühren. Ich sehe keinen Grund, warum ein Schreiben namens Gebührenbescheid nicht unmittelbar mit dem ersten Brief hätte versendet werden können. Auf den unmittelbar darauf von mir per Einschreiben versendeten, mir zustehenden Widerspruch erfolgte bisher keine Bearbeitung, sondern nur neue Droh- und Bettelbriefe und Mahnungen, zumeist äußerst knapp terminiert. Aus meiner Sicht ist dies kein seriöses Geschäftsgebaren der Rundfunkanstalten. Ich sehe hier eine klare Einschüchterungstaktik der GEZ gegenüber den Bürgern, die nur ihr Recht in Anspruch nehmen wollen.

Im Fall der Ablehnung des Widerspruchs beabsichtige ich, vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage einzureichen.

Ich bitte Sie um Ihre persönliche Meinung sowie um eventuell zu ziehende Konsequenzen in dieser Angelegenheit und gegebenenfalls Hilfestellungen für den höchstwahrscheinlich kommenden Rechtsstreit.

Zum Abschluss ein konstruktiver Vorschlag: Ich schlage vor, die Rundfunkanstalten zu privatisieren. Konkurrenz unter marktwirtschaftlichen Bedingungen führt bekanntlich zu einem stetig weiterentwickelten, besseren Angebot und günstigeren Preisen. Ich möchte dabei auf die erfolgreichen Privatisierungen der Deutschen Bahn, der Deutschen Post, der Telekom (hervorgegangen aus der Post), den Energieversorgern oder auf kommunaler Ebene zum Beispiel in Dresden der Woba oder in Berlin der Wasserversorgung (dort per Volksentscheid zurückgenommen) verweisen. Dabei sind die durch die durch die aufgeführten Unternehmen befriedigten Bedürfnisse nach Maslow deutlich elementarer als die Fernseh- und Rundfunkunterhaltungsprogramm der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Daher würde sich der Rundfunk meiner Meinung nach noch viel eher für eine Privatisierung eignen, wenn der Staat bisher problemlos die Erfüllung viel grundlegender Bedürfnisse in private Hände abgegeben hat.

Mit freundlichen Grüßen


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C
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Re: Politiker anschreiben (und nerven)
#1: 10. Dezember 2014, 23:28
Guter Aufsatz ...ich würde ein paar klitzekleine Veränderungen vornehmen, aber ansonsten Top !
Sachlich, nicht zu emotional und überhaupt nicht ausfallend.


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J
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Re: Politiker anschreiben (und nerven)
#2: 14. Dezember 2014, 00:25
Ich war so frei und  ;D

Es kam eine kurze Antwort. Bin gespannt und werde geduldig warten.

Zitat
Danke für Ihre Nachricht.

Ich bin am 5.1.2015 wieder im Büro. Bis dahin werden Ihre E-Mails nicht gelesen.

Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage und einen guten Start ins Neue Jahr!

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Jütting


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Re: Politiker anschreiben (und nerven)
#3: 14. Dezember 2014, 14:34
Vorsicht mit solchen Behauptungen:

Zitat
Zum Abschluss ein konstruktiver Vorschlag: Ich schlage vor, die Rundfunkanstalten zu privatisieren. Konkurrenz unter marktwirtschaftlichen Bedingungen führt bekanntlich zu einem stetig weiterentwickelten, besseren Angebot und günstigeren Preisen.Ich möchte dabei auf die erfolgreichen Privatisierungen der Deutschen Bahn, der Deutschen Post, der Telekom (hervorgegangen aus der Post), den Energieversorgern oder auf kommunaler Ebene zum Beispiel in Dresden der Woba oder in Berlin der Wasserversorgung (dort per Volksentscheid zurückgenommen) verweisen. Dabei sind die durch die durch die aufgeführten Unternehmen befriedigten Bedürfnisse nach Maslow deutlich elementarer als die Fernseh- und Rundfunkunterhaltungsprogramm der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Daher würde sich der Rundfunk meiner Meinung nach noch viel eher für eine Privatisierung eignen, wenn der Staat bisher problemlos die Erfüllung viel grundlegender Bedürfnisse in private Hände abgegeben hat.

Naja ...  ::)

Erfolgreich ? Ja, sicher ... für die Aktionäre vielleicht. Sieh dir bitte mal die Preisentwicklung von Energie oder das Chaos bei der Bahn an, da ist seit der Privatisierung so ziemlich gar nichts besser und schon gar nicht billiger geworden.

So ein Schreiben könnte im dümmsten Fall auch böse nach hinten losgehen ...

Was die letzten beiden Sätze betrifft, dem stimme ich 100%ig zu. Es wurden wesentlich wichtigere und elementarere Dinge privatisiert als so ein verkackter ÖR. Ob das mit der Privatisierung *besser* geworden ist steht auf einem ganz anderen Blatt ...  :-\

Gruß,
ViSa


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Zorniger Bürger

Re: Politiker anschreiben (und nerven)
#4: 14. Dezember 2014, 20:25
Der letzte Abschnitt war von mir sarkastisch gemeint, weil ich mich geärgert habe, dass er mich mit einer formalen Ausrede auf meinen ersten Brief abgespeist hat. Und offiziell wird das doch immer als Erfolgsstory verkauft. Im ersten Anschreiben an andere Politiker werde ich diesen Absatz aber wieder weglassen. Ob der Herr Rohwer nun den Sarkasmus findet oder nicht, keine Ahnung...

Achja, und mal eben drei Wochen Urlaub, Politiker müsste man sein... Ich glaube, wer in der freien Wirtschaft selbst mit seiner Arbeit so viel Geld verdient, kann sich keine drei Wochen Abwesenheit leisten...


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Re: Politiker anschreiben (und nerven)
#5: 10. Dezember 2017, 20:22
Meine Reihe "Politiker anschreiben und nerven" möchte ich gern fortsetzen. Zuerst aber eine Zusammenfassung:

Im Sommer 2014, kurz vor den sächsischen Landtagswahlen, hatte ich die Landkreisabgeordneten der CDU und der SPD mit ähnlich lautenden Schreiben kontaktiert. Das waren zum einen Frau Dr. Eva Maria Stange von der SPD und Herr Lars Rohwer von der CDU.

Von Frau Dr. Stange kam eine Antwort, die aber überhaupt nicht auf meine Kernpunkte eingegangen ist, sondern erläutert hat, wie wichtig der öffentlich-rechtliche Rundfunk wäre. Frau Dr. Stange habe ich daraufhin nochmals kontaktiert, worauf eine Karte bei mir im Briefkasten landete, ich solle doch mal in ihrem Büro vorbeikommen. Einer mündlichen Auseinandersetzung mit einem Berufspolitiker habe ich mich jedoch nicht gewachsen gefühlt und bis dato ruhte daher der Kontakt.

Der Herr Rohwer von der CDU meldete sich zwar bei mir, teilte mir jedoch mit, dass sich der Zuschnitt das Wahlkreises geändert hat (was ab der kommenden Wahl auch richtig war, für den aktuellen Landtag jedoch falsch - und diese Änderung war auch in mir recherchierten und als zuverlässig eingestuften Quellen noch gar nicht eingetragen) und dass er mein Anschreiben daher an den künftig zuständigen Landtagsabgeordneten meines Wahlkreises, Herrn Markus Ulbig weitergeleitet hätte (der aktuelle SPD-Abgeordnete meines Wahlkreises wäre übrigens Herr Martin Dulig, man sieht, ich habe es nur mit Prominenz zu tun; letzter wurde aber noch nicht von mir kontaktiert). Das fand ich schon ein bisschen schäbig, sich auf derartig spitzfindige Formalien zurückzuziehen, wenn Bürger mit dem gut begründeten Verdacht von Grundgesetzverletzungen auf die Abgeordneten zugehen.

Von Herrn Ulbig gab es aber erstmal keine Antwort. Daraufhin wurde erneut Herr Rohwer kontaktiert, welcher erneut das Schreiben an Herrn Ulbig weiterleitete. Nach einer Eingangsbestätigung gab es dann auch tatsächlich eine Antwort zur Sache von Herrn Ulbig, die ich aber dermaßen schlecht fand (auf meine Argumente ist selbstverständlich auch Herr Ulbig nicht näher eingegangen), so dass ich den Briefwechsel mit Herrn Ulbig völlig desillusioniert nicht weiter verfolgt habe.

Weiterhin habe ich als obersten Verantwortlichen kurz vor den Landtagswahlen auch unseren damaligen Ministerpräsidenten, Herrn Tillich, angeschrieben. Von Herrn Tillich gab es überhaupt keine Antwort.

Nun aber zur Fortsetzung, mein neues Schreiben an Frau Dr. Stange:

Zitat
Sehr geehrte Frau Dr. Stange,

ich hatte mich im Sommer vor drei Jahren an Sie bezüglich des Rundfunkgebührenstaatsvertrags gewendet. Ich hatte damals versprochen, Sie bezüglich dieser Angelegenheit auf dem Laufenden zu halten, dem will ich nun nachkommen.

Ich möchte noch einmal festhalten, dass die Rundfunkgebühren Angelegenheit der Bundesländer sind und Sie als Landtagsabgeordnete daher unmittelbar und unstrittig dafür verantwortlich sind.

Leider sind Sie in Ihren beiden Antworten vor drei Jahren überhaupt nicht auf meine Argumentation eingegangen. Ich möchte daher noch einmal die wesentlichen Punkte zusammenfassen: Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verstößt ganz klar und offensichtlich gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes. Ich habe dazu den Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz, Gleichbehandlungsgrundsatz angeführt. Warum soll ich als Alleinmieter und -bewohner einer Wohnung und Alleinverdiener denselben Betrag bezahlen wie mehrere erwachsene Personen zusammen, die sich eine Wohnung teilen? Diese Ungerechtigkeit liegt klar auf der Hand und durch statistische Angaben (Anzahl Ein-/Mehrpersonenhaushalte) ist untermauert, dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt. Weiterhin garantiert mir Artikel 5 des Grundgesetzes ungehinderte und volle Informationsfreiheit. Jedoch werden mir durch die Zwangsabgabe Mittel entzogen, die mir nicht mehr für Informationsquellen meiner Wahl zur Verfügung stehen. Weder genießt der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Sonderbehandlung im Grundgesetz noch bin ich verpflichtet, zur Information den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen noch werden durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Ausnahmen vom Grundgesetz definiert. Damit wird automatisch auch Artikel 19 des Grundgesetzes verletzt. Weitere Verstöße gegen das Grundgesetz sowie weitere Gesetze wie das BGB wurden von Rechtswissenschaftlern festgestellt und auch von mir in meinen letzten Schreiben näher erläutert.

Ich sehe ohnehin die „GEZ“-Gebühren mittlerweile als Schutzgelderpressung an: Zahle ich, komme ich nicht ins Gefängnis. Bereits 2014 berichtete die Bildzeitung über monatlich 60.000 Zwangsmaßnahmen und über 2 Millionen betroffene Haushalte. Zwischenzeitlich gibt es eine Vielzahl von bekannt gewordenen Inhaftierungen von Bürgern aufgrund nicht gezahlter Rundfunkgebühren und selbst Rentnerinnen ohne Empfangsgeräte wird die Rente gepfändet.

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats am Finanzministerium des Bundes empfiehlt gar die Abschaffung der Rundfunkgebühren. Dieses Gutachten kann man in gedruckter Form kostenlos bestellen.

Mittlerweile gibt es auch ein erstes Urteil des Bundesverfassungsgerichts*, in welchem festgestellt wurde, dass eine Gebührenpflicht nur dann besteht, wenn eine tatsächliche Empfangsmöglichkeit besteht. Außerdem wurde durch das Bundesverfassungsgericht ein Fragenkatalog an alle Landesregierungen und -parlemente, verschiedene Bundesministerien und die Rundfunkanstalten versendet und der Rundfunkbeitrag grundlegend auf den Prüfstand gestellt aufgrund einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden. Insbesondere stellt Prof. Dr. Kirchhof vom Bundesverfassungsgericht unter anderem die Frage, „wie es sich rechtfertigt, dass Einpersonenhaushalte mit der vollen Höhe eines Rundfunkbeitrags belastet werden, wohingegen Mehrpersonenhaushalte aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung den Beitrag unter sich aufteilen können“. Dies entspricht genau meiner Argumentation.

Nun kurz zum aktuellen Stand: Neben vielen unwürdigen Droh- und Bettelbriefen, über die ich mich bei Ihnen auch schon beschwert habe, hat der MDR nach Anfertigung dreier Gebühren- bzw. Festsetzungsbescheide ab Sommer 2014 (nachdem der entsprechende Rundfunkgebührenstaatsvertrag bereits Anfang 2013 in Kraft trat) auf meine jeweils fristgemäß eingereichten Widersprüche bis zum Sommer 2016 für eine Ablehnung dieser Widersprüche benötigt. Daraufhin habe ich Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Die Verhandlung findet nunmehr über ein weiteres Jahr später am Dienstag, den 12.12.2017 um 11:00 Uhr im Verwaltungsgericht Dresden, Hans-Oster-Straße 4 statt. Die Verhandlung ist öffentlich und daher lade ich Sie herzlich dazu ein, diese zu besuchen. Soweit mir bekannt ist, handelt es sich um einen Sammeltermin, dessen erste Verhandlungen bereits ab 10:00 Uhr beginnen.

Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist bei Weitem nicht das einzige Themenfeld, bei welchem ich mit der Politik höchst unzufrieden bin. Ich glaube allerdings nicht daran, dass durch die derzeitigen Politiker von CDU und SPD irgendeine Art von Verbesserung erreicht werden kann.

Nach meinen bisherigen Erfahrungen mit Ihren Reaktionen als auch dem völligen Ausbleiben einer Reaktion unseres Ministerpräsidenten Herrn Tillich und den Antworten ihrer Kollegen, den Herren Ulbig und Rohwer, die ich im Jahr 2014 ebenfalls in dieser Angelegenheit kontaktiert habe, habe ich allerdings wenig Hoffnung, mit meinem Anliegen und meinen Argumenten bei Politikern von CDU und SPD durchzudringen. In knapp zwei Jahren finden wieder Landtagswahlen in Sachsen statt, und wie ich Ihnen bereits 2014 schrieb, werde ich meine Entscheidung wieder wesentlich am Standpunkt der Parteien zu den Rundfunkgebühren festmachen.

Ich schreibe Ihnen daher nur, damit es Ihnen nicht so geht wie Herrn Tillich, über welchen am Wahlabend zur letzten Bundestagswahl in der Presse kolportiert wurde, er sei von derem Ergebnis vollkommen überrascht gewesen und könne sich dieses gar nicht erklären. Hektische Aussagen und Änderungen im Gegensatz zu vorher vertretenen Positionen sind für mich vollkommen unglaubwürdig.

Sie können mir weiterhin glauben, dass ich mir den ganzen Ärger in meiner wertvollen Freizeit und auch meine finanziellen Aufwendungen in dieser Angelegenheit gerne gespart hätte und bin dementsprechend äußerst verärgert über die dafür verantwortlichen Politiker, zu denen Sie gehören.

Schlussendlich schrieben Sie mir am 20.6.2014, allerdings wie erwähnt ohne auf meine Argumente eingegangen zu sein, Sie würden „meine Anregungen gern aufnehmen und in bevorstehenden Debatten zum Thema einbringen“. Weiterhin kündigten Sie für „demnächst bestimmte Evaluierungsverfahren“ an, „um die Folgen der GEZ-Gebührenneuordnung zu ermitteln“ sowie „eventuell bestimmte Maßnahmen, um mögliche Ungerechtigkeiten zu überwinden“. An dieser Stelle würde mich sehr interessieren, was in der Angelegenheit Rundfunkbeiträge in den letzten 3 ½ Jahren konkret landespolitisch passiert ist.

Mit freundlichen Grüßen


Edit DumbTV
* Es ist das Bundesverwaltungsgericht gemeint.

Urteil vom 27.09.2017 im Verfahren mit dem Az. 6 C 32/16.

Dies bei evtl. Nutzung des Schreibens bitte berücksichtigen.


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Re: Politiker anschreiben (und nerven)
#6: 10. Dezember 2017, 22:41
Ein sachlich-kritisches, gut formuliertes und nachahmenswertes Schreiben, wie ich finde - durchaus auch im Duktus von

Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html

sowie auch

AKTION > Brief an Landtagsfraktionen, Parteien, Abgeordnete
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18195.0.html

Danke für die Initiative!
Weiter so!


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Re: Politiker anschreiben (und nerven)
#7: 10. Dezember 2017, 23:05
Zitat
Sehr geehrte Frau Dr. Stange,
....
Mittlerweile gibt es auch ein erstes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in welchem festgestellt wurde, dass eine Gebührenpflicht nur dann besteht, wenn eine tatsächliche Empfangsmöglichkeit besteht.
...
...
Mit freundlichen Grüßen

Sollte hier vielleicht eigentlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gemeint sein, das am 27.09.2017 im Verfahren mit dem Az. 6 C 32/16 ergangen ist und in dieser Pressemitteilung des BVwG in Leipzig erwähnt wird ?

http://www.bverwg.de/pm/2017/66


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Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

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Re: Politiker anschreiben (und nerven)
#8: 11. Dezember 2017, 08:08
Sollte hier vielleicht eigentlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gemeint sein, das am 27.09.2017 im Verfahren mit dem Az. 6 C 32/16 ergangen ist und in dieser Pressemitteilung des BVwG in Leipzig erwähnt wird ?

http://www.bverwg.de/pm/2017/66

Ja, dieses war gemeint. Sorry, bin juristischer Laie, habe das durcheinander gebracht. Guckt sich die Dame sicher aber sowieso nicht an :-P


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