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Autor Thema: Ankünd. Hausbesuchung > Vollstreckungsbeamter beantragt Durchsuchungsbefehl?  (Gelesen 9353 mal)

D
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Versuch macht klug .... ( Amtsgericht Hannover Fax: 0511 / 347-2723 )

Geschäftszeichen: xxxxxxx

Ich beantrage den Antrag des xxxxxxxxxxxxxx vom xxxxx als unzulässig zu verwerfen.
Der Antrag ist unzulässig.

Der Antragsteller ist weder Gläubiger noch antragsbefugt. Es fehlt an einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Auch die benannten Vollstreckungsvoraussetzungen liegen nicht vor.
Im übrigen sei erwähnt das der Antragsteller "gemäß NVwVG" beantragt. Schon aus diesem Grund ist der Antrag wegen Nichtzuständigkeit vom Amtsgericht abzuweisen.


Haahaa, gut klingt nett. Stelle grade den Antrag auf Beratungshilfe, wegen dem Durchsuchungsbefehl beim Amtsgericht aus. Und dort soll ich in einen Kästen den erklären wieso ich Hilfe von einen Anwalt benötige. Hm... das Kästen ist ziemlich klein....  :o  >:D  ::)


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D
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(Im übrigen sei erwähnt das der Antragsteller "gemäß NVwVG" beantragt.)
Wirklich? hmm, klingt gut...ach, mist so viele Wege führen nach Rom aber in dem Rechtssystem in den Knast oder Armut.

Als Geringverdiener das ertragen zu müssen ist eine Frechheit! Und Person 1 weiß nicht wie man in einen kleinen Kästen reinschreiben soll, wieso der Antrag auf Durchsuchungsbefehl eine Skandal ist.


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Und nicht vergessen es ist keine privat rechtliche Forderung wo der Gläubiger erst einen Titel bei Gericht beantragen muss, sondern Verwaltungsrecht, dass bedeutet die vermeintliche Behörde stellt sich die Titel selber aus. Und behauptet dann das diese bekannt gegeben wurden.
Dies ist wichtig - und Person 1 macht bislang nicht den Eindruck, dies vollständig verstanden zu haben...
"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html

Person 1 könnte nachlesen zu Thema Öffentlich rechtlicher Unterlassungsanspruch, und diesen gegen die Stadt, welche als Gläubiger agiert gelten machen. Das ist entsprechend zu begründen. Im Forum gibt es ein Thema dazu, leider ist es mir eben nicht möglich dieses sofort zu verlinken.
Gemeint sein dürfte
Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13567.0.html
bzw. auch unter
Vorläufige Einstellung einer Zwangsvollstreckung für den Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13568.0.html

Ungeachtet dessen noch mal der Hinweis, ansonsten mit der örtlichen Vollstreckungsstelle prinzipiell "sachlich-freundlich kooperativen Umgang" zu pflegen - um ggf. weiteren Aufschub zu erhalten bis zu einer Sachverhaltsklärung mit der Gläubigerin...
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387

Gleichzeitig könnte (sollte?) Person 1 mit dem "Gläubiger"/ der "Rundfunkanstalt" in direkten Kontakt treten - mglw. am besten direkt mit der Intendanz.
Die Art und Weise der Kontaktaufnahme/ der vorzubringenden Argumente ist stark abhängig davon, welchen Werdegang Person 1 hinter sich hat... siehe bitte nochmals u.a. unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Person 1 könnte in diesem Zusammenhang auch auf ihre finanzielle Situation verweisen.
Es hat den Anschein, dass Vollstreckungsbemühungen seitens ARD-ZDF-GEZ mglw. weniger restriktiv gehandhabt werden, wenn diese nicht sonderlich "aussichtsreich" sind.
Person 1 sollte sich zwischenzeitlich auch mit Befreiungsmöglichkeiten beschäftigen.


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Übrigens hat Person 1 am 12.09.2016 einen neuen Festsetzungsbescheid bekommen mit dem Hinweis
"Für Rückstände, die bereits mit vorangegangenen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am 03.06.2016 die Zwangsvollstreckung eingeleitet."
Genau dies ist der "Titel", den ARD-ZDF-GEZ vorgeben, auch bereits in der Vergangenheit zu den jeweiligen Zeiträumen an Person 1 gesendet zu haben und welche nun Vollstreckungsgegenstand sind, da gegen diese mglw. kein fristgerechter Widerspruch eingelegt wurde - mglw., weil diese "Festsetzungsbescheide" in der Vergangenheit gar nicht zugestellt wurden.
Diesen neuerlichen Bescheid sollte Person 1 ernst nehmen, denn wenn sie dies nicht tut, wird auch für diesen irgendwann die Vollstreckung eingeleitet.
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Dort findet sich dann u.a. auch dies
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

Dieses Widerspruchsverfahren gegen den neuerlichen Bescheid hier aber bitte NICHT vertiefen, da vom Kern-Thema der Vollstreckung abschweifend und zudem schon -zigfach im Forum behandelt. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Die oben zitierte Passage
Zitat
"Für Rückstände, die bereits mit vorangegangenen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am 03.06.2016 die Zwangsvollstreckung eingeleitet."
könnte Person 1 als weiteren Anlass nehmen, unabhängig vom Widerspruch gegen den neuen Festsetzungsbescheid ein separates Schreiben an ARD-ZDF-GEZ/ die Intendanz der darin angegebenen "Rundfunkanstalt" aufzusetzen und bzgl. der aktuellen, befremdlichen Vollstreckung zu argumentieren.


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D
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Wieder da mit weniger guten Nachrichten.

Zuerst der Anwalt von Person 1 hat am selben Tag einen Brief sowohl an die Stadt und ans Amtsgericht gefaxt und als Schreiben versendet. Leider hat sich heute herausgestellt das die Landeshauptstadt dieses Schreiben einfach ignoriert. Person 1 erhielt heute ein Schreiben, das der NDR Person 1 darüber aufgeklärt hätte, das sie vollstrecken dürfen. Die Zwangsvollstreckung wird weiterhin fortgesetzt.

Wie Person 1 vom Anwalt erfahren musste, gibt die Landeshauptstadt nur sehr ungern die Forderung von der ehemaligen GEZ zurück. Somit sind ihnen alle Mittel recht...traurig in meinen Augen...


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Zitat
Person 1 erhielt heute ein Schreiben, das der NDR Person 1 darüber aufgeklärt hätte, das sie vollstrecken dürfen.

Von welcher Stelle hat Person 1 das Schreiben erhalten?

Kann das besage Schreiben anonymisiert hochgeladen werden.

Zitat
Wie Person 1 vom Anwalt erfahren musste, gibt die Landeshauptstadt nur sehr ungern die Forderung von der ehemaligen GEZ zurück. Somit sind ihnen alle Mittel recht...traurig in meinen Augen..

Wie hat Person 1 diese Information von einem Anwalt erfahren, mündlich oder schriftlich?

Die Forderung ist nicht von einer ehemaligen GEZ, sondern sollte entsprechend von einer LRA einer möglichen Behörde sein. Sollte also ein Beitragservice ohne Berechtigung und nachprüfbaren Auftrag und Bevollmächtigung durch eine LRA eine Vollstreckung betreiben sollte ein Anwalt etwas mehr als solche Worte benutzen können.
Zudem ist die Eigenschaft Behörde einer LRA in Bezug auf hoheitliche Maßnahmen zu prüfen.


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