Der Betrag von Person A liegt bei rund 850 €
Bitte prüfen und nochmal nachrechnen. Sind 850,- € wirklich die
"festgesetzten Beträge" oder die "offene Gesamtforderung". Das ist wichtig zu
unterscheiden, als Streitwert bei einer Klage gelten nur die Beträge, welche auf den Einzelbescheiden ohne Zuschlag (8,- Euro Säumnis) zusammen addiert werden.
Sollte die Summe also tatsächlich schon über 500,- € aber noch unter 1000,- € liegen dürften die Klagekosten für das erste VG Urteil bei minimal 159,- liegen Grundwert (53,-) x3, dazu kommen dann noch Schreibauslagen und falls die Gegenseite einen Anwalt dabei hat auch noch Kosten. -> Ist die Summe unter 500,- dann sind es 35 als Grundwert x 3 also 105,- € plus Extrakosten.
Normalerweise wird mit Klageeinreichung der weitere Vollzug bis zum Abschluss des Klagewegs unterbrochen (bisher ehr freiwillig durch die Gegenseite).
Wird keine Klage erhoben und auch nicht bezahlt, dann wird wahrscheinlich eine Vollstreckung in Gang kommen.
Aktuelle Wartezeit bis Abschluss des Verfahrens vor dem VG mehr als ein Jahr. In Ende 2017 oder Anfang 2018 wird wahrscheinlich das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung bekannt geben.