@alle
Bitte immer erst mal den konkreten Sachverhalt des fiktiven Falls verinnerlichen und möglichst auch erst einmal nur darauf eingehen.
Obige Ausführungen bzgl. Widerspruch etc. sind zwar nicht grundsätzlich falsch, für den geschilderten fiktiven Fall jedoch akut nicht hilfreich, wie mich deucht...Ich fasse daher nach meinem Verständnis kurz zusammen:
Person A hat
- vermutlich
keine Bescheide erhalten
- eine
Mahnung erhalten
- auf die Mahnung mit diesem Schreiben
geantwortetWas ist von diesem Vorgehen / Schreiben zu halten?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8743.0.html- auf dieses Schreiben eine
Antwort vom Beitragsservice erhalten
Auf die "Schnelle":
Gegen eine Mahnung ohne Rechtsbehelfsbelehrung gibt es sozusagen keinen Rechtsbehelf
Egal, was man also auf eine solche "Mahnung" ohne Rechtsbehelfsbelehrung hin antwortet, es kann allenfalls zum "Einlenken" bei der Gegenseite bewegen.Das
von "X" verwendete Schreiben ist - wie in vorgenanntem Link bereits "auseinandergenommen" - nicht nur
nicht hilfreich, sondern
irreführend/ falsch/ kontraproduktiv.
Die Antwort des Beitragsservice tut demzufolge auch nichts zur Sache.
"X" hätte vermutlich besser schon damals von den einschlägigen Threads des Forums gewusst...
Meist hilft es nämlich schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416und was ggf. getan werden könnte.
Dort findet sich u.a. auch
Optionen zum Umgang mit der "X" zugegangenen "Mahnung" des "Beitragsservice" - je nach den Umständen und dem bisherigen Werdegang
Denn auch wenn man auf die "Mahnung" nicht zwingend reagieren müsste, so könnte eine kurze (aber eben zweckmäßige)
Rückmeldung ggf. dennoch helfen, die
unweigerlich folgende Zwangsvollstreckung vorbeugend zu unterbinden...Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRAhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835"X" täte also vielleicht gut daran, ihr bisheriges Schreiben zu "vergessen", die Antwort des Beitragsservice aber nunmehr zum Anlass zu nehmen, sich für die
"Aufklärung" zu bedanken, dennoch aber in Bezug auf die
"Mahnung vom ..." vorsorglich darauf hinzuweisen, dass "X" die
"gegenständlichen Bescheide nicht zugegangen" sind und sie demzufolge eine
"etwaige Vollstreckung in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu deren Kosten abwehren würde..."...siehe fiktives Beispiel unter vorgenanntem Link.
Person "X" darf sich glücklich schätzen, wenn sie die
Einleitung einer Vollstreckung damit gerade noch mal abwenden kann. Die gegenständlichen Bescheide würden ihr dann aber vermutlich irgendwann nachweislich zugestellt werden...
...bis dahin sollte sich "X" unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html