http://rundfunkbeitragsklage.de/ Jede seriöse und effektiv angegangene Initiative ist willkommen!
Auch wenn die Argumentation mit dem "vorbehaltlos garantierten Grundrecht auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen" nicht allen überzeugend scheint, so mögen die weiteren Punkte doch interessanter sein, als da wären:
* Der Rundfunkbeitrag als verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum
* Die Bemerkungen zum ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice als nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung
* Die Anmerkungen zu den bisherigen Urteilen, insbesondere die infame Sentenz hinsichtlich der »Verfügungsgewalt über Raumeinheiten, in denen eine Rundfunknutzung möglich ist«
Zu diesem letzten Punkt wird ausgeführt, wie es sich um einen "zweckentfremdeten Zwangsbeitrag" handelt:
Damit ist dem Erhebungsgegenstand nach der »Rundfunkbeitrag« genannte Beitrag im Grunde ein Raumverfügungsbeitrag, welcher, anstatt dem Eigentümer der Räume, dem Staat zweckentfremdet zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks zukommt.