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Autor Thema: Was ist von diesem Vorgehen / Schreiben zu halten?  (Gelesen 7689 mal)

c
  • Beiträge: 12
Hallo Leute,

auf einem Blog bin ich gerade auf folgendes Schreiben gestoßen. Dort wird empfohlen dies in Bezug auf die Zwangsanmeldung an den Beitragsservice zu senden:


Zitat
Musterschreiben:

Max Mustermann
Musterstraße 112
10101 Musterhausen

ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

 

(a) Für Zwangsangemeldete
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer

Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens.

Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie wieder erwarten auf Ihre Forderung beharren, ergeht Strafantrag gegen Sie.

 

(b) Für Gebührenzahler
Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon aus ging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.

 

(c) gemeinsamer Teil
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

Max Mustermann



Was ist hier von zu halten? Nach meiner Recherche sollte eigentlich doch jede Antwort bis zu eigentliche Klage vermieden werden, da eine Antwort für die wie eine "Bestätigung" ist, auch wenn man eigentlich einen ganz anderen Inhalt schreibt.
Ich finde den Ansatz ja gut und auch logisch nachvollziehbar, die Frage ist nur was die vom Rundfunkbeitrag dazu sagen und vorallem rechtlich anstellen. Was meint Ihr, habt Ihr Erfahrungen dazu? Kann das funktionieren?

Danke coco


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t

themob

Die Anmeldung ist kein Vertrag. Lediglich eine Bestätigung, abgegeben durch Datum und Unterschrift, der aufgeführten Daten, die eine Beitragszahlung begründen sollen.

Dementsprechend ist auch eine "Bestätigung der Anmeldung" nur eine Bestätigung, dass diese Daten, die als Grundlage zur Entrichtung des Zwangsbeitrags geführt werden, angenommen wurden.
Auf diese Wohnung - Haushalt - Adresse wird der künftige Zwangsbeitrag erhoben.

Habe ich keine Anmeldung durchgeführt (Ich bestätige die Richtigkeit der Daten: Datum - Unterschrift), kann ich auch keine Bestätigung der Anmeldung bekommen.

JEDE Reaktion wird als Verifikation der Daten gewertet, also reagiere ich nicht. Sobald der Verwaltungsakt in Form des Gebühren-/Beitragsbescheid kommt, wird entsprechend Widerspruch eingelegt.

Hier die entsprechenden Themen mit den sich daraus resultierenden Erkenntnissen und Anregungen:  ;)

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung

Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung

NÖTIGUNG bei Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = autom. Anmeldung?

Das Schreiben wie oben aufgeführt, gehört in die Mülltonne, meine persönliche Meinung.


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c
  • Beiträge: 12
Hallo Themob,

vielen Dank für die Antwort.
Also war meine Annahme richtig, dass jede Antwort eine Verifikation ist und man auf keinen Fallen antworten soll, bis der Gebühren-/Beitragsbescheid kommt.


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H

Holdout

Streng genommen ist schon der Einwurf der Beitrags-Post durch die Post eine Verifikation.
(Siehe Post Premiumadress)


PS:
Eine Zeit lange hatte ich neben meinem regulären Briefkasten einen Aktenvernichter angebracht.
Leider weigerte sich die Zustellerin GEZ-Post dort einzuwerfen.
 ;)


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t

themob

Streng genommen ist schon der Einwurf der Beitrags-Post durch die Post eine Verifikation.
(Siehe Post Premiumadress)


PS:
Eine Zeit lange hatte ich neben meinem regulären Briefkasten einen Aktenvernichter angebracht.
Leider weigerte sich die Zustellerin GEZ-Post dort einzuwerfen.
 ;)

Außer das vielleicht der Name an einem Briefkasten geschrieben steht, oder auch nicht, fehlt aber die rechtliche Grundlage, dadurch eine Direktanmeldung zu veranlassen.

Im Gegenzug könnte ich genauso gut argumentieren: Jede Abmeldung beim Meldeamt oder "nicht mehr" vorhandene Name am Briefkasten führt automatisch zu einer "Direkt"Abmeldung  >:D
Was automatisch zu einem Brief "Bestätigung der Abmeldung" führt (per Nachsendeauftrag durch die Post erhalten).

Jede An- Ummeldung bei der Meldebehörde, die automatisch nach Köln geht und einen Datensatz enthält über einen Namen der noch keine Beitragsnummer hat bzw. keine Zwangsbeiträge entrichtet, soll ja laut
19. KEF Bericht automatisch diese Direktanmeldung bekommen.

Geht man nach der Logik, die allerdings hier ausdrücklich verboten ist, melde ich mich ab und bin automatisch auch in Köln "Direkt" abgemeldet.

Aktuell gilt aber:
§2 RBStV
Zitat
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die

1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

dort steht "noch" nicht: 3. der Name am Briefkasten aufgeführt ist

Die Premiumadress besagt: http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1022086_1021931
Zitat
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Um Daten zu verifizieren, steht denen laut Gesetz nur eine Möglichkeit zu: (Ist meine persönliche Meinung)

§9 RBStV
Zitat
§ 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung

(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 5 gilt entsprechend. Die Landesrundfunkanstalt kann für die Tatsachen nach Satz 1 und die Daten nach Satz 4 Nachweise fordern. Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.

In den Satzungen der einzelnen Rundfunkanstalten sind auch keine anders lautenden Verfahren beschrieben, die den obigen Satz aushebeln.

PS: Wenn das alles so einfach wäre, könnte man ja dieses ominöse An - Um - und Abmeldeformular, mit dem ich die Richtigkeit der Daten mit Datum und Unterschrift bestätige, in den von Dir benannten Aktenvernichter stecken und schreddern. Bzw. der BS in Köln.

Vielleicht geht es ja in diese Richtung als erstes: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8747.0.html


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Holdout

Ich stimme mit dir in allen Punkten überein, keine Frage.
Allerdings haben es die Herren und Damen dort mit Regeln und Normen noch nie so genau genommen.
Deswegen vermeide ich es bis heute mit dem Beitragsservice/GEZ in irgendeiner Weise zu interagieren.


Bis auf eine Scheibe köstlichen Tilsiter Käses welche ich dem MDR aus Kulanz zukommen lies.
 ;D


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