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Autor Thema: Ignorierung der Bittebriefe zur Anmeldung -> Ermittlungsersuchen?  (Gelesen 3212 mal)

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Erst einmal ein dickes Dankeschön an die Betreiber und User dieses Forums.

Folgender, fiktiver, Fall A:

Person A zog im Sommer 2013 erstmals von zu Hause aus in eine weiter entfernte Stadt A. In Stadt A meldete sich Person A zügig beim Einwohnermeldeamt unter seiner neuen richtigen Adresse an. Sehr schnell (zwei Wochen später) erhielt A den ersten Brief des Beitragsservices. Zwei weitere Infobriefe mit der Bitte zur Anmeldung folgten jeweils im Monatsabstand, sodass A im November 2013 den letzten Infobrief erhielt (die 3. Bitte zur Anmeldung). Auf keinen der Briefe wurde reagiert. A rechnete mit einer Zwangsanmeldung, aber auch über ein Quartal später blieb der Beitragsservice stumm.  Nun flatterte ein kleines, rosa Zettelchen in As Briefkasten: ein Ermittlungsersuchen des Einwohneramtes von Stadt A (siehe Anhang). Es kamen für A keine Briefe (außer natürlich jene des Beitragsservices), die eine Reaktion von Person A gefordert hätten. Person A hat keine Schulden etc.

Folgende Fragen stellen sich jetzt:

1.   Ist es möglich, dass der Beitragsservice seine überspielten Meldedaten von A durch diesen Ersuch verifizieren will, sodass eine Zwangsanmeldung mehr „Gewicht“ bzw. legitime Grundlage   hat?
2.   Da kein weiterer Briefverkehr mit irgendeiner Behörde, Amt oder ähnliches stattfand, kann man aus dem Fall A nur diesen Schluss ziehen oder?
3.   Müsste Person A auf diesen Ersuch reagieren? Was, wenn nicht?

Besonders bezeichnend: Jemand stand an As Haustür, um zu kontrollieren (spionieren), ob die gemeldete Person wirklich an der Adresse wohnhaft ist. Der Zettel wurde nachträglich handschriftlich ausgefüllt und ohne Umschlag oder ähnliches eingeworfen.

Was denkt ihr darüber? Eine neue Masche?

Beste Grüße!


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Ich würde dieses Ermittlungsersuchen nicht beachten, du hast dich korrekt beim Meldeamt angemeldet, alles andere ist durch solch ein Verfahren nicht rechtmäßig in Bezug auf den RBStV. Wenn es sich um eine städtische Angelegenheit handeln würde, wäre ein normaler Brief gekommen. Die GEZ schickt hoffentlich nicht wieder ihre GEZstapo los, um Leute zu schikanieren.


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