Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand in diesem rein fiktiven Fall weiterhelfen, ich kenne mich leider in der Materie kaum aus:
Person A hat Widerspruch gegen den ersten Festsetzungsbescheid eingelegt, daraufhin ein Schreiben „Ihr Rundfunkbeitrag“ erhalten, danach einen zweiten Festsetzungsbescheid. Person A hat leider vergessen, erneut Widerspruch einzulegen und daraufhin eine Mahnung erhalten, auch diese Bezahlfrist ist inzwischen leider abgelaufen. Wie kann man nun weiter vorgehen? Bleibt nichts weiter übrig als die Beiträge nachträglich zu zahlen?
Detaillierter Verlauf im Überblick:
- Schreiben Beitragsservice: Festsetzungsbescheid Nr. 1
- Schreiben Person A: Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
- Beitragsservice: „Ihr Rundfunkbeitrag“ mit Hinweis auf Rückerstattungsanspruch nach §10 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatvertrag und Hinweis, dass die Forderung des Beitragsservice zu Recht bestehe und der Widerspruch von Person A keine aufschiebende Wirkung hätte
- Beitragsservice: Festsetzungsbescheid Nr. 2 mit Rechtsbehelfsbelehrung
- Beitragsservice (datiert mit 1.6.2015): Mahnung mit Zahlungsaufforderung bis zum 15.6.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.