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Autor Thema: Mahnung - nun weiteres Vorgehen?  (Gelesen 2335 mal)

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  • Beiträge: 2
Mahnung - nun weiteres Vorgehen?
Autor: 15. September 2014, 08:49
Hallo ihr Lieben,

Person A hat zwei mal Mahnungen bekommen und muss in die Höhe von ca. 400 € zahlen.
Person A möchte sich unbedingt wehren und ist auch nach langem Durchlesen und voller Information im Forum ein wenig unsicher, was Person A machen kann.
Bisher hat Person A alle Schreiben ignoriert und nichts unternommen, aber im Forum immer im Laufend informiert.

Nach diesem Beitrag:
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
ist die Mahnung erstmal nur informativ. Das ist der Person A klar.
Was ihr Sorge bereitet, ist die Zwangsvollstreckungssache. Denn die Person A möchte nicht ihre Zukunft für so was verbauen lassen. Auf der andereren Seite möchte die Person A sich mit vollem Mittel dagegen wehren.

Da Deutsch nicht ihre Muttersprache ist, kann Person A hier nicht alles so gut mitfolgen und bittet um Unterstützung.

So viel die Person A weiß, hat die Person A diese drei Optionen:

  • Option 1: Ignorieren und nichts zu tun.
  • Option 2: Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" stellen.
  • Option 3: Klage einreichen.

Liegt die Person A mit diesen Optionen richtig? Falls nicht, bittet Person A um Korrektur und/oder um weitere Optionen.

Zum Option 1: Macht das sinnvoll weiterhin zu ignorieren? Bis die Firma SE die Person A einfach fasst? Wäre es eventuell eine gute Gelegenheit sich mal vom Staat verhaften zu lassen? ;)
Zum Option 2: Zwar gibt es ein Beitrag darüber, aber die Person A weiß nicht, ob es einen Sinn macht, jetzt einen Antrag zu stellen, wenn die Person A bisher keine Widersprüche eingereicht hat.
In diesem Beitrag gibt es so ein Antragsmusterschreiben, aber die Person A ist unsicher, ob es tatsächlich das sinnvolle Schreiben ist um sich dagegen zu wehren?
Zum Option 3: Wenn Klage, welcher Anwalt könnt ihr der Person A empfehlen? Macht die Klage erst sinnvoll, wenn die Person A das Schreiben mit Zwangsvollstreckung kriegt oder jetzt schon mal eine Klage zu führen?


Vielen Dank für die Unterstützung.

Liebe Grüße.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. September 2014, 09:19 von Bürger«

  • Moderator
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Mahnung - nun weiteres Vorgehen?
#1: 15. September 2014, 09:30
Was heißt "Person A hat zwei mal Mahnungen bekommen"?
Bitte die genaue Bezeichnung der Schreiben - am besten hier anonymisiert hochladen.

Wenn es tatsächlich "erst" bis zum unter
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
erwähnten Schreiben gekommen ist, dann gilt:

Option 1: Ignorieren und nichts zu tun.
...führt irgendwann zur Zwangsvollstreckung. Ob Person A das will, ist "Geschmackssache" ;) siehe
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
und Folgebeiträge

Option 2: Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" stellen.
...macht ohne Widerspruch gegen den BeitragsBESCHEID keinen Sinn

Option 3: Klage einreichen.
...geht erst nach ablehnendem WiderspruchsBESCHEID


Das gleiche Thema wird u.a. auch hier behandelt:

Normale GEZ Forderungen ignoriert... Androhung mit Gerichtsvollzieher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11113.msg75871.html#msg75871

Mahnung erhalten - Ratenzahlung? Unter Vorbehalt? Klage?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11136.msg75928.html#msg75928

Daraus geht u.a. hervor:
[...] dass in der Mahnung üblicherweise neben den bereits festgesetzten Beträgen und somit dem "Betrag der Mahnung" irreführender- und einschüchternderweise auch weitere "offene Forderungen" gelistet sind, die aber noch nicht festgesetzt wurden.
Üblicherweise reduziert sich damit der tatsächlich "zahlungspflichtige" Anteil - vgl. hierzu u.a. auch diesen ähnlich gelagerten Fall:
Normale GEZ Forderungen ignoriert... Androhung mit Gerichtsvollzieher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11113.msg75871.html#msg75871


Wenn der Person A bisher keine Beitrags- bzw. FestsetzungsBESCHEIDe nachweislich zugestellt wurden... ;)
...könnte sie die aktuelle Mahnung zum Anlass nehmen, den "Beitragsservice" genau darauf aufmerksam zu machen und den/ die Bescheid/e fordern.


Sollte Person A die Bescheide doch gestern im Briefkasten gefunden haben ;) dann...:
Entscheidend für den Fristlauf (1 Monat nach "Bekanntgabe") ist das Datum der tatsächlichen Zustellung - im Zweifel nachzuweisen durch die absendende "Behörde".

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Person A könnte also, da ihr augenscheinlich die Bescheide erst *jetzt* und nur per normalem Postversand (also nicht nachweislich) zugestellt wurden... ;)
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420

...ganz einfach gegen beide Bescheide Widerspruch einlegen incl. Aussetzung der Vollziehung:
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

Sie sollte gleiches für jeden weiteren zwischenzeitlich evtl. noch zugestellen Beitrags- bzw. FestsetzungsBESCHEID tun.

Person A sollte sich zudem evtl. darauf einstellen, dass "Beitragsservice"/ LRA im späteren WiderspruchsBESCHEID den Widerspruch gegen den ersten und ggf. auch gegen den zweiten Bescheid als "unzulässig" erklären, wegen angeblicher "Fristüberschreitung".
Davon braucht sich Person A aber wie im Link zur Fristwahrung eingehend erläutert nicht zu sehr beeindrucken lassen > dies möge BS/ LRA dann einfach im Klageverfahren *nachweisen*... ;)

Da es aufgrund der zeitlichen Überlappungen, Unklarheiten und dem generellen "Forderungsmanagement" des "Beitragsservice" nicht unüblich ist, dass dieser unbeeindruckt dennoch weiter auf eine Zwangsvollstreckung hinarbeitet, sollte sich Person A ggf. entsprechend argumentativ darauf vorbereiten.


Bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


Bitte keine "regulären" und im Forum schon mehrfach behandelten fiktiven Fälle behandeln,
da dies Mehrfachposts provoziert und der Übersichtlichkeit abträglich ist.
Danke für das Verständnis + gutes Gelingen!


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