Hallo allerseits,
ich habe mich gefragt wie eine hypothetische Person A in folgendem Fall verfahren sollte:
Person A hat einen "Gebühren-/Beitragsbescheid" bekommen für den Zeitraum 01.01.2013 - 31.03.2014 und über 277,70€ (8€ Säumniszuschlag). Aus Dummheit oder welchen Gründen auch immer wurde dieser Bescheid wie alle Schreiben zuvor ignoriert.
Person A bekommt nun einen zweiten Bescheid mit Namen "Festsetzungsbescheid" über 61,94€ für den Zeitraum 01.04.2014 - 30.06.2014.
Person A hat leider keine Mittel/Zeit und strebt daher erstmal keine Klage an, sondern möchte dem Beitragsservice seine unlauteren Methoden nur so schwer wie möglich machen, sowie Widerspruch einlegen um seine Einstellung zu verdeutlichen und auch im Falle eines Falles belegen zu können.
Zusätzliche Frage:
Was wäre, wenn Person A die festgesetzte Summe aus dem ersten Beitrag bezahlt und gegen den zweiten Beitrag Widerspruch einlegt? Wäre das möglich, oder inkonsequent und daher unwirksam/unglaubwürdig?
Viele Grüße und Danke