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Autor Thema: Bescheid Frist abgelaufen + Festsetzungsbescheid  (Gelesen 3352 mal)

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Bescheid Frist abgelaufen + Festsetzungsbescheid
Autor: 14. September 2014, 16:06
Hallo allerseits,

ich habe mich gefragt wie eine hypothetische Person A in folgendem Fall verfahren sollte:

Person A hat einen "Gebühren-/Beitragsbescheid" bekommen für den Zeitraum 01.01.2013 - 31.03.2014 und über 277,70€ (8€ Säumniszuschlag). Aus Dummheit oder welchen Gründen auch immer wurde dieser Bescheid wie alle Schreiben zuvor ignoriert.
Person A bekommt nun einen zweiten Bescheid mit Namen "Festsetzungsbescheid" über 61,94€ für den Zeitraum 01.04.2014 - 30.06.2014.

Person A hat leider keine Mittel/Zeit und strebt daher erstmal keine Klage an, sondern möchte dem Beitragsservice seine unlauteren Methoden nur so schwer wie möglich machen, sowie Widerspruch einlegen um seine Einstellung zu verdeutlichen und auch im Falle eines Falles belegen zu können.

Zusätzliche Frage:
Was wäre, wenn Person A die festgesetzte Summe aus dem ersten Beitrag bezahlt und gegen den zweiten Beitrag Widerspruch einlegt? Wäre das möglich, oder inkonsequent und daher unwirksam/unglaubwürdig?

Viele Grüße und Danke


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s
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Rechtlich wäre das konsequent, denn der erste Bescheid ist mangels Widerspruch rechtskräftig geworden.

Inhaltlich wäre es inkonsequent. Warum sollte man mit der hohen Summe einverstanden sein, aber gegen die geringere protestieren?

Wenn der erste Bescheid gar nicht angekommen wäre, könnte man in beiderlei Hinsicht konsequent sein.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wenn der erste Bescheid gar nicht angekommen wäre, könnte man in beiderlei Hinsicht konsequent sein.

Ein sehr ähnlicher wenn nicht gleichgearteter Fall wurde bereits behandelt unter
Normale GEZ Forderungen ignoriert... Androhung mit Gerichtsvollzieher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11113.msg75871.html#msg75871

Ansonsten konstatiere ich:
Zahlungserinnerung > unwichtig
Bescheid vom 04.07.2014 (01.2013 - 03.2014) > wichtig
Bescheid vom 01.08.2014 (04-06.2014) > wichtig

Entscheidend für den Fristlauf (1 Monat nach "Bekanntgabe") ist das Datum der tatsächlichen Zustellung - im Zweifel nachzuweisen durch die absendende "Behörde".

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Person A könnte also, da ihr augenscheinlich die Bescheide erst *jetzt* und nur per normalem Postversand (also nicht nachweislich) zugestellt wurden... ;)
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420

...ganz einfach gegen beide Bescheide Widerspruch einlegen incl. Aussetzung der Vollziehung:
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

Sie sollte gleiches für jeden weiteren zwischenzeitlich evtl. noch zugestellen Beitrags- bzw. FestsetzungsBESCHEID tun.

Person A sollte sich zudem evtl. darauf einstellen, dass "Beitragsservice"/ LRA im späteren WiderspruchsBESCHEID den Widerspruch gegen den ersten und ggf. auch gegen den zweiten Bescheid als "unzulässig" erklären, wegen angeblicher "Fristüberschreitung".
Davon braucht sich Person A aber wie im Link zur Fristwahrung eingehend erläutert nicht zu sehr beeindrucken lassen > dies möge BS/ LRA dann einfach im Klageverfahren *nachweisen*... ;)

Da es aufgrund der zeitlichen Überlappungen, Unklarheiten und dem generellen "Forderungsmanagement" des "Beitragsservice" nicht unüblich ist, dass dieser unbeeindruckt dennoch weiter auf eine Zwangsvollstreckung hinarbeitet, sollte sich Person A ggf. entsprechend argumentativ darauf vorbereiten.


Zu begrüßen ist, dass Person A sich trotz evtl. nicht angestrebter Klage wenigstens bis zum Widerspruch "traut"...
Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237

Da - wie wir wissen - jeder auch mit seinen Aufgaben wächst, wäre es ja nicht ausgeschlossen, dass sich Person A bis dahin bzw. bis zur vermutlich erst in Wochen/ Monaten erfolgenden Erteilung des WiderspruchsBESCHEIDs vielleicht doch noch zur Klage durchringt.

Daher bitte in jedem Falle weiter eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html



Da es sich hier um einen eher "regulären" und im Forum schon mehrfach behandelten fiktiven Fall handelt, wird dieser Thread zur Wahrung der Übersichtlichkeit und Vermeidung von Mehrfachposts geschlossen.
Danke für das Verständnis + gutes Gelingen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2014, 21:36 von Bürger«
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